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"Geschäftsprozesse standardisieren, Erfolg sichern."

e-Standards in digitalen Geschäftsprozessen helfen kleinen und mittleren Unternehmen

Bekanntmachung der Förderinitiative vom 10. Juni 2011

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Informations- und Kommunikationstechnologie-Strategie (IKT-Strategie) der Bundesregierung "Deutschland digital 2015" [1] verfolgt das Ziel, einen Beitrag zu nachhaltigem wirtschaftlichen Wachstum zu liefern. Mittels IKT sollen neue Arbeitsplätze geschaffen sowie bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Als Maßnahme hierzu dient unter anderem die Stärkung der E-Kompetenz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Handwerk.

Es besteht kein Zweifel daran, dass im E-Business der Austausch von standardisierten Produkt- und Dienstleistungsdaten zur Abwicklung interner und externer Geschäftsprozesse zu einem entscheidenden Innovations- und Produktivitätsfaktor der deutschen Wirtschaft und Verwaltung geworden ist. Eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme an globalen Märkten ist die digitale Kommunikation zwischen Datenlieferant und Datenempfänger. Eine "gemeinsame Sprache" auf der Grundlage von Standards zwischen den Unternehmen zu nutzen, die in einer Wertschöpfungskette zusammenarbeiten, stellt die entscheidende Grundlage zum erfolgreichen Einsatz von unternehmensübergreifenden E-Business-Anwendungen dar. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen haben das Potential für Effizienzsteigerungen sowie die volle Ausschöpfung des Rationalisierungspotenzials von IKT noch nicht erkannt bzw. stehen vor Hindernissen, die die Umsetzung betreffen [2].

Zur Einschätzung der aktuellen Situation und des Handlungsbedarfes wurde 2010 die Studie "E-Business-Standards in Deutschland" [3] veröffentlicht.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass:

  • die Bedeutung einer prozessübergreifenden Integration von E-Business-Lösungen angesichts steigender Flexibilitätsanforderungen, einer zunehmenden Globalisierung und der Herausbildung von digitalen Wertschöpfungsnetzen zukünftig deutlich wachsen wird;
  • E-Business-Standards eine zentrale Rolle bei der prozessübergreifenden Integration von E-Business-Lösungen spielen. Informationen müssen entlang der gesamten Wertschöpfungskette einheitlich im richtigen Format, an der richtigen Stelle und zur richtigen Zeit zur Verfügung stehen;
  • Standards zur Prozessautomatisierung und Klassifikation erst von gut einem Drittel der Unternehmen in Deutschland und hierbei insbesondere von großen Unternehmen eingesetzt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) will mit dieser Förderinitiative:

  1. einen Beitrag dazu leisten, die Prozesskosten in der Wertschöpfung mittels des Einsatzes von E-Business-Standards gesamtwirtschaftlich zu senken, und die Effizienz der betrieblichen Prozesse in KMU und Verwaltung zu steigern,
  2. die Wettbewerbsposition deutscher KMU im nationalen und internationalen Rahmen durch IKT basierte Effizienzsteigerungen, insbesondere bei der Prozessoptimierung, verbessern und
  3. die Schnittstelle der Wirtschaft zur Verwaltung verbessern. Die öffentliche Hand muss bei der Einführung durchgängiger elektronischer Prozessketten auf der Basis eines in der Praxis erprobten Referenzmodells unterstützt werden.


Um diese Ziele zu erreichen, sieht das BMWi auf folgenden Gebieten Handlungsbedarf:

  • KMU und Verwaltung ist die Bedeutung des Einsatzes von E-Business-Standards und harmonisierten Stammdaten bei der Prozessverbesserung im Unternehmen praxisnah zu verdeutlichen;
  • es soll KMU und Verwaltung durch geeignete Werkzeuge erleichtert werden, E-Business-Standards zur Verbesserung ihrer Geschäftsprozesse zu nutzen und an Wertschöpfungsketten teilzunehmen;
  • KMU und Verwaltungen sind die Möglichkeiten und Potenziale der konsequenten Digitalisierung und medienbruchfreien Gestaltung unternehmensübergreifender Wertschöpfungsketten anhand konkreter Anwendungen exemplarisch aufzuzeigen.


1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Förderinitiative, der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden.

Die Förderung beruht auf den Artikeln 30, 31 der Verordnung (EG) Nummer 800/2008 der Europäischen Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung/AGFVO; ABl. EU 2008/L 214/3). Die Förderung unterliegt den darin aufgeführten Förderkategorien und -intensitäten (siehe Abschnitt 2.1 und Abschnitt 5.4).

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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[1] Siehe Link unter "Weiterführende Informationen" (Stand: 27.01.2011).
[2] Laut einer aktuellen Erhebung des Statistischen Bundesamtes zur IKT Nutzung in Unternehmen setzen nur 23% der Unternehmen mit Computernutzung dieses Potential zur Organisation der Wertschöpfungskette mit Zulieferern oder Kunden ein (24% sind es bei Unternehmen 10-49 Beschäftigten, 31% bei Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten). Bei großen Unternehmen (über 250 Beschäftigte) sind es dagegen 48%! (Quelle: Statistisches Bundesamt: Unternehmen und Arbeitsstätten. Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen, 2010, S. 27).
[3] Siehe Link unter "Weiterführende Informationen" (Stand 27.01.2011).





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