Medienrecht
Allgemeines
"Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt und trägt maßgeblich zur Entwicklung einer globalen Gemeinschaft bei. Die Informationsgesellschaft bietet neue Entfaltungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen ebenso wie neue Chancen für die demokratische Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens sowie für die wirtschaftliche Betätigung. Neue Medien gehören längst zum Alltag einer stetig wachsenden Zahl von Menschen. Deutschland ist längst in der Informationsgesellschaft angekommen." (Koaltionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode)
Geeignete rechtliche Rahmenbedingungen für die neuen Dienste und den elektronischen Geschäftsverkehr sind eine wichtige Voraussetzung für die wirtschaftliche und technologische Fortentwicklung. Damit ist es die Kernaufgabe im Bereich des Medienrechts, den seit 1997 in Bund und Ländern bestehenden Rechtsrahmen für die neuen Informations- und Kommunikations-Dienste (IuK-Dienste) der Informationsgesellschaft weiterzuentwickeln. Telemediengesetz (TMG) und der von den Ländern gemeinsam kontinuierlich fortentwickelte Rundfunkstaatsvertrag (RStV) sind die zentralen Säulen der Medienordnung. Sie regeln horizontal die wirtschaftsbezogenen (TMG) und die inhaltsbezogenen (RStV) - Anforderungen an neue Dienste. Weiterhin schafft das Signaturgesetz die Grundlagen für qualifizierte elektronische Signaturen und Zertifizierungsdienste. Damit steht ein wesentliches Instrument zur Gewährleistung eines verlässlichen und rechtssicheren elektronischen Geschäftsverkehrs zur Verfügung.