Öffentliche Aufträge
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Statistische Meldungen zum öffentlichen Auftragswesen
Vergaberecht-Vorschriften
Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben. Immer dann, wenn ein Bundesministerium oder eine Landesbehörde z.B. Papier oder Büromöbel beschaffen oder ein neues Bürogebäude errichten lassen will, muss es diese Regeln beachten.
Vergabe- und Vertragsordnungen
Die Vergabe- und Vertragsordnungen VOL/A, VOB/A und VOF enthalten die Detailvorschriften der Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen
Vereinfachung der Vergabeverfahren
Zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen hatte die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets II begrenzt auf die Jahre 2009 und 2010 vereinfachte Verfahren u. a. zur Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundes unterhalb der EU-Schwellenwerte beschlossen. Dabei ging es um die vereinfachte Möglichkeit zur Durchführung Beschränkter Ausschreibungen und Freihändiger Vergaben. Um ein Mindestmaß an Transparenz sicherzustellen, war eine prinzipielle Ex-Post-Veröffentlichungspflicht vorgesehen. Diese Maßnahmen sind Ende 2010 ausgelaufen. Die meisten Bundesländer haben die Vereinfachungsmaßnahmen demgegenüber im Jahr 2011 - und teilweise darüber hinaus - fortgeschrieben.
Die Auswirkungen der vergaberechtlichen Vereinfachungsmaßnahmen des Bundes auf die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sind im Auftrag des BMWi von der Wegweiser GmbH auf Basis einer Umfrage evaluiert worden (s. Evaluierung der Vereinfachungsmaßnahmen nach dem Konjunkturpaket II unter "Weiterführende Informationen"). Dabei zeigte sich, dass die Resonanz der befragten Wirtschaftsteilnehmer überwiegend positiv war; insbesondere hätten sich die Verfahren verkürzt und die Verfahrenskosten seien gesunken. Vor diesem Hintergrund wäre z.B. im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen die Fortführung der freien Wahl der Vergabeart bis zu einem bestimmten Schwellenwert, gekoppelt mit vorab-Veröffentlichungspflichten als Garant für Transparenz und Gleichbehandlung denkbar.
Register über unzuverlässige Unternehmen ("Korruptionsregister")
Der Bundesrat hat am 27. September 2002 das Gesetz zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen ("Korruptionsregister") mit den Stimmen der unionsgeführten Länder abgelehnt, nachdem zuvor im Vermittlungsausschuss keine Einigung erzielt worden war.
Mit dem Korruptionsregister wollte die Bundesregierung dafür sorgen, dass korrupte oder in sonstiger Weise unzuverlässige Unternehmen keine öffentlichen Aufträge mehr bekommen. Zu diesem Zweck sollte beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein Register eingerichtet werden, in dem Unternehmen geführt werden, die wegen schwerer Verfehlungen - etwa wegen Korruption, illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit - von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen worden sind.
Präqualifikationsverfahren
Präqualifikation ist eine - der eigentlichen Auftragsvergabe - vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise, basierend auf den im § 6 der VOB/A vom 31. Juli 2009 bzw. im § 6 der VOL/A, zuletzt geändert am 19. Febr. 2010 (BAnz. Nr. 32 vom 26. Febr. 2010 genannten Anforderungen und Kriterien. An öffentlichen Aufträgen interessierte Unternehmen können ihre Eignung bei einer Präqualifizierungsstelle (PQ-Stelle) durch Aufnahme in eine allgemein zugängliche Liste (Präqualifizierungsverzeichnis) nachweisen.
Baubereich
Unter der gemeinsamen Federführung von BMWi und BMVBS wurde ein so genanntes Präqualifikationsverfahren für Bauaufträge erarbeitet und mittels Erlass des BMVBS vom 16. Dezember 2009 für den Bereich des Bundes verbindlich eingeführt.
Liefer- und Dienstleistungsbereich
Industrie- und Handelskammern bieten selbst oder über die teilweise auch von den Handwerkskammern getragenen Auftragsberatungsstellen eine Präqualifizierung für Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich an. In § 6 Abs. 4 VOL/A bzw. § 7 Abs. 4 VOL/A-EG ist geregelt, dass die öffentlichen Auftraggeber bestehende Präqualifizierungsverfahren anerkennen können.
Einzelheiten zu diesen Verfahren können der Homepage des BMVBS bzw. des BMWi entnommen werden (s. Weiterführende Informationen).
Tariftreuegesetz
Über das vom Deutschen Bundestag beschlossene Tariftreuegesetz wurde im Vermittlungsausschuss mit dem Bundesrat ebenfalls keine Einigung erzielt. Die unionsregierten Bundesländer wollten nicht über die bisherige Regelung im Gesetz verhandeln, wonach der öffentliche Personennahverkehr einbezogen ist und der repräsentative Tarifvertrag (der für die meisten Arbeitnehmer Anwendung findet) bei Einschlägigkeit mehrerer Tarifverträge gelten soll. Eine Streichung dieser Punkte war für die Länder, in denen die Regierungsparteien die Mehrheit besitzen, aber nicht akzeptabel. Der Bundesrat hat das Gesetz daher am 12. Juli 2002 abgelehnt.
Verbindliche Standardformulare für das Amtsblatt S
Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005, (Bundesanzeiger Nr. 228a am 02. Dezember 2005), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1150/2009 vom 10. November 2009 neue - für alle Auftraggeber verbindliche - Standardformulare zur Bekanntmachung öffentlicher Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge erlassen. Die Verordnung trat mit Wirkung vom 21. Oktober 2005 in Kraft und gilt unmittelbar. Sie enthält die an die neuen EU-Vergaberichtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG angepassten Standardformulare für die Veröffentlichung der europaweiten Bekanntmachungen. Die Auftraggeber sind verpflichtet, diese Vordrucke anzuwenden. Die Verordnung, deren Bekanntmachung sowie die Änderungsverordnung zu den Standardformularen finden Sie unter "Downloads".
Anwendbarkeit des GPA
Das GPA (Government Procurement Agreement) ist ein internationales plurilaterales Abkommen zwischen einzelnen Vertragsstaaten der WTO, das den Zugang zu öffentlichen Aufträgen regelt. Ein kurzes Merkblatt zum Anwendungsbereich des GPA finden Sie unter "Downloads".
Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL)
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) hat die Aufgabe, für die sachgerechte Vergabe und Abwicklung von Liefer- und Dienstleistungen - ausgenommen Bauaufträge - Grundsätze und Richtlinien zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. Dies erfolgt insbesondere durch die Erarbeitung und Fortschreibung der Vergabe- und Vertragsordnung für Lieferungen und Dienstleistungen (VOL). Der DVAL arbeitet bei der Erfüllung dieser Aufgaben soweit erforderlich mit dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) und dem Hauptausschuss zur Erarbeitung der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) zusammen.
Das Arbeits- und Organisationsschema des DVAL finden Sie unter "Downloads".