Investieren im Ausland
Investitionsgarantien
Die Bundesregierung übernimmt auf Antrag zugunsten von Unternehmen mit Sitz in Deutschland gegen Entgelt Garantien für Investitionen im Ausland zur Absicherung des politischen Risikos. Voraussetzung ist, dass die Investitionen in den betreffenden Ländern einen ausreichenden Rechtsschutz genießen. Wirtschaftliche Risiken werden nicht gedeckt.
Die Investitionen müssen förderungswürdig sein und sollen zur Vertiefung der Beziehungen zum Anlageland beitragen. Ein Anspruch auf Übernahme einer Garantie besteht nicht. Über die Anträge entscheidet ein Interministerieller Ausschuss unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und unter Mitwirkung von Sachverständigen aus der Wirtschaft.
Gedeckt werden können folgende Investitionen:
Beteiligungen
Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten (Dotationskapital)
beteiligungsähnliche Darlehen eines Gesellschafters oder einer Bank
andere vermögenswerte Rechte (z.B. aus Service Contracts im Öl- und Gasbereich oder aus Schuldverschreibungen)
Folgende Risiken sind von einer Garantie umfasst:
- Verstaatlichung, Enteignung oder enteignungsgleiche Maßnahmen
- Bruch rechtsverbindlicher Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen
- Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr oder terroristische Akte, die im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehen
- Zahlungsmoratorien und Konvertierungs- oder Transferbeschränkungen
Investitionsgarantien können nur für neue Investitionen übernommen werden. Der Antrag auf eine Investitionsgarantie muss daher gestellt werden, bevor die Investition durchgeführt wird.
Die Garantie wird regelmäßig für 15 Jahre übernommen. Vor Ablauf kann die Garantie jeweils um bis zu 5 Jahre verlängert werden.
Bei einer Entschädigung hat der Garantienehmer einen Selbstbehalt von i.d.R. 5 % zu tragen.
Kosten:
- Bearbeitungsgebühr: Deckungssummen bis zu Euro 5 Mio. sind gebührenfrei, darüber 0,5 Promille, höchstens Euro 10.000
- Entgelt: 0,5 % p.a. auf Kapital und gedeckte Erträge; für noch nicht geleistete Beträge ein Sechstel von 0,5 %