IKT für Elektromobilität II - Smart Car - Smart Grid - Smart Traffic
Technologiewettbewerb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
III. Verfahren und Teilnahmebedingungen
Die Förderung wird als Ideenwettbewerb in zwei Runden durchgeführt. Der Ideenwettbewerb startet am 08. März 2011 und endet am 31. Oktober 2011.
Runde 1:
Bis zum 31. Mai 2011 eingegangene Skizzen werden durch eine unabhängige Jury bis Ende Juni 2011 bewertet. Anschließend sollen die für eine Förderung ausgewählten Konsortien zur Antragsstellung aufgefordert werden. Die Förderung erfolgt nach Bewilligung voraussichtlich ab Januar 2012.
Runde 2:
Projektvorschläge der Runde 2 können im Zeitraum 01. Juni - 31. Oktober 2011 eingereicht werden. Die Bewertung der aussichtsreichsten Projektvorschläge durch eine unabhängige Jury erfolgt voraussichtlich bis Ende November 2011. Die für eine Förderung ausgewählten Konsortien werden in 2012 bewilligt und in die Förderphase überführt.
Hinweis: Die Förderung ausgewählter FuE-Projektvorschläge erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis Mitte 2014. Insgesamt werden Fördermittel in Höhe von voraussichtlich rund 77 Mio. Euro in zwei Tranchen bereitgestellt. In welchem Umfang Haushaltsmittel für FuE-Projektvorschläge der zweiten Förderrunde zur Verfügung stehen, hängt von der Mittelbindung nach der ersten Runde ab.
Adressaten
Gefördert werden im vorwettbewerblichen Bereich liegende Verbundvorhaben, die mindestens jeweils einen der unter "Gegenstand der Förderung" aufgeführten Themenschwerpunkte im Sinne der unten genannten Auswahlkriterien bestmöglich abdecken. Aussichtsreiche Projektvorschläge kleinerer Unternehmen, die nicht in der Lage sind, einen größeren Verbund zu gestalten, wird der Zuwendungsgeber im Rahmen der Auswahl und Antragstellung versuchen, in passende Verbünde zu integrieren. Zuwendungsempfänger können private und öffentliche Unternehmen der IKT-Branche, Anwender-Unternehmen, Automobilhersteller und -zulieferer, (regionale) Energie- und Verkehrsdienstleister sowie Hochschulen oder Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat (Niederlassung in Deutschland) sein. Die Ergebnisverwertung ist räumlich innerhalb der Europäischen Union durchzuführen.
Verbundstruktur
Die Organisation eines Verbundes soll sich in der Regel auf maximal 5 Antragsteller im Themenschwerpunkt 1 "Smart Car" sowie maximal 10 Antragsteller im Themenschwerpunkt 2 "Smart Grid und Smart Traffic" beschränken. Bei den Antragstellern sollten auch mittelständische Unternehmen maßgeblich beteiligt sein, die nach Möglichkeit auch die Projektleitung übernehmen. Die Antragsteller können weitere Akteure für notwendige fachliche Zuarbeiten in Form von Aufträgen in das Forschungsprojekt einbeziehen.
Auswahlkriterien
Über die Teilnahme an der Fördermaßnahme entscheidet der Wettbewerb. Auf der Grundlage der FuE-Projektvorschläge werden die interessantesten Vorhaben durch eine unabhängige Experten-Jury zur Förderung empfohlen. Kriterien hierfür sind:
Innovationspotenzial
Innovationsgehalt, Ganzheitlichkeit und Originalität des Lösungsansatzes,
Wissenschaftliche Qualität,
Bewältigung der Komplexität,
Berücksichtigung von Forschungsergebnissen aus früheren Vorhaben (von EU, Bund, Ländern).
Umsetzbarkeit
Klarheit und Reife des FuE-Ansatzes; Qualität des Arbeitsplans,
Identifizierung konkreter Prozess- und Wertschöpfungsketten,
Technische Machbarkeit, ökonomische Effizienz und ökologische Verträglichkeit; angemessenes Verhältnis von Aufwand und Risiken zum Nutzen,
Berücksichtigung der Daten- und Systemsicherheit (Berücksichtigung von bzw. Vorschläge für (internationale) Sicherheitsstandards),
Management technischer und wirtschaftlicher Risiken sowie der Breitenwirksamkeit,
Kompatibilität und Interoperabilität (Berücksichtigung von bzw. Vorschläge für Standards),
Berücksichtigung von Erfahrungen, Erkenntnissen und Standards aus relevanten Aktivitäten der Elektromobilitätsforschung im Konjunkturpaket II oder sonstiger wissenschaftlicher Vorarbeiten.
Markt- und Anwendungspotenzial
Qualität des Verwertungskonzepts und der Geschäftsmodelle,
Ausstrahlungskraft der Pilotanwendung sowie Übertragbarkeit und Nachhaltigkeit der Lösung,
Anwenderorientierung,
Bedeutung von Marktsegmenten und Zielgruppen; Breitenwirkung, Akzeptanz, Anreizstrukturen (Best-Practice- oder Multiplikatoreneffekte),
Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale.
Konsortium
Potenzial und Kompetenz der Forschungs-, Umsetzungs- und Anwendungspartner,
Vollständigkeit und Komplementarität des Konsortiums (Akteure, Disziplinen),
Existierende Vorarbeiten sowie Bezug zu relevanten nationalen und internationalen Aktivitäten.
Die Kriterien sollen - wenn möglich - mit konkreten Angaben hinterlegt werden.
Alleinstellungsmerkmale
In den Projektskizzen soll aus Sicht des einreichenden Konsortiums herausgestellt werden, was die spezifischen Charakteristika sind, die das Pilotprojekt von anderen Projekten bzw. Ansätzen unterscheidet.
Europäische Dimension
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Auf die Möglichkeit der multinationalen Forschungskooperation im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA wird hingewiesen. Zusätzliche Informationen hierzu finden Sie unter www.eureka.dlr.de.
Ansprechpartner:
Zuständig für die Durchführung des Wettbewerbs und die im Anschluss stattfindenden Antrags- und Förderschritte ist das:
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Projektträger im DLR
Konvergente IKT/Multimedia im Auftrag des BMWi
Linder Höhe
51147 Köln
Ansprechpartnerin für Fragen zum Bewerbungsverfahren:
Frau Magdalena Schewell
E-Mail: ccmv@dlr.de
Tel.: 02203 - 601 - 3672
Fax: 02203 - 601 - 3017
Ansprechpartner für inhaltliche Fragen:
Herr Dr. Frank Otten
E-Mail: frank.otten@dlr.de
Tel.: 02203 - 601 - 2093
Fax: 02203 - 601 - 3017
Herr Peter Wüstnienhaus
E-Mail: peter.wuestnienhaus@dlr.de
Tel.: 02203 - 601 - 3043
Fax: 02203 - 601 - 3017
Projektvorschläge müssen über das Internet eingereicht werden. Die für eine Beteiligung am Wettbewerb benötigten Informationen sind unter www.bmwi.de/go/ikt-em-ausschreibung abrufbar. Das Formular zur Bewerbung und zur Eingabe des Projektvorschlags finden Sie unter
www.pt-it.de/ptoutline/application/iktem2. Ihr Projektvorschlag liegt passwortgeschützt auf dem Server des DLR und kann bis zum Ausschreibungsende bearbeitet werden. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Damit Ihre Online-Bewerbung Bestandskraft erlangt, muss sie bis zum Ausschreibungsende beim DLR schriftlich bestätigt werden. Zu diesem Zweck können Sie von der Webseite eine Druckversion Ihres Projektvorschlags erstellen und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass für jedes Konsortium nur eine Anmeldung zulässig ist (d.h. die Anmeldung erfolgt projekt-, nicht partnerbezogen). Jeder Partner hat eine entsprechende Interessensbekundung beizufügen.
Ausschreibungsende für die erste Runde ist der 31.05.2011 um 12:00 Uhr. Die zweite Runde endet am 31.10.2011. Zu diesen Zeitpunkten wird jeweils der Serverzugang geschlossen. Der Ausdruck der Bewerbung ist davor zu realisieren! Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen müssen auf dem Postweg spätestens mit dem Poststempel des entsprechenden Tages der jeweiligen Runde bzw. über Kurier beim DLR eingehen. Einreichungen per Fax oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.
Datenschutz
Das DLR speichert die in den Projektskizzen gemachten Angaben in maschinenlesbarer Form. Sie werden zur Auswahl durch die Jury und zur Abwicklung des Projekts verarbeitet. Dabei bleiben die Belange des Daten- und Vertrauensschutzes gewahrt. Lediglich die Teilnehmer und die Projekttitel werden öffentlich bekannt gegeben.
Jurysitzung
Die Konsortien mit den fundiertesten Skizzen der Runde 1 werden anhand der schriftlich eingereichten Ideen vorausgewählt und gebeten, Ihre Projektidee gegenüber der unabhängigen Experten-Jury Ende Juni 2011 in Berlin zu präsentieren und zu verteidigen. Im Anschluss erfolgt die Auswahl für diese Runde. Der Termin zur Jurysitzung der zweiten Runde wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Präsentationstermine
Die einreichenden Konsortien müssen sicherstellen, dass sie zur Jurysitzung in Berlin ihre Ideenskizze kompetent vorstellen können. Die ausgewählten Konsortien müssen des Weiteren sicherstellen, dass sie ihr geplantes Pilotprojekt im Rahmen der Bekanntmachung der ausgewählten Projektvorschläge durch das BMWi öffentlich präsentieren können.
Bewilligung
Die Anbieter der ausgewählten Projekte werden zur Einreichung eines Antrages aufgefordert. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel im Bundeshaushalt soll die Umsetzung der ausgewählten Pilotvorhaben für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren mit insgesamt bis zu ca. 77 Mio. Euro gefördert werden. Davon können
bis zu drei Projekte im Themenschwerpunkt 1 "Smart Car" sowie
3 - 5 Projekte im Themenschwerpunkt 2 "Smart Grid und Smart Traffic"
unterstützt werden.
Art der Förderung
Die FuE-Projektförderung erfolgt anhand von nicht rückzahlbaren Zuwendungen. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Infrastrukturinvestitionen (z.B. Smart Grid, Verkehrstelematik) werden in dem für die FuE-Aktivitäten notwendigen Rahmen in die Förderung einbezogen. Gleiches gilt für Elektrofahrzeuge als Versuchsträger. Elektrofahrzeuge können anteilig über die Projektlaufzeit abgeschrieben werden.
Förderquoten
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 25%- 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Für kleine und Kleinstunternehmen im Sinne der EU-Definition kann im Einzelfall ein Bonus gewährt werden, mit dem die Förderquote von 50% überschritten wird. Bei den nichtgewerblichen Einrichtungen ist eine angemessene Eigenbeteiligung erwünscht. Diese muss bei Institutionen, die auf Kostenbasis gefördert werden, mindestens 10% der zuwendungsfähigen Vorhabenskosten betragen.
Fördervoraussetzungen
Rechtsgrundlage für die Projektförderung bildet die Bundeshaushaltsordnung zusammen mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung und den jeweils anzuwendenden Nebenbestimmungen des BMWi (NKBF98, ANBest-P bzw. ANBest-GK und BNBest-BMBF98 u.a.). Mit den Arbeiten am Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Zwingende Voraussetzung für die Gewährung einer Bundeszuwendung ist der Nachweis der Sicherung der Gesamtfinanzierung des Projektes. Im Rahmen des späteren Bewilligungsverfahrens hat der Antragsteller ggf. nachzuweisen, dass er in der Lage ist, den nicht durch Bundesmittel gedeckten Eigenanteil an den gesamten Projektkosten aufzubringen und dies seine wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht übersteigt (Bonitätsnachweis).
Zudem sind die Voraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO - (EG(VO)800/2008; ABl. EU 2008/L214/3) zu beachten. Die Förderung beruht insbesondere auf Kapitel II, Abschnitt 7 (Art. 30-37) i.V.m. Kapitel I der AGVO und unterliegt den darin aufgeführten Förderkategorien, -intensitäten (Art. 30 ff. AGVO) und Regelobergrenzen (Art. 6 Abs. 1e AGVO). Soweit die darin aufgeführten Voraussetzungen erfüllt werden, ist die Förderung im Sinne von Artikel 107 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Abs. 3 AEUV freigestellt. Bei Überschreitung der Förderintensitäten und Regelobergrenzen ist die Förderung nicht nach der AGVO freigestellt, sondern richtet sich die Gewährung der Förderung nach dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. EU 2006/C/323/1). Einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, dürfen keine Einzelbeihilfen gewährt werden (Art. 1 Abs. 6a AGVO).
Sonstige Bestimmungen
Diese Ausschreibung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Mit der Abgabe der Bewerbungsunterlagen werden die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs "IKT für Elektromobilität - Smart Car - Smart Grid - Smart Traffic" akzeptiert.