Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung
Unnötige Bürokratie, schwer verständliche Regelungen und Überregulierung beeinträchtigen den Wettbewerb und behindern Wachstum. Wirtschaftliche Betätigung wird gebremst - vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen.
Wir wollen Freiräume für Investitionen schaffen und neue Chancen für Innovation und Beschäftigung eröffnen und verfolgen daher ehrgeizige Ziele im Bürokratieabbau. Mit dem Programm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" hat die Bundesregierung ein wirkungsvolles Instrumentarium geschaffen, um Regelungsbedarf und damit verbundenen Aufwand in ein ausgeglichenes Verhältnis zueinander zu bringen. Der Schwerpunkt des Programms lag bis Ende 2011 darin, die Bürokratiekosten aus Informationspflichten (z. B. Dokumentations- und Meldepflichten) um netto 25 Prozent gegenüber 2006 zu verringern.
Ehrgeizige Abbauziele setzen und erreichen
Mit ihrem Beschluss von "Eckpunkten zur weiteren Entlastung der Wirtschaft von Bürokratiekosten" im Dezember 2011 hat die Bundesregierung Maßnahmen zum Bürokratieabbau initiiert, mit denen das Erreichen des 25-Prozent-Ziels gewährleistet wird. Zahlen belegen den Erfolg: Während deutsche Unternehmen 2006 noch jährlich rd. 49 Mrd. Euro für amtliche Statistiken, Antragsformulare, das Ablegen von Rechnungen usw. aufbringen mussten, sind es heute rd. 11 Mrd. weniger.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist im eigenen Zuständigkeitsbereich beim Bürokratieabbau sehr erfolgreich: Allein seit Beginn der 17. Legislaturperiode haben wir bis Ende 2011 Entlastungen in Höhe von etwa 425 Mio. Euro realisiert. Damit liegen wir in der Abbaubilanz aller Ressorts auf dem zweiten Platz.
Bürokratieabbau bleibt eine Daueraufgabe. Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren den Blickwinkel auf den gesamten messbaren Aufwand aus bundesrechtlichen Vorgaben erweitert (so genannter Erfüllungsaufwand). Bereits beim Entstehen einer Neuregelung wird jetzt der Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung ermittelt und dargestellt. Der unabhängige Nationale Normenkontrollrat (NKR) überprüft die Einschätzung. Damit wird Transparenz geschaffen, und es stehen weitere Informationen zu den Folgewirkungen einer Regelung zur Verfügung.
BMWi wird auch in Zukunft bei jeder neuen Regelung darauf achten, dass der Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft so gering wie möglich bleibt. Darüber hinaus werden wir weiterhin gezielte Anstrengungen unternehmen, um bürokratische Belastungen abzubauen.
Konkrete Entlastungen durchsetzen
Weniger Bürokratie für Wirtschaft und Bürger erreichen wir durch die Vereinfachung bestehender Regelungen. Hierbei helfen auch neue Verfahren der Informationstechnologie. So haben wir beispielsweise die elektronische Anmeldung von Ausbildungsverhältnissen im Handwerk und die elektronische Antragstellung von Ausfuhrgenehmigungen ermöglicht. Die elektronische Erstattung der Gewerbeanzeige wird erleichtert. Wir ermöglichen bzw. erleichtern die Verwendung einer so genannten fortgeschrittenen elektronischen Signatur für Unternehmen. Durch die Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird das Kartellrecht anwenderfreundlicher und Unternehmen werden entlastet.
Ausgewählte Entlastungen der 17. Legislaturperiode:
Verfahrensvereinfachung im Vergaberecht
(Pressemitteilung vom 27.01.2010)
Erleichterung bei Wirtschaftsstatistikpflichten
(Pressemitteilung vom 15.07.2011)
Einstellung des ELENA-Verfahrens
(Pressemitteilung vom 02.12.2011)
Bürokratieabbau in speziellen Rechtsbereichen und Lebenslagen fortsetzen
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode verpflichtet die Regierung auf ein anspruchsvolles Ziel beim weiteren Bürokratieabbau. Deshalb werden wir auch weiterhin einzelne Rechtsbereiche und Lebenslagen in den Blick nehmen, um dort Belastungen erkennen und abbauen zu können. Dabei können wir uns auf umfangreiche Erfahrungen stützen, z. B. das Projekt zur Messung des Erfüllungsaufwands bei der Übermittlung der Gewerbeanzeige.
Grundlage für alle weiteren Maßnahmen ist das im März 2012 verabschiedete Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung". Darin verpflichtet sich die Bundesregierung, den Aufwand von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung zur Erfüllung von Bundesrecht weiterhin dauerhaft auf niedrigem Niveau zu halten. Zugleich soll die Rechtsetzung qualitativ weiter verbessert werden. Neben der Messung des Erfüllungsaufwands in bestimmten Bereichen sollen zusammen mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft sowie unter Mitwirkung von Ländern und Gemeinden unnötige bürokratische Belastungen für Unternehmen abgeschafft werden, etwa bei der Betriebsgründung.
