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Abschlussbericht: Deutsch-Französische Arbeitsgruppe "Elektromobilität"

Elektroauto mit Stromkabel
© Colourbox.com

Positionspapier "Interface and Infrastructure requirements"

Das deutsch-französische Papier "German-French position on infrastructure and interface requirements for E-Mobility" enthält die wesentlichen Entscheidungen, auf deren Grundlage die Entwicklung einer Infrastruktur für Elektromobilität in Europa beginnen kann. Unter Auswertung der vorhandenen und zukünftig möglichen technischen und technologischen Lösungsansätze für die erforderliche Infrastruktur, die Fahrzeugflotte und das Stromversorgungsnetz, werden in dem Papier Empfehlungen zu den folgenden Themen formuliert:

1. Sicherheit der zukünftigen Elektromobilität:
Sowohl das Fahrzeug als auch die Ladestationen müssen bestimmte Sicherheitsvoraussetzungen erfüllen. Da ein Fahrzeug nicht nur als ein Elektrogerät betrachtet werden kann, muss man klar zwischen der Infrastruktur und dem Fahrzeug unterscheiden. Für Fahrzeuge gibt es bereits ISO-Normen und Homologisierungsbestimmungen, die entsprechend einzuhalten sind. Geräte der Infrastruktur wie beispielsweise Ladestationen müssen den gemeinsamen IEC-Normen und Sicherheitsbestimmungen für die Infrastruktur entsprechen. Für das Steckersystem zwischen Fahrzeug und Infrastruktur müssen besondere Vorschriften gelten.

2. Anforderungen an die Infrastruktur:
Es wurde vereinbart, dass der Aufbau der Infrastruktur nach Maßgabe der Kundenwünsche und der Möglichkeiten des Energieversorgungsnetzes erfolgen soll. Dabei ist zu berücksichtigen, dass wir erst am Anfang einer Technologieentwicklung stehen und die Anforderung in den kommenden Jahren noch zunehmen werden. Daher ist es wichtig, die Entwicklung der Infrastruktur mit Nachdruck voranzutreiben und zukunftssichere Lösungen einzuführen. 

3. Steckersystem zum Aufladen der elektrischen Fahrzeuge:
Eine für ganz Europa einheitlich standardisierte Steckdose und ein standardisierter Stecker zum Fahrzeug sind die Voraussetzungen für die erfolgreiche Einführung des Elektroautos. Frankreich und Deutschland haben vereinbart, dass:

  • alle neuen Ladestationen das Laden auf höchsten Sicherheitsniveau nach  Modus 3 einschließlich Erdung und Prüfung der korrekten Steckung ermöglichen  sollen,
  • die Stecker am Fahrzeug für Leistungen bis zu 43kW geeignet sein müssen. Diese Stecker sollen bei Leistungen von über 4kW verpflichtend und bei Leistungen bis zu 4kW optional sein. Deutschland und Frankreich stimmen darin überein, dass der Steckertyp 2, so wie er derzeit  in der IEC 62196-2  spezifiziert wird, diesen Anforderungen am besten gerecht wird.
  • infrastrukturseitig Steckverbindungen eingesetzt werden sollen, die für eine Ladekapazität von mindestens 22kW entwickelt sind. Die endgültige Spezifikation der für ganz Europa empfohlenen Steckerverbindung wird vermutlich Mitte 2010 vorliegen, wenn die Sicherheitsaspekte der beiden IEC-Normen 61851 und 62196 hinreichend fortentwickelt sein werden.

4. Abrechnung und Roaming
Die Infrastruktur für die Abrechnung, die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladestation und das Roaming sollte kundenfreundlich, komfortabel und praktisch gestaltet und entwickelt sein. Wie heute üblich, sollte der Kunde zwischen verschiedenen Anbietern und Preisen wählen können. Bei der technischen Umsetzung sollten die neuesten Entwicklungen der Kommunikationstechnologie, deren langfristige Verfügbarkeit und Kosten sowie auf der anderen Seite der Kundennutzen berücksichtigt werden.





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