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Pressemitteilung
21.5.2008

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts

Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen.

"Damit schafft die Bundesregierung die Grundlage dafür, dass die Modernisierung des Vergaberechts noch in dieser Legislaturperiode erfolgreich abgeschlossen werden kann. Zusätzlich werden wichtige EU-Regelungen in das deutsche Recht übernommen", so der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, nach Beendigung der Kabinettsitzung.

Besonders wichtig ist die Verstärkung der Mittelstandsklausel. Für kleine und mittlere Unternehmen soll es zukünftig leichter möglich sein, sich an größeren öffentlichen Aufträgen erfolgreich zu beteiligen. Öffentliche Aufträge müssen zu diesem Zweck künftig im Regelfall in Losen vergeben werden.

Darüber hinaus stellt der Gesetzentwurf ebenso wie die zu Grunde liegende europäische Richtlinie klar, dass für die Ausführung eines konkreten Auftrags zusätzliche soziale, umweltbezogene oder innovative Anforderungen an den Auftragnehmer gestellt werden dürfen. Wichtig ist, dass diese zusätzlichen Anforderungen im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene weitere Straffung des Nachprüfungsverfahrens (Rechtsschutz unterlegener Bieter) soll zu größerer Effizienz und zur Beschleunigung der Vergabeverfahren führen. Dabei wurde darauf geachtet, dass effektiver Rechtschutz für Unternehmen mit der zügigen Umsetzung staatlicher Investitionen im Einklang steht.
Für Städte und Kommunen von besonderer Bedeutung ist die Klarstellung, dass Grundstücksverkäufe an einen Investor, die gleichzeitig städtebauliche Auflagen umfassen, keine öffentlichen Aufträge sind, die dem Vergaberecht unterliegen und ausgeschrieben werden müssen. Damit sollen Irritationen für kommunale Investitionen beseitigt werden, die durch eine Rechtssprechungslinie des OLG Düsseldorf entstanden sind.


Kabinettsvorlage

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts mehr

 
Pressemitteilung
21.5.2008

ifo-Geschäftsklima im Mai wieder aufgehellt

Die Stimmung der Unternehmen in der gewerblichen Wirtschaft hat sich im Mai wieder aufgehellt, nachdem sie sich im Monat zuvor erstmals wieder merklich verschlechtert hatte. Der Indikator für das Geschäftsklima erhöhte sich von 4,0 Saldenpunkten im April auf zuletzt 6,2 Saldenpunkte. Der Geschäftsklimaindex notiert mit der aktuellen Erholung noch unter dem Stand des Stimmungshochs im März dieses Jahres, jedoch wird der langjährige Durchschnitt aktuell wieder deutlicher überschritten. Die aktuelle Geschäftslage wurde zuletzt merklich positiver beurteilt, die Geschäftserwartungen für die kommenden sechs Monate verbesserten sich leicht.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Dr. Walther Otremba, hierzu: "Die konjunkturelle Grunddynamik der deutschen Wirtschaft ist solide. Besonders erfreulich ist, dass die Unternehmen trotz aller Risiken wieder positiver in die Zukunft blicken."

Nachdem im vergangenen Monat konjunkturell belastende Einflüsse wie der hohe Ölpreis, die anhaltenden Finanzmarktturbulenzen, der starke Euro und auch die schwächere Entwicklung wichtiger realwirtschaftlicher Indikatoren in Deutschland für eine spürbare Stimmungseintrübung gesorgt hatten, gehen die Unternehmen nun offensichtlich davon aus, dass die Abwärtsrisiken aktuell nicht weiter angestiegen sind. Vereinzelt wieder positivere Nachrichten über die US-Wirtschaft und die außergewöhnlich gute Entwicklung des deutschen Bruttoinlandprodukts im ersten Quartal geraten wieder stärker in den Fokus.


 
Pressemitteilung
22.5.2008

Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

Heute wird die Juniausgabe der "Schlaglichter der Wirtschaftspolitik" auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie veröffentlicht. Den Schwerpunkt dieser Ausgabe bildet das Thema "Unternehmergeist".

Der Staat kann unternehmerische Initiative und Innovationskraft in Deutschland durch gute Standortbedingungen unterstützen und so die Anreize verbessern, unternehmerisch tätig zu werden.

Das ist insbesondere ein Ziel der Handwerkspolitik, mit der sich der erste Beitrag dieses Monatsberichts befasst. Das Handwerk hat mit einem Beschäftigungszuwachs von rund 53.000 Mitarbeitern im vergangenen Jahr den Aufschwung mitgetragen. Es bildet traditionell überdurchschnittlich viele Auszubildende aus. Damit das so bleibt, räumt die Bundesregierung den Handwerksbetrieben Steine aus dem Weg: Nicht nur durch gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen, sondern auch, wenn es um spezifische Finanzierungsbedingungen und Innovationsförderung geht.

Um investitionsfreundliche Rahmenbedingungen geht es auch bei der Reform der Erbschaftsteuer. Das Thema des Generationenwechsels ist insbesondere für mittelständische Unternehmen ein existenzielles Thema. Dieser Übergang muss erleichtert werden. Der zweite Beitrag stellt die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums dar.

Auch mit dem Abbau von bürokratischen Belastungen wird dem Unternehmergeist wieder mehr Raum gelassen. Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, in dieser Legislaturperiode vor allem rechtlich vorgegebene Informationspflichten für Unternehmer messbar zu reduzieren und neue Bürokratiekosten zu vermeiden. Damit befasst sich der dritte Bericht.

Ein konkretes Beispiel dafür bietet das Vergaberecht. Wie bei konsequenter Umsetzung von Novellierungsvorschlägen des Bundeswirtschaftsministeriums Bürokratiekosten eingespart werden können, die bisher bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen für die Unternehmen entstanden sind, schildert der vierte Artikel dieses Monatsberichts.

Mit der deutschen Wirtschaft geht es weiter aufwärts - trotz Gegenwind vor allem aus dem internationalen Umfeld. Sie ist im ersten Quartal, auch wegen der günstigen Witterung, kräftig gewachsen. Gleichwohl dürften die belastenden Faktoren die konjunkturelle Grunddynamik zukünftig etwas dämpfen. Mehr über die Einschätzung der aktuellen wirtschaftlichen Situation enthält der zweite Teil des Monatsberichts.


 
Pressemitteilung
22.5.2008

Nachhaltige Energieversorgung in Deutschland durch Energietechnologien sichern

Heute findet in Berlin eine Festveranstaltung zum 75-jährigen Bestehen der Deutschen Wissenschaftlichen Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e.V. (DGMK) statt.

Jochen Homann, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, sieht in modernen Energietechnologien den Schlüssel für die Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung in Deutschland. "Wer Energiegeschichte schreiben will, muss in Technologien investieren", sagte Homann in seinem Festvortrag zum 75-jährigen Bestehen der DGMK. Homann weiter: "Dazu ist das Engagement aller gefragt. Wirtschaft, Wissenschaft und Politik müssen Hand in Hand zusammenarbeiten."

Um die Modernisierung der deutschen Energieversorgung voranzutreiben, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Förderung von Forschung und Entwicklung moderner Energietechnologien im Rahmen seines Programms "Klimaschutz und Energieeffizienz". Das Ministerium konzentriert seine Förderpolitik vor allem auf moderne Energieeffizienztechnologien. Homann hierzu in seinem Festvortrag: "Die Steigerung der Energieeffizienz ist die wirksamste und kostengünstigste Maßnahme für eine sichere und klimaverträgliche Energieversorgung. Eine Steigerung der Energieeffizienz ist auch die beste Antwort, um drohenden Energiepreissteigerungen entgegenzuwirken."

In seinem Programm fördert das Ministerium moderne Energieeffizienztechnologien entlang der gesamten Energiekette: Von der Energieumwandlung über den Energietransport bis hin zur Verwendung von Energie beim Endverbraucher. Besondere Schwerpunkte sind die Themen "Moderne Kraftwerkstechnologien", "Brennstoffzellen und Wasserstoff" sowie "Energieoptimiertes Bauen". Im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie stehen hierfür in den kommenden 4 Jahren 430 Mill. ¤ zur Verfügung.


Weiterführende Informationen

 
Pressemitteilung
22.5.2008

Auszeichnung für familienbewusste Personalpolitik für das Bundeswirtschaftsministerium

Logo Zertifikat audit berufundfamilie

Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung hat heute dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zum zweiten Mal das audit berufundfamilie® erteilt. Damit kann sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erneut für drei Jahre in die Reihe der als familienfreundlich ausgezeichneten Behörden und Unternehmen einreihen. Die feierliche Übergabe des Zertifikats wird am 30. Juni 2008 in Berlin erfolgen.

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dagmar Wöhrl, zeigte sich erfreut über die Zertifizierung: "Sie bestätigt, dass sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit seiner Personalpolitik den aktuellen familienpolitischen Herausforderungen stellt. Im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist familienbewusste Personalpolitik ein entscheidender Standortvorteil."

Das im Auftrag der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung entwickelte audit berufundfamilie® ist ein strategisches Managementinstrument, das Behörden und Unternehmen Wege aufzeigt, wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden kann.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie war das erste Bundesministerium, das 2002 das Grundzertifikat des Audits verliehen bekam. Mit dem Audit hat das Bundeswirtschaftsministerium seine Personalpolitik familienbewusster gestaltet: Das Spektrum reicht von unterstützendem Service von Beschäftigten mit Familienpflichten wie z. B. Eltern-Kind Büro, Elternparkplätze, Vermittlung von Kinderbetreuung und Ferienbetreuung, Kooperationen mit ministeriumsnahen Kitas über die familienfreundliche Ausgestaltung von Gleitzeit und Telearbeit bis hin zu familienfreundlicher Personalentwicklung.

Bundesminister Michael Glos hat seit 2005 gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen die Schirmherrschaft über das audit berufundfamilie® übernommen.




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