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Elektronische Signatur

Unterschrift mit Füller; Quelle: colourbox.com
© colourbox.com

Der Rechtsrahmen für elektronische Signaturen


Seit 1999 gibt es in Europa mit der Signaturrichtlinie gemeinsame Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen, insbesondere qualifizierte elektronische Signaturen. Sie wurden in Deutschland im Signaturgesetz und in der Signaturverordnung umgesetzt.

Mit Hilfe der qualifizierten elektronischen Signatur können heute die meisten Rechtsgeschäfte, die der Schriftform bedürfen, also nur mit eigenhändiger Unterschrift rechtswirksam sind, auch auf elektronischem Wege geschlossen werden. Aber auch über formgebundene Rechtsgeschäfte hinaus ist die qualifizierte elektronische Signatur ein hilfreiches und nützliches Instrument für einen sicheren elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr.

Die qualifizierte elektronische Signatur wird mit Hilfe einer Chip-Karte und einem Kartenlesegerät durch die mathematische Verknüpfung eines Textes mit einem persönlichen, geheimen Schlüssel erzeugt. Der Empfänger kann diese Signatur mit einem speziellen öffentlichen Signaturschlüssel prüfen.

Anwendungen


Es existieren zahlreiche Anwendungen, bei denen die qualifizierte elektronische Signatur vorgeschrieben oder zugelassen ist, beispielsweise die elektronische Steuererklärung (ElsterOnline), die Abfrage vom Rentenkonto oder Online-Banking bei einigen Sparkassen.

Privatanwender, Unternehmen, Institutionen und Behörden können über die Webseite von T7 e. V. (siehe unter "Weiterführende Informationen") konkret in Betrieb befindliche Anwendungen für die qualifizierte elektronische Signatur auffinden. In der Datenbank kann jeder nach für ihn und sein privates oder berufliches Umfeld relevante Anwendungen suchen. Ähnlich wie in einem Telefonbuch erhält er Angaben zum Namen und der Adresse der verantwortlichen Stellen, aber auch zusätzliche Informationen in Form von Beschreibungen und weiterführenden Links. Durch diese kostenlose Online-Auskunft von T7 e.V. wird transparent, in wie viele Anwendungszusammenhänge die qualifizierte elektronische Signatur Einzug gehalten hat.

T7 e. V. bietet zudem einen Service für Unternehmen und Behörden an, die Anwendungen für die qualifizierte elektronische Signatur entwickeln. Diese können sich zeitnah über Änderungen im Anwendungsumfeld auf der Internetseite von T7 e. V. informieren.

Wie erhalte ich eine Signaturkarte?


Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden Sie eine Liste von Zertifizierungsstellen, die nach dem deutschen Signaturgesetz zur Vergabe von qualifizierten Zertifikaten berechtigt sind. Die Arbeitsgemeinschaft der Trustcenterbetreiber liefert außerdem Hinweise zum Bestellprozess.

Aktuelle Entwicklungen


Kürzlich ist eine Anpassung der Signaturverordnung in Kraft getreten, die es ermöglicht, Verfahren medienbruchfrei und anwenderfreundlich auszugestalten (verkündet in BGBl. I, S. 1542).

Gegenwärtig ist eine Änderung des Signaturgesetzes in Planung. Ziel ist es,

  • die Anwendung qualifizierter elektronischer Signaturen im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr sowie in der Verwaltung zu erleichtern sowie
  • Wirtschaft und Verwaltung zusätzliche Möglichkeiten für eine Teilnahme an der elektronischen Kommunikation und Authentifizierung in den neuen Medien zur Verfügung zu stellen.



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