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1.3.2011

Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

Monatsbericht März 2011

I. Aktuelle Themen und Analysen

2. Die europäische Beihilfenkontrolle kehrt zurück zu mehr Wettbewerb

Zum Auslaufen der beihilferechtlichen Sonderregeln

Relativ geräuschlos lief zum Jahresende 2010 eine wichtige beihilferechtliche Regelung aus.[1] Sie ermöglichte es den EU-Mitgliedstaaten, Unternehmen unter erleichterten Bedingungen Kredite und Bürgschaften zu gewähren. Voraussetzung war, dass diese Unternehmen wegen der Finanzmarktkrise vor Finanzierungsproblemen standen. Um einen geordneten Ausstieg aus diesen Maßnahmen zu gewährleisten, gelten für ein weiteres Jahr deutlich reduzierte beihilferechtliche Möglichkeiten für staatliche Hilfen zur Unternehmensfinanzierung. Auch die beihilferechtlichen Sonderregeln für die Rettung von Banken wurden schrittweise wieder verschärft und sollen Ende 2011 auslaufen, wenn die Marktbedingungen das zulassen. Der graduelle Ausstieg aus den Konjunkturmaßnahmen ist durch die positive wirtschaftliche Entwicklung in der EU und insbesondere in Deutschland gerechtfertigt. Er ist zudem ein wichtiges ordnungspolitisches Signal. Das Beihilfenrecht kehrt wieder zu seinen Grundstrukturen und damit in den normalen marktwirtschaftlichen Wettbewerbsrahmen zurück.

[1] Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen, EU-ABl. 2009/C 16/01, EU-ABl. 2009/C 83/01, EU-ABl. 2009/C 261/02, EU-ABl. 2009/C 303/04.







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