Konjunktur- und wachstumspolitische Maßnahmen der Bundesregierung in der Wirtschafts- und Finanzkrise
Welche Maßnahmen wurden ergriffen?
Um die schwerste Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik zu bewältigen, waren konjunktur- und wachstumspolitische Maßnahmen notwendig, die die Wirtschaft spürbar stabilisierten. In den Jahren 2009 und 2010 wurden insgesamt rund 100 Mrd. Euro an öffentlichen Mitteln zur Verfügung gestellt (finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, Soll-Werte). Das entspricht rund 4% des Bruttoinlandsprodukts eines Jahres. Dabei ging es vor allem darum, den massiven Einbruch der weltwirtschaftlichen Nachfrage abzudämpfen und das Vertrauen der Unternehmen und Bürger in die strukturellen Wachstumskräfte unserer Wirtschaft zu stärken.
Die überwiegend Ende 2008 bis Anfang 2009 beschlossenen Maßnahmen zur Stabilisierung von Wachstum und Beschäftigung (Konjunkturpakete I und II) waren ein Mix verschiedener Instrumente:
- Steuer- und Abgabenentlastungen für Bürger und Unternehmen
- Erhöhung öffentlicher Investitionen
- gezielte Maßnahmen zur Stabilisierung der Beschäftigung (v. a. Kurzarbeitregelung)
- Förderung der besonders betroffenen Automobilindustrie (Umweltprämie)
- Stärkung von Forschung und Entwicklung im Mittelstand sowie
- Kredit- und Bürgschaftsprogramm zur Verhinderung einer Kreditklemme.
Hinzu trat Anfang 2010 das Sofortprogramm der neuen Bundesregierung, das mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz realisiert wurde. Zusammen mit den zuvor beschlossenen Maßnahmen betragen die Entlastungen für Bürger rund 24 Mrd. Euro jährlich.