Tagesnachricht Nr. 12113 vom 26. Juli 2010
Aus dem Inhalt:
- Breitbandstrategie der Bundesregierung: Bundeswirtschaftsminister Brüderle begrüßt die Genehmigung eines Rahmens zum Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen durch die Europäische Kommission
- Neues Regionalbüro der "Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft" für Bayern
- Europa bringt die Geoinformationen in Schwung
- Berufung in den Wissenschaftlichen Beirat
Breitbandstrategie der Bundesregierung: Bundeswirtschaftsminister Brüderle begrüßt die Genehmigung eines Rahmens zum Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen durch die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission hat vor kurzem eine Rahmenregelung der Bundesregierung genehmigt, wonach im Einklang mit dem Europäischen Beihilferecht der Aufbau von Hochleistungsnetzen in Gebieten mitfinanziert werden kann, in denen ein Ausbau solcher Netze durch den Markt nicht zu erwarten ist. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie konzipierte Rahmen erweitert die rechtlichen Spielräume insbesondere der Länder und Kommunen, da mit der Rahmenregelung nicht mehr jeder Einzelfall der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden muss.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Ich freue mich, dass durch die Genehmigung der Kommission mehr Flexibilität und Rechtssicherheit für die Förderung des Breitbandausbaus gerade durch die Kommunen in ländlichen Gebieten geschaffen wird. Das ist ein wesentlicher Schritt für den Ausbau von Hochleistungsnetzen in der Fläche - und damit für die Wettbewerbschancen am Wirtschaftsstandort Deutschland von zentraler Bedeutung."
Das europäische Beihilferecht regelt Art und Umfang der staatlichen Förderung von privaten Breitbandlösungen. Es sieht insbesondere den Nachrang der öffentlichen Förderung gegenüber marktwirtschaftlichen Lösungen vor, verlangt eine genaue Analyse des Bedarfs, die Berücksichtigung bestehender Ausbaupläne privater Anbieter und die Vergabe der Förderung in einem Ausschreibungsverfahren. Die jetzt genehmigte Regelung präzisiert diese Vorgaben für die Förderung in Deutschland.
Mit ihrer Breitbandstrategie strebt die Bundesregierung eine flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand an.
Grundsätzlich soll diese Versorgung von den Unternehmen hergestellt werden. Instrumente wie der Infrastrukturatlas und die Versteigerung der vorhandenen Funkfrequenzen ("Digitale Dividende") unterstützen diese Entwicklung. In Gebieten, in denen der Aufbau von Hochleistungsnetzen mit Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr durch den Markt nicht möglich ist, kann die Erschließung ausnahmsweise gefördert werden. Finanziell unterstützt die Bundesregierung solche Maßnahmen beispielsweise im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Die Länder und Kommunen können im Rahmen ihrer Möglichkeiten ebenfalls finanzielle Mittel bereitstellen.
Neues Regionalbüro der "Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft" für Bayern
Otto: "Bereits mehr als 600 Beratungen durchgeführt"
Ab sofort können sich Kunst- und Kulturschaffende aus Bayern kostenlos über Unterstützungs- und Förderangebote informieren: In München wurde heute das siebte von insgesamt acht Regionalbüros des bundesweit tätigen "Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft" vorgestellt. Das Büro bietet vor Ort individuelle Angebote wie Orientierungsberatungen und unterstützt die regionale Vernetzung der Akteure. Neben der Beratung in München selbst gibt es auch regelmäßige Sprechtage in Nürnberg, Augsburg, Regensburg und Würzburg.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto: "Das neue Angebot für Kulturschaffende und Kreative wird stark nachgefragt. So haben die verschiedenen Regionalbüros bereits mehr als 600 Einzelberatungen durchgeführt. Die regionalen Ansprechpartner bieten ihre individuellen Beratungen an 52 Orten in Deutschland an."
Das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz in Eschborn wurde bereits im letzten Jahr im Rahmen der "Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft" der Bundesregierung gegründet. Angegliedert an das Kompetenzzentrum entstehen deutschlandweit acht Regionalbüros, die Kulturunternehmer und Kreative vor Ort beraten. Bereits vorgestellt wurden die Regionalbüros in Essen, Hamburg, Hannover, Leipzig, Berlin und Frankfurt. Das Büro für die Region Baden-Württemberg wird sich nach der Sommerpause präsentieren.
Alle Regionalbüros sind über die zentrale E-Mailadresse kreativ@rkw.de oder unter 030-346 465 300 erreichbar.
Europa bringt die Geoinformationen in Schwung
BMWi-Studie zeigt, wie INSPIRE die Datenbeschaffungsaufwände verringert
"Öffentliche Bereitstellung statt Antrag": Mit der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie der EU (Infrastructure for Spatial Information in Europe) werden Zugang und Nutzung von öffentlichen Daten in Deutschland und der EU deutlich vereinfacht. Nach dem Willen des Gesetzgebers besteht künftig bei vielen öffentlichen Daten kein Ermessensspielraum mehr darüber, "ob" eine Weiterverwendung zugelassen wird, lediglich das "wie" ist gestaltbar.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zeigt in der jetzt veröffentlichten Studie "Die europäische Gesetzgebung als Motor für das deutsche GeoBusiness" den Weg und die positiven Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft auf. Die Studie, die das Düsseldorfer Beratungsunternehmen MICUS Management Consulting GmbH gemeinsam mit der Kölner Rechtsanwaltskanzlei Rödl & Partner erstellt hat, zeigt am Beispiel der Leitprojekte GeoRohstoff und GeoRisiko der beim BMWi angesiedelten Kommission für Geoinformationswirtschaft auf, wie insbesondere durch die neuen Datenbezugsmöglichkeiten Mehrwerte entstehen können.
Die Umsetzung von INSPIRE in deutsches Recht ist mit den Geodatenzugangs- bzw. -infrastrukturgesetzen in Bund und fast allen Ländern erfolgt. Der Aufbau einer digitalen, interoperabel vernetzten Geodateninfrastruktur in Verbindung mit einer umfassenden Verpflichtung zur öffentlichen Bereitstellung von Geodaten und Geodatendiensten schafft die Voraussetzungen für eine breite Erschließung des wirtschaftlichen Potenzials von Geodaten.
Das Marktvolumen der drei großen Teilbereiche im Geobusinessmarkt "Navigation und mobile Services", "Planungs- und Dokumentationssysteme" und "Geomarketing" stieg von 1,0 Mrd. Euro im Jahr 2000 um 50 % auf 1,5 Mrd. Euro in 2007, 2009 lag das Marktvolumen bei etwa 1,7 Mrd. Euro. Der Geobusinessmarkt hat sich insgesamt also gut entwickelt - allerdings fand dieses Wachstum größtenteils nicht auf Grundlage öffentlicher Daten statt. Gründe dafür sind die bisher unklare Rechtslage des Datenbezugs und der Weiterverwendung sowie uneinheitliche und zum Teil komplexe Lizenz- und Entgeltregelungen.
Über die gesetzlichen Vorgaben und Ansprechpartner in Europa, Rechte zur Weiterverwendung von Daten und individuelle Anspruchsrechte informieren nun die im Rahmen der Studie entwickelten Anwendungen "GeoBusinessLaw" und "GeoBusinessLaw-Check".
Darüber hinaus haben MICUS und Rödl & Partner elf Handlungsempfehlungen formuliert, die an die Ansprechpartner in Politik, Verwaltung und Wirtschaft adressiert sind. Die wichtigste Aussage lautet: Wenn die Mehrwerte als Basis zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung genutzt werden sollen, dann sind die Bundes- und Länderverordnungen zu Preisen und Lizenzen öffentlicher Daten unbedingt zu synchronisieren, damit wirtschaftliche Anreize zur Datenabgabe geschaffen werden.
Schließlich ist der Gesetzgeber gefragt, damit am Ende des INSPIRE-Prozesses "so wenig Verwaltung wie nötig" bei "so viel Wirtschaft wie möglich" entsteht. Wenn der Staat seine Datenbestände zur Weiterverwendung öffnet, können Verwaltung und Wirtschaft dabei gewinnen. Einige Länder wie Großbritannien und Spanien leben dieses Modell schon erfolgreich vor und zeigen, dass ein vereinfachter Datenzugang Basis neuer Geschäftsmodelle in der Wirtschaft sein kann.
Die vollständige MICUS-Studie "Die europäische Gesetzgebung als Motor für das deutsche GeoBusiness" steht im Internetangebot der Kommission für Geoinformationswirtschaft (www.geobusiness.org) kostenfrei zum Download zur Verfügung. Darüber hinaus stehen die Anwendungen GeoBusinessLaw und GeoBusinessLaw-Check dort für jedermann zur freien Nutzung bereit.
Berufung in den Wissenschaftlichen Beirat
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, hat auf Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Herrn Professor Dr. Axel Ockenfels als neues Mitglied berufen.
Herr Professor Ockenfels ist Inhaber eines Lehrstuhls für Wirtschaftliche Staatswissenschaften an der Universität zu Köln.