Umweltprämie
Die Gesamtfördersumme von insgesamt 5 Mrd. Euro für die Umweltprämie ist ausgeschöpft. Es können keine Anträge auf Gewährung der Umweltprämie mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Fördermittel für die Umweltprämie sind ausgeschöpft
Die Umweltprämie hat sich als wirksames Instrument des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung erwiesen. Sie hat den außergewöhnlichen Absatzeinbruch in der Automobilindustrie kurzfristig abgefedert. Das Förderprogramm war zeitlich begrenzt und die Fördersumme auf maximal 5 Mrd. Euro festgelegt. Diese Fördersumme ist ausgeschöpft. Es können keine Anträge auf Gewährung der Umweltprämie mehr über das Antragsportal des BAFA gestellt werden.
Hintergrundinformationen zur Umweltprämie
Das Bundeskabinett hat am 27. Januar 2009 die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen beschlossen, die die Voraussetzungen für den Antrag auf die Umweltprämie regelt. Mit der Umweltprämie fördert die Bundesregierung die Verschrottung alter und den Erwerb neuer Personenkraftwagen, um einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft zu leisten und gleichzeitig den Absatz im Automobilbereich zu stärken.
Am 8. April 2009 hat das Bundeskabinett beschlossen, die Umweltprämie zur weiteren Stärkung der Wachstumskräfte und zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Fachkräften fortzuführen. Hierzu wurden die Finanzmittel um weitere 3,5 Mrd. Euro auf 5 Mrd. Euro aufgestockt.