Direktlink:
Inhalt; Accesskey: 2 | Hauptnavigation; Accesskey: 3 | Servicenavigation; Accesskey: 4

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

Hintergrund

Zentrales Instrument der Regionalpolitik in Deutschland ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Seit 1969 nimmt der Bund im Rahmen der GRW seine Mitverantwortung für eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland wahr. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der GRW ist verfassungsrechtlich in Art. 91a Grundgesetz geregelt und im Gesetz über die GRW konkretisiert.

Die GRW ist jedoch mehr als ein Förderinstrument. Sie ist für die deutsche Regionalpolitik zugleich Strategie-, Ordnungs- und Koordinierungsrahmen:

  • Die GRW setzt den Rahmen für die nationale Regionalpolitik und stellt die innerstaatlich abgestimmte Umsetzung europäischen Rechts, insbesondere der beihilferechtlichen Bestimmungen (siehe "Weiterführende Informationen", Rubrik EU-Beihilfenkontrollpolitik), sicher.
  • Im Rahmen der GRW legen Bund und Länder gemeinsam die Fördergebiete sowie die Förderhöchstsätze und damit auch das innerdeutsche Fördergefälle, die Fördertatbestände und die GRW-Mittelverteilung fest.
  • Darüber hinaus bildet die GRW einen Koordinierungsrahmen für andere raumwirksame Politikbereiche, z.B. für den Einsatz der Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Regionale Entwicklung (EFRE) (siehe "Weiterführende Informationen", Rubrik EU-Strukturpolitik).

Die Regionalförderung erfolgt auf Basis des zwischen Bund und Ländern vereinbarten Koordinierungsrahmens. Der Koordinierungsrahmen enthält die grundsätzlichen Leitlinien der GRW; er legt die Instrumente, die Förderregeln und -sätze sowie das Fördergebiet fest (siehe "Rechtlicher Rahmen der GRW").

In festen Abständen erfolgt eine Überarbeitung des GRW-Regelwerks sowie eine Neuabgrenzung der Fördergebiete. Dies garantiert die Umsetzung aktueller beihilferechtlicher Vorgaben der EU-Kommission sowie die Berücksichtigung der regionalen Entwicklungsprozesse (Fortschritte einiger Regionen bzw. Einbrüche anderer Regionen). Ein fairer Standortwettbewerb wird gewährleistet, Wettbewerbsverzerrungen so weit wie möglich eingeschränkt.

Zukünftig wird die GRW aufgrund des Wegfalls der Investitionszulage 2013 und der in der neuen Förderperiode ab 2014 zu erwartenden reduzierten Fördermöglichkeiten durch die europäischen Strukturfonds an Relevanz gewinnen.





BMWi im Überblick