Rechtsbereinigung
Die Rechtsbereinigung ist ein Kernprojekt der Initiative Bürokratieabbau der Bundesregierung. Geltendes Recht wird systematisch überprüft, um alte und überholte Vorschriften zu identifizieren und aufzuheben. Dadurch wird die Rechtsordnung übersichtlicher und verständlicher, maßgebliche Normen werden einfacher und schneller auffindbar. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung erhalten einen leichteren Zugang zum Recht.
Durch das Erste Rechtsbereinigungsgesetz von 2006 haben wir 46 Gesetze und Verordnungen im eigenen Zuständigkeitsbereich aufgehoben. Das sind mehr als 5 % des Vorschriftenbestandes in der Zuständigkeit des BMWi.
Für das Zweite Rechtsbereinigungsgesetz von 2007 haben wir den verbleibenden Rechtsrahmen des BMWi erneut überprüft und 63 weitere Gesetze und Verordnungen aufgehoben bzw. modernisiert.