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Öffentliche Aufträge

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© IStockphoto

Umweltaspekte und soziale Belange

Berücksichtigung von Umweltaspekten

Das geltende Vergaberecht bietet öffentlichen Auftraggebern viele Möglichkeiten, umweltfreundliche Produkte zu beschaffen. Auftraggeber können zum Beispiel in der Leistungsbeschreibung ein umweltfreundliches Produktionsverfahren vorschreiben, sofern dadurch der Markt nicht bestimmten Unternehmen vorbehalten wird und die Anforderung an ein bestimmtes Produktionsverfahren nicht diskriminierend ist. Auf diese Weise können grüner Strom, Tropenholz aus nachhaltiger Forstwirtschaft oder organisch gewachsene Nahrungsmittel beschafft werden. Auf Einzelheiten hat die Europäische Kommission in ihrer "interpretierenden Mitteilung über das auf das Öffentliche Auftragswesen anwendbare Gemeinschaftsrecht und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" vom 4. Juli 2001 hingewiesen.

Die interpretierende Mitteilung der Europäischen Kommission nennt eine Vielzahl von Möglichkeiten, die es zulassen, nach geltendem Recht Umweltaspekte zu berücksichtigen, sofern sie nicht zu Marktzugangsbeschränkungen führen. Solche Möglichkeiten bestehen bei

  • der Definition des Auftragsgegenstandes (z.B. Gebäude mit Sonnenkollektoren, Elektrobusse),
  • der Festlegung der technischen Spezifikationen, etwa durch Vorgabe von Grundstoffen oder Ausgangsmaterialien (z.B. Fensterrahmen aus Holz) oder von Produktionsverfahren, um die (un-)sichtbaren Anforderungen an das Produkt oder die Leistung zu spezifizieren (z.B. organisch gewachsene Nahrungsmittel, grüner Strom),
  • der Bezugnahme auf Umweltzeichen in der technischen Spezifikation, sofern die Beweiskraft nicht auf Umweltzeichen allein beschränkt wird,
  • der Zulassung von Varianten mit höherer Umweltverträglichkeit,
  • der Auswahl der Bieter (z.B. Unzuverlässigkeit bei Nichtbeachtung der Umweltgesetze, Anforderungen an technische Leistungsfähigkeit, sofern die Ausführung des Auftrages dadurch beeinflusst wird),
  • der Zuschlagserteilung durch Benennung produktbezogener Kriterien, die unmittelbar oder mittelbar einen wirtschaftlichen Nutzen für den Auftraggeber haben (z.B. Energieverbrauch, Abgaswerte), oder durch die Berücksichtigung aller Kosten, die während des Lebenszyklus eines Produktes anfallen,
  • der Aufnahme zusätzlicher Kriterien (als Nebenbedingung oder bei gleichwertigen Angeboten) und  
  • der Vertragsausführung, sofern dies für die Leistung oder Ausführung des Auftrages von Belang ist (z.B. größere Verpackungen, recycelbares Verpackungsmaterial, Rücknahme von Abfall).

Die Interpretierende Mitteilung der Kommission über die Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 4. Juli 2001 können Sie herunterladen (siehe unter "Downloads").

Um der umweltpolitischen Verantwortung der öffentlichen Hand gerecht zu werden, hat die Bundesregierung zum Beispiel die Beschaffungsstellen des Bundes angewiesen, entsprechend den Möglichkeiten des Marktes Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu beschaffen, sofern Tropenholz genutzt werden soll.

Berücksichtigung sozialer Belange

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009 hat der Gesetzgeber die Instrumente vervollständigt, die es jedem öffentlichen Auftraggeber ermöglichen, soziale Aspekte in Vergabeentscheidungen mit einzubeziehen. Nach § 97 Abs. 4 S. 2 GWB können Auf­traggeber für die Auftragsausführung zusätzliche soziale Anforderungen an den Auftragnehmer zu stellen, wenn sie im sach­lichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen. Mit dieser Neuregelung sollen nach Maß­gabe der konkreten Gegeben­heiten und Bedürfnisse soziale Kriterien bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden können.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben zusam­men mit dem Deutschen Städtetag einen Leitfaden veröffentlicht, der öffentliche Auf­traggeber dabei unterstüt­zen soll, soziale Standards vergabesicher und praxistauglich einzufordern. (Den Link zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden Sie unter "Weiterführende Informationen")

Die Europäische Kommission hat sich in ihrer "Mitteilung über die Auslegung des gemein­schaftlichen Vergaberechts und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung sozialer Belange bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" vom 15. Oktober 2001 mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Die Mitteilung der Kommission finden Sie unter "Downloads".

Anfang 2011 hat die Europäische Kommission die Informationsschrift "Sozialorientierte Beschaffung - Ein Leitfaden für die Berücksichtigung sozialer Belange im öffentlichen Beschaffungswesen" veröffentlicht. Der Leitfaden definiert das sozialverantwortliche öffentliche Beschaffungswesen und greift Themen wie zum Beispiel Bedarfsfeststellung und -planung sowie Festlegung der Anforderungen des Auftrages jeweils vor dem Hintergrund der Berücksichtigung von Sozialkriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe auf. Den Leitfaden können Sie über den Link unter "Weiterführende Informationen" herunter laden.



Energieeffiziente Beschaffung

 Leuchtende Glühbirne und Energiesparlampe, Quelle: istock.com

Informationen zur verstärkten Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen.

Energieeffiziente Beschaffung

Downloads

Verlängerung der AVV EnEff

Bundesanzeiger Nr. 13 vom 24.01.2012, Seite 286 PDF: 61,6 KB

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen

Bundesanzeiger Nr. 12 vom 23.01.2008, Seite 198 PDF: 290,7 KB

Mitteilung der Kommission über die Auslegung des gemeinschaftlichen Vergaberechts und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung sozialer Belange bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

15.10.2001 PDF: 90,3 KB

INTERPRETIERENDE MITTEILUNG DER KOMMISSION über das auf das Öffentliche Auftragswesen anwendbare Gemeinschaftsrecht und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

4.7.2001 PDF: 87,2 KB



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