Integriertes Energie- und Klimaprogramm (IEKP) der Bundesregierung
Mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) hat die Bundesregierung wichtige Weichen für eine hochmoderne, sichere und klimaverträgliche Energieversorgung in Deutschland gestellt. Zugleich hat sie die Maßnahmen für einen ehrgeizigen, intelligenten und effizienten Klimaschutz festgelegt.
2. Paket des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) vom Juni 2008
Das Bundeskabinett hat am 18. Juni 2008 für die noch verbliebenen Vorhaben (2. Paket) des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) die Gesetzes- und Verordnungstexte verabschiedet. In Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sind dies folgende Gesetze bzw. Verordnungen:
die Messzugangsverordnung
das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
die Energieeinsparverordnung mit Energieeinsparungsgesetz sowie die Heizkostenverordnung
Sie stellen wichtige Neuerungen für die Vorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie im Rahmen des IEKP dar. Die BMWi-Vorhaben sind im Einzelnen:
- Liberalisierung des Messwesens (Messzugangsverordnung)
Das Messwesen soll auch mit Blick auf die Verbreitung intelligenter Stromzähler vollständig liberalisieren werden Ziel ist es, bessere Informationen, Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten für den Verbraucher zu haben, um Energieeinsparungen und Energieeffizienz zu unterstützen. Die gesetzlichen Grundlagen hat der Bundestag gerade beschlossen (Gesetz am 6. Juni 2008; die Messzugangsverordnung konkretisiert die gesetzliche Regelung). Der Kunde kann künftig seinen Messstellenbetreiber und seinen Zähler selbst auswählen. - Netzausbau (Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze)
Der zügige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung, der verstärkte grenzüberschreitende Stromhandel und neue konventionelle Kraftwerke machen den raschen Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes in Deutschland dringend erforderlich. - Energieeinsparverordnung und EnEG sowie Heizkostenverordnung (mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)
Dem Gebäudesektor kommt bei dem Bestreben, Energie einzusparen, eine ganz erhebliche Bedeutung zu, denn Gebäude haben mit mehr als 40 % einen erheblichen Anteil am gesamten Energieverbrauch. Ziel muss es daher sein, bei der Neuerrichtung Gebäude mit möglichst sparsamer Energiebilanz zu erstellen und im Gebäudebestand die Möglichkeiten zur Energieeinsparung zu mobilisieren.
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Vorhaben bzw. Gesetzen und Verordnungen finden Sie in den Links und Downloads in der rechten Spalte.