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Der Rechtsrahmen für Neue Dienste

@-Zeichen auf abstraktem Hintergrund
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Die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen für die Neuen Dienste sind in Europa seit 2000 harmonisiert und in der E-Commerce-Richtlinie niedergelegt.

Die Richtlinie etabliert die Zugangsfreiheit für diese Dienste der Informationsgesellschaft. Sie enthält die notwendigen Informationspflichten, die Anbieter im Internet beachten müssen. Sie beschränkt die Haftung der für das Funktionieren des Internets wichtigen Vermittler wie Access- und Hosting-Provider. Vor allem aber regelt sie den Binnenmarkt durch das Herkunftslandprinzip: jeder Anbieter kann seine Dienstleistungen in ganz Europa frei anbieten und unterliegt dabei den Anforderungen, die für ihn in seinem Niederlassungsland gelten. 

Diese Vorgaben sind in Deutschland im Telemediengesetz (TMG) umgesetzt. Das TMG ist die Straßenverkehrsordnung der digitalen Wirtschaft. Seine wichtigsten Bestimmungen sind: 

  • Herkunftslandprinzip
  • Zulassungsfreiheit für Telemedien
  • Informationspflichten  ("Impressum") der Wirtschaft in Telemedien
  • Haftungsbeschränkungen für Vermittler (Access, Caching und Hosting)

Das TMG hat sich aufgrund seiner horizontalen Ausrichtung in alle Rechtsbereiche als Richtschnur in der digitalen Welt bewährt. Gleichwohl steht es angesichts des rasanten Aufkommens neuer Technologien und Geschäftsmodelle fortwährend auf dem Prüfstand dahingehend, dass es einerseits eine optimale Wirtschaftsentwicklung befördert und andererseits den berechtigten Interessen aller beteiligten Kreise gerecht wird. Das gilt besonders für den sensiblen Bereich der Haftungsbeschränkungen. Vor diesem Hintergrund ist im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode vereinbart, dass das TMG fortentwickelt werden soll.

Hierbei sind auch die Überlegungen auf europäischer Ebene mit zu berücksichtigen. Die Kommission hat kürzlich ein Konsultationsverfahren gestartet und angekündigt im 1. Halbjahr 2011 einen Evaluierungsbericht vorzulegen. 

Das TMG enthält zudem mit den Bestimmungen zum Telemediendatenschutz Grundregeln für einen fairen Umgang zwischen Unternehmen und Verbrauchern. 

Seit Juni 2010 berücksichtigt das Telemediengesetz auch die Anforderungen der europäischen Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste, mit der die bisherigen Anforderungen für Fernsehdienste auch auf vergleichbare Abrufdienste (Telemedien) erstreckt werden. Insbesondere regelt das Telemediengesetz Besonderheiten, die bei der Bestimmung des Niederlassungsstaates eines Anbieters bestehen. Die Richtlinie wird im Übrigen von den Ländern im Rundfunkstaatsvertrag (konsolidierte Fassung) umgesetzt.




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