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Allgemeines Preisrecht

Euromünzen
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Formelles Preisrecht - Preisangabenrecht

Da im Wettbewerb neben der Qualität der angebotenen Ware oder Leistung bekanntlich der Preis regelmäßig ein entscheidendes Kriterium für die Attraktivität eines Angebotes ist, kommt Preisangaben und somit den sie regelnden Vorschriften eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des deutschen Preisangabenrechts sind die Preisangabenverordnung und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Preisangabenverordnung (PAngV)

Die PAngV verpflichtet insbesondere zur Angabe des End- und Grundpreises sowie regelt die Art und Weise der Preisauszeichnung u.a. im Handel, Internet, in Gaststätten und an Tankstellen. Sie regelt darüber hinaus die Pflicht zur Angabe des effektiven Jahrezinses bei Verbraucherkrediten.

Im Rahmen der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde auch die PAngV geändert (durch § 20 Abs. 9 UWG - vom 03.07.2004, BGBl Teil I, Nr. 32, Seite 1414, einsehbar unter www.bundesanzeiger.de)

Den Begründungstext der Änderungen können Sie der Bundestagsdrucksache 15/2795 (Seite 23-24) entnehmen.

Vollzugsbehörden zur Preisangabenverordnung in den Bundesländern

Ziel der PAngV ist es, die Position der Verbraucher durch Gewährleistung eines optimalen Preisvergleichs zu stärken. Sie leistet somit ebenfalls einen Beitrag zur Förderung des Wettbewerbs. Die PAngV erfasst nicht Preisangaben im Business-to-Business-Bereich. Der Vollzug der Verordnung obliegt den Vollzugsbehörden zur Preisangabenverordnung in den Bundesländern. Eine Übersicht finden Sie unter "Downloads".



Weiterführende Informationen

Downloads

Anschriftenverzeichnis für die "Preisangabenverordnung"

Stand: August 2011 PDF: 107 KB



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