Soziale Marktwirtschaft
Die deutsche Wirtschaftspolitik orientiert sich seit Mitte des 20. Jahrhunderts am Konzept der Sozialen Marktwirtschaft. Deren zentrale Idee ist es, den Mechanismus eines freien Marktes zu erhalten und gleichzeitig für sozialen Ausgleich zu sorgen.
Der Marktmechanismus funktioniert über den Ausgleich von Angebot und Nachfrage. Über diesen Ausgleich wird der Marktpreis bestimmt. Dafür ist wichtig, dass Wettbewerb herrscht und Marktmacht verhindert wird. Der Marktmechanismus erhöht dann die Konsummöglichkeiten, motiviert die Anbieter zu Innovationen und technischem Fortschritt und verteilt Einkommen und Gewinn nach individueller Leistung. Zudem kann er selbst eine übermäßige Ansammlung von Marktmacht verhindern.
Es ist Aufgabe des Staates, den Rahmen für einen funktionierenden Wettbewerb zu schaffen. Gleichzeitig muss er die Bereitschaft und die Fähigkeit der Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln und mehr Selbständigkeit fördern. Er darf beides nicht lähmen, indem der Staat in zu großem Maße Verantwortung übernimmt. Denn staatliches Handeln belastet Wirtschaft und Gesellschaft mit Steuern und Abgaben. Dies geht zu Lasten des Faktors Arbeit und schränkt die Verfügungsfreiheit über verdientes Einkommen ein.
Der zweite Grundsatz der sozialen Marktwirtschaft neben dem freien Markt ist der soziale Ausgleich. Dieser soll die Freiheit des Marktes möglichst nicht einschränken. Trotzdem sollen die Nachteile des freien Marktes, wie zerstörerischer Wettbewerb, Ballung wirtschaftlicher Macht oder unsoziale Auswirkungen von Marktprozessen wie etwa Arbeitslosigkeit vermieden werden. Deswegen greift der Staat durch sozialpolitische Maßnahmen aktiv in das Marktgeschehen ein. Ziel ist eine bestmögliche soziale Absicherung, bei gleichzeitig größtmöglichem Wohlstand.
Ludwig Erhard
Ludwig Erhard entwarf zusammen mit Alfred Müller-Armack das Konzept der sozialen Marktwirtschaft. Erhard, erster Bundeswirtschaftsminister von 1949 bis 1963, war Vertreter des Ordoliberalismus. Dessen grundlegendes Prinzip ist es, die Freiheit aller, die als Anbieter oder Nachfrager am Markt teilnehmen, zu schützen. Erhards Mitstreiter Armack, 1952 Leiter der wirtschaftspolitischen Grundsatzabteilung im BMWi und ab 1958 Staatssekretär für Europapolitik, erwähnte den Begriff "Soziale Marktwirtschaft" erstmals schriftlich. Er bezeichnete die Soziale Marktwirtschaft als eine wirtschaftspolitische Form, die keine sich selbst überlassene liberale Marktwirtschaft ist, sondern eine bewusst sozial gesteuerte Marktwirtschaft sein soll.
Rechtliche Grundlage
Die Soziale Marktwirtschaft wurde nie namentlich als Wirtschaftssystem Deutschlands im Grundgesetz verankert, weil das Grundgesetz keinen eigenen Abschnitt zur Wirtschaft enthält. Allerdings legen zentrale Elemente unserer Rechtsordnung, wie u.a. die Grundrechte, die Vertrags- und Koalitionsfreiheit, das Recht auf eine freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl die Grundlage für die Sozialen Marktwirtschaft und schließen die Extreme einer reinen Zentralverwaltungswirtschaft oder einer schrankenlosen Marktwirtschaft aus.
Im Mai 1990 wurde die Soziale Marktwirtschaft im Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik und der ehemaligen DDR rechtlich als gemeinsame Wirtschaftsordnung verankert.
Schlussfolgerung
Eine vorausschauende Wirtschaftspolitik benötigt eine transparente und in sich konsistente wirtschaftspolitische Konzeption mit klaren Zielen und Maßnahmen. Diese müssen Vertrauen und Rückhalt in Wirtschaft und Gesellschaft finden, sie müssen Planungssicherheit geben und damit die Eigeninitiative jedes Einzelnen stärken.
Bereits Ludwig Erhard war sich darüber im Klaren, dass um so weniger sozialpolitische Hilfen notwendig sind, je erfolgreicher die Wirtschaftspolitik ist. Unsere Gesellschaft muss soziale Verantwortung übernehmen für jene, die aus eigener Kraft nicht ausreichend am Wohlstand partizipieren können. Um so eher entsteht eine breite Akzeptanz des Strukturwandels.