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Europäische Industriepolitik

Flaggen der EU im Vordergrund und von Frankreich und Deutschland im Hintergrund
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Der für die Industrie relevante Rechtsrahmen wird schon seit geraumer Zeit zu einem nicht unerheblichen Teil in Brüssel gesetzt. Besondere Bedeutung kommt dem Rat für Wettbewerbsfähigkeit zu, dessen Aufgabe es ist, die berechtigten Belange der Unternehmen in den europäischen Entscheidungsprozess einzubringen. Gerade für Deutschland ist die europäische Industriepolitik ein außerordentlich wichtiges Feld, entfallen doch rund 25% der gesamten, vom Verarbeitenden Gewerbe aller 27 EU-Länder gemeinsam erwirtschafteten Bruttowertschöpfung allein auf die deutsche Industrie.

Infografik: Anteil an der Bruttowertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes der gesamten EU 27 in % (2010); Quelle: eurostat

Ein wichtiges Element der europäischen Industriepolitik sind die Initiativen zu einzelnen Sektoren. Kommission und Mitgliedsstaaten nehmen unter Einbeziehung der Wirtschaft und anderer Beteiligter eine Lagebeurteilung des Wirtschaftszweiges vor. Darauf aufbauend entwickeln sie eine Strategie zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Ziel ist dabei aber nicht eine staatlich gelenkte Struktursteuerung. Vielmehr soll auf die Besonderheiten einzelner Branchen im Hinblick auf sektorübergreifende Themen, wie Verfügbarkeit von Fachkräften, Innovation oder besserer Schutz geistigen Eigentums, eingegangen werden, um so die Standortbedingungen in der EU zu verbessern. Sektorinitiativen gab und gibt es u. a. zur Automobilindustrie, zur Elektrotechnik und zur Chemischen Industrie.  

Im Interesse einer wettbewerbsfähigen europäischen Industrie ist es notwendig, dass die EU-Kommission gemeinsam mit dem Rat und dem Europäischen Parlament ihre Anstrengungen zum Bürokratieabbau weiter verstärkt. Die Regelungsdichte und die daraus erwachsenen Belastungen für die Industrie haben in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen. Die Unternehmen sehen sich heute mit den unterschiedlichsten rechtlichen Anforderungen konfrontiert, die für sich genommen oft unbedeutend erscheinen, in der Summe aber massive Kostenbelastungen und Einschränkungen unternehmerischer Freiheiten mit sich bringen können.

Es gilt, den über Jahrzehnte gewachsenen Bestand an EU-Recht systematisch auf Entlastungsmöglichkeiten zu untersuchen. Die Umsetzung des bereits unter deutscher Ratspräsidentschaft beschlossenen Aktionsprogramms zur Verringerung von Verwaltungslasten, nach dem bis 2012 auf EU-Recht basierende Bürokratielasten um 25 % verringert werden sollen, ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Entlastung für die Unternehmen. Weitere umfassende Maßnahmen sind jedoch notwendig.

Das europäische Beihilfenrecht setzt der selektiven Unternehmensförderung der Mitgliedsstaaten enge Grenzen, um Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des Binnenmarktes soweit wie möglich zu vermeiden. Die EU-Kommission steht auch in der Pflicht, auf gleichgewichtige Durchsetzung der Beihilferegelungen innerhalb der Gemeinschaft zu achten (z. B. bei Umweltbeihilfen). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt eine klare Subventionsdisziplin. Subventionen können zum Ausgleich externer Effekte (z. B. Vermeidung von Schadstoffausstoß) gerechtfertigt sein, müssen aber konsequent auf ihre Kosten-Nutzen-Wirkung überprüft werden. Strategie der Bundesregierung ist es, strukturerhaltende Subventionen abzubauen und die Förderung von Innovation und Wachstum in den Vordergrund zu stellen.


Weiterführende Informationen

Downloads

Infografik: Anteil an der Bruttowertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes der gesamten EU 27 in % (2010)

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