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Allgemeines Preisrecht

Euromünzen
Euromünzen
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Hintergrund

In unserem Wirtschaftssystem werden Preise grundsätzlich auf der Basis von Angebot und Nachfrage von den Unternehmen frei gebildet. Gleichwohl sind preisrechtliche Normen einzuhalten. Dabei ist materielles und formelles Preisrecht zu unterscheiden. Das materielle Preisrecht regelt den Inhalt, also die Bestimmung und Höhe von Preisen, die Wirksamkeit entsprechender Vereinbarungen und deren Überwachung. Es greift aus sozial-, wettbewerbspolitischen oder anderen Gründen in die freie Preisbildung ein. Das formelle Preisrecht, auch als Preisordnungsrecht bezeichnet, regelt hingegen die Form, das heißt die Art und Weise der Ankündigung von Preisen. Es wird durch die Preisangabenverordnung geregelt (in der Fassung der Bekanntmachung v. 18. Oktober 2002, BGBl. I 4197).





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