Amateurfunkverordnung, Erste Änderung
Datum des Inkrafttretens: 1.9.2006Ausfertigungsdatum: 25.8.2006
Status: Verabschiedet
Fundstelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 41
Am 1. September 2006 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung in Kraft getreten, BGBl. I S. 2070.
Mit dieser Verordnung werden die Regelungen für den Amateurfunkdienst neuen Gegebenheiten sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich angepasst. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung von Empfehlungen innerhalb der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation) betreffend die Einführung einer so genannten Einsteiger-Zeugnisklasse zur gegenseitigen Anerkennung sowie die Umsetzung von Bestimmungen der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung.
Die neue Verordnung ändert die Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk vom 15. Februar 2005 (BGBl. I S. 242).
Ziel der angestrebten Änderungen ist es, in Übereinstimmung mit den internationalen und nationalen Erfordernissen den Amateurfunkdienst als Experimentierfeld weiter zu fördern, der Tätigkeit von Funkamateuren weite Spielräume zu gewähren und dabei gleichzeitig mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Gleichzeitig sollen kleine Korrekturen und Anpassungen vorgenommen werden, die sich aus der bisherigen praktischen Erfahrung mit der Amateurfunkverordnung notwendig ergeben und für alle Beteiligten sinnvoll und durchschaubar sind.
Mit dieser Verordnung werden in Modifizierung und Ergänzung der Verordnung vom 15. Februar 2005 für die Zukunft beständige und moderne Regelungen geschaffen, die den internationalen und nationalen Erfordernissen genügen und im Einklang mit der Umwelt den Funkamateuren hinsichtlich ihrer experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Tätigkeit in der Freizeit weite Spielräume gewähren.