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Pressemitteilung
5.3.2010

EU-Konjunkturprogramm stärkt Integration des Binnenmarktes durch Förderung europäischer Strom- und Gasnetze

Im Rahmen des EU-Konjunkturpakets hat die EU-Kommission am 4. März 2010 2,3 Mrd. Euro für Energieprojekte in den Bereichen Strom und Gas bewilligt. Mit dieser Entscheidung hat die Kommission den Weg frei gemacht für Investitionen in 31 Gas- und zwölf Stromprojekte, darunter die Nabucco Gaspipeline und die Südwestkuppelleitung für Strom Halle/Saale - Schweinfurt.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Die Entscheidung der EU-Kommission ist ein Beitrag zum Zusammenwachsen der Gas- und Strommärkte in der Europäischen Union. Dies ist eine wichtige Vorbedingung für stärkeren EU-weiten Wettbewerb, aber auch für die Integration der Erneuerbaren Energien. Gleichzeitig wird hierdurch die Versorgungssicherheit, insbesondere bei Gas, erhöht. Als Teil des EU-Konjunkturprogramms ist dies eine besondere Maßnahme in einer besonderen Situation. Angesichts der gewaltigen Investitionserfordernisse brauchen wir in Zukunft aber vor allem die richtigen Rahmenbedingungen für investitionsbereite Energieunternehmen. Denn die Finanzierung von Energieinfrastrukturinvestitionen ist in allererster Linie eine unternehmerische Aufgabe. Mit dem im Sommer 2009 verabschiedeten dritten Binnenmarktpaket wurden hierfür die Bedingungen weiter verbessert."

Der Verband der europäischen Netzübertragungsunternehmen ENTSO-E geht in seinem gerade vorgelegten Entwurf für einen EU-weiten Netzentwicklungsplan davon aus, dass zur Weiterentwicklung des europäischen Stromnetzes innerhalb der nächsten fünf Jahre 23 bis 28 Mrd. Euro investiert werden müssen. Die Vorlage eines Netzentwicklungsplans durch ENTSO-E geht auf Bestimmungen des dritten Binnenmarktpakets zurück. Dort ist auch die vorrangige Verwendung von Erlösen aus dem Engpassmanagement für den Ausbau von Grenzkuppelstellen vorgesehen. Dies trägt zur weiteren Integration der Märkte bei.

Der Europäische Rat hatte im März 2009 beschlossen, insgesamt 3,98 Mrd. Euro für konjunkturwirksame Energieprojekte in den Bereichen Strom- und Gasnetze, Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) sowie Offshore-Windenergie-Projekten bereitzustellen. Zu den Windenergie- und CCS-Projekten hatte die EU-Kommission bereits im Dezember 2009 die Finanzierungsentscheidung getroffen.


 
Pressemitteilung
7.3.2010

Burgbacher zeichnet Innovationen für das Handwerk aus

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus, Ernst Burgbacher, hat heute auf der Internationalen Handwerksmesse in München hervorragende innovatorische Leistungen für das Handwerk ausgezeichnet.

Staatssekretär Burgbacher: "Auch für das Handwerk sind Innovationen der Schlüssel zur Zukunft. Der Bundesinnovationspreis, der in diesem Jahr zum 22. Mal vergeben wird, soll Anreize für Innovationen und Technologietransfer setzen. Durch die Auszeichnung herausragender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen wird die Anwendung neuer Techniken beschleunigt und so die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks gestärkt."

Insgesamt wurden zwölf Preise vergeben. Die ausgezeichneten Innovationen spiegeln die Vielfalt und Breite des deutschen Handwerks wider, von Elektrofahrzeugen über energiesparende Heiztechniken bis hin zu Fußböden und Dachkonstruktionen. Viele Ideen sind in kleinen Handwerksunternehmen aus der täglichen Arbeitspraxis heraus entstanden.


 
Pressemitteilung
8.3.2010

Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe im Januar 2010

Die Erzeugung im Produzierenden Gewerbe nahm im Januar vorläufigen Angaben zufolge [1] preis- und saisonbereinigt [2] um 0,6 % zu. Im Vormonat hatte sie um 1,0 % abgenommen. Während die Erzeugung in der Industrie um 0,9 % ausgeweitet wurde, hinterließ der strenge Winter im Bauhauptgewerbe mit einem ungewöhnlich starken Produktionsrückgang von 14,3 % seine Spuren. Die Energieerzeugung erhöhte sich demgegenüber deutlich um 8,8 %. Innerhalb der industriellen Hauptgruppen verzeichneten die Hersteller von Vorleistungsgütern Zuwächse von 3,3 %. Der Ausstoß an Investitionsgütern wurde dagegen um 1,0 % eingeschränkt. Auch die Konsumgüterproduzenten meldeten ein leichtes Minus von 0,1 % zum Vormonat.

Im Zweimonatsvergleich Dezember/Januar gegenüber Oktober/November verringerte sich die Produktion im Produzierenden Gewerbe preis- und saisonbereinigt um 0,4 %. Die leichten Einbußen der Industrie (-0,2 %) wurden durch die Verluste im Bauhauptgewerbe (-8,8 %) verstärkt, während der Energiesektor seinen Output um 5,2 % erhöhte. In den industriellen Hauptgruppen ging die Produktion von Vorleistungsgütern um 1,9 % zurück. Die Hersteller von Investitions- und Konsumgütern steigerten ihre Erzeugung hingegen um 0,2 % bzw. 2,2 %.

Der Abstand zu den Vorjahreswerten der Erzeugung im Produzierenden Gewerbe verringerte sich im Dezember/Januar arbeitstäglich bereinigt vor allem aufgrund von Basiseffekten auf -2,0 %. In der Industrie wurde der Vorjahresstand um 1,9 % und im Bauhauptgewerbe um 7,4 % unterschritten.

Zum Jahresbeginn hat sich die Produktion im Produzierenden Gewerbe leicht verbessert, aber ohne eindeutige Tendenz. Dabei wurde sie durch die Witterungseinflüsse insbesondere im Bauhauptgewerbe erheblich stärker als jahreszeitlich üblich gedämpft. Die Besserung bei den Auftragseingängen und die anhaltend positive Erwartungshaltung der Unternehmen schlugen sich zu Jahresbeginn zwar noch nicht entsprechend in der Produktion nieder. Sie deuten jedoch, ergänzt durch zu erwartende Nachholeffekte im Baubereich, auf eine baldige Ausweitung der wirtschaftlichen Aktivitäten hin.

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[1] Quellen: Statistisches Bundesamt, Deutsche Bundesbank.
[2] Verfahren Census X-12-ARIMA.


Weiterführende Informationen

Downloads

2010/01 - Produktion im Produzierenden Gewerbe

Berichtsmonat Januar 2010 PDF: 199,9 KB

 
Pressemitteilung
8.3.2010

Die IT-Sicherheitsbranche in Deutschland - Aktuelle Lage und ordnungspolitische Handlungsoptionen

Die Unternehmensberatung Booz & Company hat im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie eine Studie zum Thema "Die IT-Sicherheitsbranche in Deutschland - Aktuelle Lage und ordnungspolitische Handlungsoptionen" erstellt. Ziel der Studie war es, die wirtschaftliche Situation deutscher Unternehmen, die Produkte zum Schutz der Informationstechnologie herstellen, zu analysieren und staatliche Handlungsmöglichkeiten zur Förderung der Branche herauszuarbeiten.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Mit der Studie ist deutlich geworden, dass die IT-Sicherheitsbranche eine der leistungsfähigsten deutschen Zukunftsbranchen ist. Marktforschungsinstitute erwarten für die kommenden Jahre ein konstantes Wachstum des internationalen Marktes für IT-Sicherheitsprodukte um ca. zehn Prozent. Deutsche IT-Sicherheitsanbieter verfügen über hervorragende technologische Kompetenzen und ein hohes Maß an Spezialisierung, um die Bedürfnisse dieses stetig wachsenden Marktes zu befriedigen."

Die Studie kommt im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen:

  • Die deutsche IT-Sicherheitsbranche genießt im Ausland eine hohe Reputation. Ihre Technologie gilt als verlässlich und neutral.
  • Die Branche ist im internationalen Markt grundsätzlich wettbewerbsfähig. Allerdings besteht sie nahezu ausschließlich aus kleinen und mittleren Unternehmen, für die es bisweilen schwierig ist, sich im Markt gegen ausländische Global Player zu behaupten.
  • Den deutschen IT-Sicherheitsunternehmen fehlt es oft an Risikokapital.
  • Die kleingliedrige Struktur der IT-Sicherheitsbranche erfordert es, dass ihre Unternehmen verstärkt kooperieren.
  • Deutsche IT-Sicherheitsunternehmen fühlen sich durch die hohen Anforderungen im Bereich der Exportkontrolle benachteiligt. Kontrollverfahren dauern häufig zu lange, was den Verlust von Aufträgen zur Folge haben kann.
  • Der Staat sollte die Kooperationsfähigkeit der Unternehmen fördern, das Exportkontrollverfahren beschleunigen sowie nationale Kapitalzugänge ermöglichen.
  • Flankierend sollte der Staat das Bewusstsein für IT-Sicherheit in der Bevölkerung sowie das Innovationspotenzial der Branche fördern.

Das BMWi wird die Ergebnisse der Studie nunmehr eingehend analysieren.


Weiterführende Informationen

 
4.3.2010

Ratifikationsurkunden zum neuen deutsch-omanischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag am 4. März 2010 ausgetauscht

Dr. Bernd Pfaffenbach, Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Sayyed Badr bin Hamad bin Hamoud Al Busaidi, Stellvertretender Außenminister des Sultanats Oman
Dr. Bernd Pfaffenbach, Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Sayyed Badr bin Hamad bin Hamoud Al Busaidi, Stellvertretender Außenminister des Sultanats Oman
© BMWi

Im Rahmen bilateraler Wirtschaftsgespräche zwischen dem Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Dr. Bernd Pfaffenbach, und dem Stellvertretenden Außenminister des Sultanats Oman, Sayyed Badr bin Hamad bin Hamoud Al Busaidi, wurden am 4. März 2010 die Ratifikationsurkunden zum neuen deutsch-omanischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag ausgetauscht. Damit wird der am 30. Mai 2007 unterzeichnete Vertrag am 4. April 2010 in Kraft treten und den geltenden Vertrag aus dem Jahre 1979 ablösen. 

Staatssekretär Dr. Pfaffenbach: "Ich erwarte, dass von dem Vertrag weitere Impulse für eine Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Oman und Deutschland ausgehen werden."

Das bisher erreichte gegenseitige Investitionsvolumen entspricht noch nicht dem Potential beider Länder. So betrug der Bestand deutscher Direktinvestitionen in Oman nur 10 Mio. ¤ in 2007.

Der moderne Vertrag schließt eine wichtige Rechtslücke für Investoren beider Länder. So bietet er nun auch die Möglichkeit für Investoren, bei Investitionsstreitigkeiten den Weg internationaler Schiedsgerichtsbarkeit zu beschreiten (Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit). Darüber hinaus garantiert er den freien Kapital- und Ertragstransfer, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung bei unternehmerischen Aktivitäten sowie wertgerechte Entschädigung und Rechtsweggarantie bei Enteignungsmaßnahmen. Der Vertrag enthält eine Besonderheit: Landerwerb sowie die Gewährung von Darlehen für omanische Staatsangehörige im Rahmen von Entwicklungs- und Sozialprogrammen in Oman fallen nicht unter das Gebot der Inländerbehandlung.

Das Bestehen eines Investitionsförderungs- und -schutzvertrages ist auch grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Investitionsgarantien des Bundes gegen politische Risiken. Derzeit bestehen drei Garantien für Unternehmen des Baugewerbes in Höhe von 3,29 Mio. ¤.

Weitere Informationen zu den Investitionsförderungs- und -schutzverträgen sowie zu den Bundesgarantien für Auslandsinvestitionen sind im Internet abrufbar unter: www.agaportal.de




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