Direktlink:
Inhalt; Accesskey: 2 | Hauptnavigation; Accesskey: 3 | Servicenavigation; Accesskey: 4
7.12.2011

Einstieg in ein System der gesteuerten Zuwanderung von Fachkräften

Deutschland braucht angesichts des Fachkräftemangels, der intensiven Einbindung der deutschen Wirtschaft in die internationale Arbeitsteilung und der absehbaren demographischen Entwicklung eine offenere Zuwanderungspolitik für Fachkräfte. Der rechtliche Rahmen für die Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis von Fachkräften muss für alle Beteiligten transparenter und systematischer an klaren Kriterien orientiert werden. Bürokratische Hürden wollen wir abbauen. Wir brauchen insgesamt ein Zuwanderungsrecht, das dazu beiträgt, Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiv zu machen.

Mit gestaffelten Gehaltsschwellen für verschiedene Zugangsmöglichkeiten von Fachkräften zum deutschen Arbeitsmarkt machen wir jetzt einen wichtigen Schritt hin zu einer an klaren und transparenten Kriterien orientierten Systematik:

  1. Gehaltsschwelle für Hochqualifizierte künftig nur noch 48.000 Euro
    Wir senken die Gehaltsschwelle für alle Hochqualifizierten von z.Zt. 66.000 Euro auf 48.000 Euro. Wir setzen damit ein deutliches Signal zur Öffnung des Zuwanderungsrechts für Hochqualifizierte. Die Gehaltsschwelle lag bisher so hoch, dass nur eine verschwindend geringe Zahl von Hochqualifizierten auf diesem Wege Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhielt. Dies ändern wir jetzt spürbar. Die Niederlassungserlaubnis kann rasch und ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden.

  2. Gehaltsschwelle für die "Blaue Karte EU": 44.000 Euro
    Mit der "Blaue Karte EU" wird die Hochqualifizierten-Richtlinie der EU umgesetzt und speziell für Akademiker ein zusätzlicher Aufenthaltstitel geschaffen. Die Gehaltsschwelle für die "Blaue Karte EU" wird mit 44.000 Euro etwas niedriger als die Gehaltsschwelle für die sofortige Niederlassungserlaubnis festgelegt, da sie einen zunächst befristeten Aufenthalt in Deutschland mit beschränktem Arbeitsmarktzugang gewährt, also weniger umfassende Rechte als die Niederlassungserlaubnis.
    Wir schöpfen die vorhandenen Spielräume der EU-Hochqualifizierten-Richtlinie aus, um die Blaue Karte attraktiv auszugestalten. So wird z.B. die Bundesagentur für Arbeit bei Erteilung der Blauen Karte EU nicht eingeschaltet (keine Vorrangprüfung und keine Prüfung der Beschäftigungsbedingungen). Die unbefristete Niederlassungserlaubnis wird Inhabern der "Blauen Karte EU" bereits nach zwei Jahren erteilt. Damit wird die Blaue Karte EU für Hochqualifizierte zusätzlich attraktiv.

  3. Gehaltsschwelle für die Blaue Karte bei Mangelberufen: 33.000 Euro
    Bei Mangelberufen kann eine "Blaue Karte EU" bereits bei einem Gehalt von mindestens 33.000 Euro erteilt werden. Als Mangelberufe werden alle akademischen MINT- und IT-Berufe sowie Ärzte festgelegt.
    Damit wird die Gehaltsschwelle in den Bereichen weiter abgesenkt, in denen in Deutschland schon jetzt Engpässe am Arbeitsmarkt deutlich zutage treten. Auch hier wird auf eine Vorrangprüfung verzichtet. Die Bundesagentur für Arbeit wird in diesen Fällen aber beteiligt, um zu prüfen, ob der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt wird.
    Mit der deutlich niedrigeren Gehaltsschwelle für Mangelberufe wird ein weiteres Element eingeführt, um die Zuwanderung von Fachkräften gestuft und systematisch zu steuern.

  4. Attraktives Recht für Absolventen deutscher Hochschulen
    Auch diese Aufenthaltserlaubnis für eine der Qualifikation entsprechende Beschäftigung wird ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erteilt. Ebenso wie Inhaber einer "Blauen Karte EU" erhalten ausländische Absolventen deutscher Hochschulen bereits nach zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis. Erwerbsbeschränkungen während des Suchjahres (§ 16 Abs. 4 AufenthG) werden abgeschafft. Damit erhöhen wir unabhängig von Gehaltsschwellen die Attraktivität Deutschlands als Studien- und als Arbeitsort für Hochqualifizierte.


Wir schaffen damit den Einstieg in ein System der gesteuerten Zuwanderung für Hochqualifizierte. Insgesamt gehen wir mit diesem Paradigmenwechsel einen deutlichen Schritt Richtung Fachkräftesicherung. Allerdings bleibt weiterhin einiges zu tun, um eine Willkommenskultur auszubauen und Deutschland im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe noch attraktiver zu machen.




BMWi im Überblick