Amateurfunkverordnung
Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk
Abkürzung: AFuVDatum des Inkrafttretens: 19.2.2005
Ausfertigungsdatum: 15.2.2005
Status: Erlassen
Fundstelle: BGBl. I 2005, 242
Die neue Amateurfunkverordnung ersetzt die Amateurfunkverordnung vom 23. Dezember 1997 (BGBl. I S. 42), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3630). Die Novellierung der Verordnung war einerseits notwendig geworden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass sich nicht alle Regelungsbereiche in der Praxis bewährt hatten. Andererseits waren die den Amateurfunkdienst betreffenden Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2003 in deutsches Recht umzusetzen; beispielsweise die Abschaffung von Morsetelegrafiekenntnissen als Voraussetzung für die Nutzung von Kurzwellenfrequenzbändern, mit deren Hilfe weltweiter Funkverkehr möglich ist.
Mit der vorgelegten Verordnung werden für die Zukunft bestandskräftige und moderne Regelungen geschaffen, die den internationalen und nationalen Erfordernissen genügen und im Einklang mit der Umwelt den Funkamateuren hinsichtlich ihrer experimentellen, technischen und teilweise wissenschaftlichen Tätigkeit in der Freizeit weite Spielräume gewähren und dabei gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten.
Zur HTML-Ansicht auf den Seiten der juris GmbH.
Zum PDF-Download auf den Seiten der juris GmbH.