Direktlink:
Inhalt; Accesskey: 2 | Hauptnavigation; Accesskey: 3 | Servicenavigation; Accesskey: 4

Telekommunikation

TKG-Novelle

Handy in einer Hand
© colourbox.com

Die TKG-Novelle wurde am 9. Mai 2012 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, S. 958; PDF: 99,4 KB) und tritt damit am 10. Mai 2012 in Kraft.

Entsprechend der europäischen Änderungsrichtlinie "Bessere Regulierung" werden durch die Neuregelungen verbesserte Rahmenbedingungen für wettbewerbskonforme Infrastrukturinvestitionen und Innovationen geschaffen. Es wird ein verlässlicher Rahmen geschaffen, der eine sektorspezifische Regulierung nur im notwendigen Umfang vorsieht, Investitionsrisiken und Kooperationen beim Netzausbau berücksichtigt und gleichzeitig den Wettbewerb fördern und die Monopolisierung von Märkten verhindern soll.

Auch die europäischen Vorgaben zur weiteren Stärkung des Verbraucherschutzes, die sich insbesondere mit der Befugnis der Regulierungsbehörden zum Erlass von Transparenz- und Qualitätsvorgaben befassen, werden mit dem Gesetzentwurf umgesetzt. Zusätzlich werden aktuelle verbraucherschutzrechtliche Themen aufgegriffen. Hierzu gehören u.a. Regelungen zur Warteschleifenproblematik, zum Anbieterwechsel sowie zur vertragsunabhängigen Mitnahme der Mobilfunkrufnummer beim Wechsel des Anbieters.

Die Datenschutzbestimmungen werden durch neue Informations- und Transparenzregeln (z.B. bei der Ortung von Mobilfunkendgeräten) mit dem Ziel optimiert, sensible Daten besser zu schützen und damit die Rechtsposition des Verbrauchers zu stärken.


Video

Get the Flash Player to see this player.

Bundesminister Dr. Philipp Rösler zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen

Zu weiteren Videoformaten

Pressemitteilung

Konsolidierte Fassung

Telekommunikationsgesetz (TKG)

Konsolidierte, nicht amtlichen Fassung (2012) PDF: 575,3 KB



BMWi im Überblick