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Investieren im Ausland

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© istockphoto.com/Salvador González Álvarez

Investitionsförderungs- und -schutzverträge

Durch den Abschluss bilateraler Investitionsförderungs- und -schutzverträge mit Entwicklungs- und Schwellenländern schafft die Bundesregierung stabile Rahmenbedingungen für deutsche Direktinvestitionen im Ausland.

Die Verträge gewährleisten den Investoren einen umfassenden, völkerrechtlich abgesicherten Rechtsschutz ihrer Investitionen und erleichtern es damit - insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen - sich ausländische Märkte zu erschließen.

Die wichtigsten Elemente solcher Verträge sind:

  • Definitionen der Begriffe "Kapitalanlagen", "Erträge" und "Investoren",
  • Gewährleistung von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung im Zusammenhang mit Investitionen,
  • Garantie des freien Transfers von Kapital und Erträgen,
  • Eigentumsschutz, wertgerechte Entschädigung im Fall einer Enteignung sowie Rechtsweggarantie,
  • Vereinbarung einer internationalen Schiedsgerichtsbarkeit bei Streitigkeiten zwischen Investor und Gastland.

Mit den bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzverträgen hat die Bundesregierung ein dichtes Netz verbindlicher Schutzregelungen für deutsche Auslandsinvestitionen aufgebaut. Die Verträge sind zudem grundsätzlich Voraussetzung für die Übernahme von Bundesgarantien für deutsche Direktinvestitionen im Ausland zur Absicherung politischer Risiken. In Kraft getretene Verträge sind im Bundesgesetzblatt Teil II veröffentlicht.



Kontakt im BMWi

Referat VC3
10119 Berlin
E-Mail: buero-vc3@bmwi.bund.de

Downloads

Übersicht über die bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) der Bundesrepublik Deutschland

Stand: 21. Oktober 2011 PDF: 143,9 KB



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