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EU-Vergaberecht
Modernisierung des Europäischen Vergaberechts
Am 20. Dezember 2011 hat die Europäische Kommission drei Vorschläge zur Modernisierung des Europäischen Vergaberechts verabschiedet:
- Vorschlag für eine Richtlinie zum öffentlichen Auftragswesen, ersetzt Richtlinie 2004/18,
- Vorschlag für eine Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste, ersetzt Richtlinie 2004/17,
- Vorschlag für eine Richtlinie zu Konzessionen, neuer Rechtsakt.
Die Vorschläge basieren auf einer Grünbuch-Konsultation der Europäischen Kommission, die bis 18. April 2011 lief.
Die Vorschläge können auf der Webseite der Europäischen Kommission abgerufen werden (siehe Link unter "Weiterführende Informationen").
Die Bundesregierung unterstützt die Vereinfachung und Modernisierung des europäischen Vergaberechts. Zu den entscheidenden Weichenstellungen des Grünbuches hat sie eine politische Stellungnahme abgegeben (Download, PDF). Auch das Vorhaben der Europäischen Kommission im Bereich Konzessionen verfolgt die Bundesregierung mit besonderem Augenmerk. Die Richtlinienvorschläge im Einzelnen werden zurzeit ausgewertet.
Die Kommissionsvorschläge sind ab Januar 2012 Gegenstand von Beratungen im Rat der Europäischen Union.
Derzeit geltendes Vergaberecht der Europäischen Union
Am 30. April 2004 sind im Amtsblatt der EU Nr. L 134 die derzeit geltenden EU-Vergaberichtlinien veröffentlicht worden:
Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektorenrichtlinie),
Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (klassische Richtlinie).
Mit der Verordnung (EG) 1251/2011 vom 30. November 2011, veröffentlicht im Amtsblatt der EU (L 319/43) am 02.12.2011, ändert die Kommission die Schwellenwerte der EU-Vergaberichtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG. Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft.
Die derzeit geltenden Richtlinien und Schwellenwerte können auf der Webseite der Europäischen Kommission abgerufen werden (siehe Link unter "Weiterführende Informationen").
CPV (Common Procurement Vocabulary)
Das CPV (Common Procurement Vocabulary) ist ein Klassifikationssystem für das öffentliche Auftragswesen, das dazu dient, die Referenzsysteme zu vereinheitlichen, die öffentliche Auftraggeber bei der Beschreibung des Auftragsgegenstandes verwenden. Das CPV ordnet jeder Beschreibung eines Auftragsgegenstandes einen bestimmten numerischen Code zu.
Verordnung (EG) Nr. 213/2008 der Kommission vom 28. November 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) und der Vergaberichtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 2004/17/EG und 2004/18 EG im Hinblick auf die Überarbeitung des Vokabulars (Amtsblatt der EU L 74/1-375 vom 15. März 2008, Bundesanzeiger Nr. 153, 153 a vom 09. Oktober 2008) (Download, PDF).
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 213/2008 vom 15. März 2008 (Amtsblatt L 198/74 vom 26. Juli 2008, Bundesanzeiger Nr. 153 vom 09. Oktober 2008) (Download, PDF).
Richtlinie zur Förderung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge
Mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie zur Förderung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge (RL 2009/33/EG) am 04. Juni 2009 wurde eine Beschaffungsrichtlinie verabschiedet, die die Auftraggeber und bestimmte Betreiber öffentlicher Personenverkehrsdienste dazu verpflichtet, beim Kauf von Straßenfahrzeugen deren Energie- und Umweltauswirkungen einschließlich des Energieverbrauchs, der CO2 -Emissionen und bestimmter Schadstoffemissionen während der gesamten Lebensdauer zu berücksichtigen. Dadurch wird der Markt für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge gefördert und belebt und der Beitrag des Verkehrssektors zur Umwelt-, Klima- und Energiepolitik der Europäischen Union verbessert.
Die Anforderungen der Richtlinie (Download, PDF) wurden in der VgV (§§ 4 u. 6 VgV) sowie der SektVO (§§ 7 u. 29 SektVO) umgesetzt.
Richtlinie für die öffentliche Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit
Mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie für die öffentliche Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit am 21. August 2009 (Download, PDF) wurde eine Richtlinie geschaffen, die die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich Sicherheit und Verteidigung regelt. Schwerpunkte sind die Flexibilisierung der Vergabeverfahren (insbesondere Stärkung des Verhandlungsverfahrens), Mechanismen zur Gewährleistung von Informations- und Versorgungssicherheit, spezifische Ausnahmen zum Schutz nationaler Sicherheitsinteressen und Ausnahmen im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung, Vergaberegeln für die Auftragsvergabe an Unterauftragsnehmer sowie der Rechtsschutz gegen Vergabeentscheidungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich.
Diese Richtlinie war bis 21. August 2011 in nationales Recht umzusetzen.
Zur Umsetzung dieser Richtlinie in das deutsche Recht war eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erforderlich. Das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit ist am 14. Dezember 2011 in Kraft getreten (Download, PDF). Die Einzelheiten des Vergabeverfahrens werden in der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit geregelt werden, die voraussichtlich im Sommer 2012 in Kraft treten wird. Ein vorläufiges Rundschreiben des BMWi vom 26.7.2011 (Download, PDF) soll als Orientierung für eine richtlinienkonforme Auftragsvergabe bei der Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis Inkrafttreten der nationalen Regelungen dienen. Für die Vergabe von Bauleistungen gilt der Erlass des BMVBS. Auf die Rechtslage nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts hat das BMWi für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge klarstellend in einem weiteren Rundschreiben hingewiesen (Download, PDF). Ein entsprechender Erlass des BMVBS für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Bauaufträge folgt in Kürze.