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REACH kommt: Wie Unternehmen sich jetzt vorbereiten müssen!

Dokumentation der Konferenz zur neuen europäischen Chemikalienpolitik im BMWi am 13.06.2006

Chemikalien sind überall. Nahezu jedes Unternehmen setzt Chemikalien in der einen oder anderen Form ein, fast jedes Verbraucherprodukt enthält synthetisch hergestellte Substanzen. Die Chemie ist aber ein Januskopf: Sie trägt zum Wohlstand bei, viele Chemikalien sind jedoch gefährlich. Die heutigen Vorschriften für den sicheren Umgang mit Stoffen sowie deren Einstufung und Kennzeichnung basieren allerdings auf Gesetzen, die zum Teil schon mehrere Jahrzehnte alt sind.

Die EU erarbeitet zurzeit eine neue nachhaltige Chemikalienpolitik. Bereits im Juni 1999 forderten die damaligen EU-Umweltminister die Europäische Kommission dazu auf. Die Brüsseler Behörde legte daraufhin im Oktober 2003 ihren Vorschlag für ein Verordnung zur Anmeldung, Bewertung, Beschränkung und Zulassung für Chemikalien vor. Diese Verordnung wird REACH genannt ('R' steht für Registrierung, 'E' für Evaluation, 'A' für Autorisation und 'CH' für Chemikalien).

Die künftigen Regeln betreffen die gesamte Wirtschaft. Um auch kleinere Unternehmen auf REACH vorzubereiten, luden das Bundeswirtschaftsministerium, der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gemeinsam am 13. Juni nach Berlin zur Veranstaltung "REACH kommt: Wie Unternehmen sich jetzt vorbereiten müssen" ein. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos hieß vor allem die Mittelständler willkommen: "Wie in der gesamten Wirtschaft sind sie auch in der Chemie unerlässlich für Innovationen".

Der Gesetzgebungsprozess zu REACH ist noch nicht zu Ende. Im Dezember 2005 einigten sich die EU-Staaten im Rat einstimmig auf eine Position und Ende Juni 2006 wurde der Gemeinsame Standpunkt des Rates verabschiedet. Das Europäische Parlament wird ihn offiziell im September in Empfang nehmen, und die zweite Lesung soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. REACH wird dann sehr wahrscheinlich in der ersten Jahreshälfte 2007 in Kraft treten. Doch bereits jetzt ist absehbar, wie das Gesetz aussehen wird. Der endgültige Text werde sich nicht sehr von dem unterscheiden, was der Ministerrat im Dezember 2005 beschlossen hat, meinte Minister Michael Glos auf der Berliner Veranstaltung. Im Vergleich zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission habe der Rat - auch auf Initiative Deutschlands - unter anderem die Datenanforderungen für Stoffe im kleinvolumigen Bereich reduziert sowie einen besseren Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erreicht. Im Ergebnis sei ein ausgewogener Kompromiss erzielt worden, so der Minister.

REACH ist ein sehr ehrgeiziges Projekt und den Firmen bleibt relativ wenig Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen. Bereits ein Jahr nach Inkrafttreten beginnen ihre Pflichten. Hersteller und Importeure bekommen dann sechs Monate Zeit, ihre Stoffe, von denen sie mehr als eine Tonne jährlich produzieren oder einführen, voranzumelden. "Stoffe, die nicht vorregistriert sind, dürfen hinterher nicht weiter genutzt, hergestellt oder eingeführt werden", erklärt Dr. Frank Wangemann vom Düsseldorfer Spezialchemikalienhersteller Cognis Deutschland GmbH & Co. KG. Firmen, die diese Frist versäumen, müssen also ihre Stoffe sofort registrieren, können also von den bis zu elfjährigen Übergangsfristen keinen Gebraucht machen.

Nach der Voranmeldung geht es sofort weiter. Jede einzelne Firma sollte sich frühzeitig überlegen, von welchen Regelungen sie betroffen ist. Hersteller und Importeur beispielsweise müssen für jeden Stoff, von dem sie mehr als eine Tonne produzieren oder einführen, ein Registrierungsdossier einreichen Stoffanwender sollten prüfen, ob sie Stoffe so einsetzen, wie Hersteller oder Importeur das vorsehen. Und Unternehmen, die Fertigprodukte wie Computer oder Kleidung in die EU einführen, müssen überprüfen, ob diese Produkte Chemikalien freisetzen oder sehr gefährliche Chemikalien enthalten.

Auf der Veranstaltung diskutierten die Teilnehmer in drei Arbeitsgruppen über Aspekte, die für die Umsetzung von REACH wichtig sind. Wie genau müssen beispielsweise Hersteller und Importeure angeben, wie eine Chemikalie eingesetzt werden darf? Das kann für Firmen wichtig sein, die in geringen Mengen einen Stoff als Additiv etwa einem Lack oder einem Schmierstoff zusetzen. Unter dem Stichwort eine Substanz, eine Registrierung - im REACH-Jargon OSOR (one-substance, one regulation) - wurde besprochen, wie Konkurrenten kooperieren können, um etwa Tierversuche zu vermeiden. In einer dritten Arbeitsgruppe diskutierten die Teilnehmer über Schwierigkeiten, die auf die Einfuhr von Stoffen und Zubereitungen zukommen.

Immer wieder wurde deutlich, dass REACH für viele Firmen eine Herkulesaufgabe sein kann. Sie werden aber nicht allein gelassen. Die Europäische Kommission hat eine Vielzahl von Projekten zur Umsetzung von REACH ins Leben gerufen. In diesen RIPs (REACH-Implementation Projects) werden beispielsweise Technische Leitfäden zur Stoffbewertung oder eine Datenbank für die Registrierung entwickelt. Jeder Mitgliedsstaat soll außerdem eine Auskunftsstelle - einen HelpDesk - für Unternehmen aufbauen, in Deutschland sind zusätzlich auch Bundesländer aktiv und viele Industrieverbände bereiten sich darauf vor, ihren Mitgliedsunternehmen zu helfen.




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