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Schlaglichter der Wirtschaftspolitik - Monatsbericht 04/2008

Aktuelle Themen und Analysen

Klimaschutz als wirtschaftspolitische Herausforderung

Klimaschutz darf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts und die Sicherheit der Energieversorgung in Deutschland nicht gefährden. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen energie- und klimaschutzpolitischen Maßnahmen haben gravierende Auswirkungen auf die Produktion von Energie und damit auf den Energiemix in Deutschland. Die gesamtwirtschaftlichen Kosten des von der EU verfolgten klimapolitischen Alleingangs sind beachtlich. Setzt sich die EU-Kommission mit ihren Vorschlägen durch, drohen Standort- und Arbeitsplatzverlagerungen in Länder ohne wirksamen Klimaschutz. Damit würde unserer Volkswirtschaft geschadet, ohne dass es dem Klimaschutz hilft. Fossile Energieträger (insbesondere die Kohle) bleiben auch in den nächsten Jahrzehnten eine wichtige Säule der Energieversorgung. Deshalb ist es notwendig, ihre Nutzung mit den Erfordernissen des Klimaschutzes vereinbar zu machen. Wie in vielen anderen Ländern kann die Kernenergie in Deutschland auch künftig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Längere Laufzeiten für bestehende Kernkraftwerke könnten es ermöglichen, Treibhausgasemissionen zu günstigen Kosten zu verringern, die Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugung zu verbessern und gleichzeitig die Sicherheit der Energieversorgung zu erhöhen.

Weltweit weiter steigende Treibhausgasemissionen

Die weltweiten energiebedingten CO2-Emissionen sind im Zeitraum 1990 bis 2005 trotz vielfältiger Klimaschutzmaßnahmen um rd. 26 % [11] gestiegen. In 2006 ist ein weiterer Anstieg der CO2-Emissionen um ca. 2,6 % erfolgt [12]: Das entspricht einer Erhöhung um 725 Mio. Tonnen in nur einem Jahr und ist etwa das elffache der seit 1990 unter großen Anstrengungen erreichten Emissionsminderung in den "alten" EU15-Mitgliedstaaten. Mehr als zwei Drittel des weltweiten Emissionsanstiegs seit 1990 entfallen auf nur drei Länder: China, die USA und Indien (siehe Grafik 1 im Monatsbericht 04/08, S.14). Deutschland hat seine Treibhausgasemissionen bis Ende 2005 um 18,7 % reduziert. Nach Berechnungen der Inter nationalen Energieagentur (IEA) werden die globalen CO2-Emissionen im Zeitraum 2005 bis 2030 um weitere 57 % ansteigen, wenn keine zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden. Mehr als dreiviertel dieses künftigen Emissionsanstiegs werden von den Schwellen- und Entwicklungsländern verursacht, die nach IEA-Berechnungen im Jahr 2030 für mehr als die Hälfte der weltweiten Emissionen verantwortlich sein werden. China dürfte danach bereits 2007 die USA als weltgrößten Emittenten von Treibhausgasen abgelöst haben.

Die Emissionsentwicklung macht deutlich, dass einzelne Länder zwar mit Klimaschutzmaßnahmen vorangehen und ein gutes Beispiel geben können. Eine isolierte Vorreiterrolle einzelner Länder wäre aber unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten auf Dauer nicht tragbar. Umweltpolitisch wäre sie ebenfalls nicht zielführend, da das Emissionsvolumen einzelner Länder gering ist. Der Anteil Deutschlands und der EU an den weltweiten CO2-Emissionen beträgt gegenwärtig etwa 3 % bzw. knapp 15 % bei sinkender Tendenz. Die EU und die Bundesregierung verfolgen daher das Ziel, alle maßgeblichen Emittentenländer in ein umfassendes und wirksames Klimaschutzabkommen einzubeziehen, das das Kyoto-Protokoll Ende 2012 ablösen soll.

Ergebnis der Bali-Klimakonferenz

Vom 3. bis 15. Dezember 2007 fanden auf Bali (Indonesien) die 13. Vertragsstaatenkonferenz (COP) der Klimarahmenkonvention und die 3. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls statt. Diese als Weltklimakonferenz bezeichneten Treffen von Vertretern aus über 160 Ländern standen unter einem hohen Erwartungsdruck. Denn die Anfang 2007 veröffentlichten Berichte des Weltklimarates (IPCC) waren zu dem Ergebnis gekommen, dass der globale Klimawandel stattfindet und sich - ohne Klimaschutzpolitik - zukünftig weiter verstärken wird. Das von der EU angestrebte Ziel, die globale Erderwärmung auf höchstens 2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen, kann ohne sofortige und drastische Emissionsminderungen in allen maßgeblichen Ländern unter Einbeziehung der USA und Chinas nicht eingehalten werden.

Entsprechend standen die Vorschläge zur Fortent wicklung des internationalen Klimaschutzabkommens für die Zeit nach dem Auslaufen des Kyoto-Protokolls ganz oben auf der Tagesordnung der Weltklima konferenz. Zwar waren sich alle Staaten darin einig, dass der Klimawandel ein ernstes Problem ist und verstärkte Anstrengungen zu dessen Abschwächung notwendig sind. In der Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten und in welchem Umfang die verschiedenen Länder ihre Treibhausgasemissionen begrenzen müssen, zeigten sich dagegen erneut fundamentale Unterschiede. Die Differenzen waren so groß, dass zwischenzeitlich ein Scheitern der Weltklimakonferenz nicht ausgeschlossen werden konnte.

Am Ende einigten sich die Staaten dann doch noch auf eine Entscheidung ("Bali Aktionsplan"), die den Beginn förmlicher Verhandlungen unter der VN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) über ein umfassendes Klimaschutzregime für die Zeit nach 2012 vorsieht. Die Verhandlungen betreffen konkrete Verpflichtungen sowie Politiken und Maßnahmen für alle Staaten in den Bereichen Emissionsminderung (einschließlich Verminderung der Entwaldung), Anpassung an den Klimawandel sowie Technologie und Finanzierung und sollen Ende 2009 abgeschlossen werden. In diese Verhandlungen sind neben den Industrieländern, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, auch die USA und alle Entwicklungsländer einbezogen. Parallel zu dem Verhandlungsprozess unter der UNFCCC hat die Weltklimakonferenz auch die Überprüfung des Kyoto-Protokolls vorbereitet, die Ende 2008 auf der Tagesordnung der Weltklimakonferenz in Posen (Polen) stehen wird. Ferner wurde ein umfassendes Arbeitsprogramm zur Verbesserung der Technologie-Zusammenarbeit zwischen Industrie- und Entwicklungsländern beschlossen.

Die Einigung auf einen umfassenden Verhandlungsprozess mit Enddatum 2009 war noch vor einem Jahr nicht zu erwarten gewesen; auch gehen die Aussagen zu den künftigen Klimaschutzbeiträgen der Entwicklungsländer über deren bislang vertretene Position hinaus. Danach sollen auch ihre Klimaschutzbeiträge künftig messbar, berichtsfähig und überprüfbar sein. Dennoch bleibt das Ergebnis der Klimakonferenz aus wirtschaftspolitischer Sicht nur ein Minimalerfolg. Bis zuletzt war die Balance zwischen den Verpflichtungen, die Industriestaaten und Entwicklungsländer eingehen sollen, umstritten. In der Entscheidung wird erneut - wie bereits in der VN-Klimarahmenkonvention und im Kyoto-Protokoll - zwischen den Verpflichtungen für Industriestaaten und den Monatsbericht 04-2008 BMWi 15 Maßnahmen von Entwicklungsländern unterschieden. Zwar betont die Bali-Entscheidung die dringende Notwendigkeit drastischer Minderungen der weltweiten Treibhausgasemissionen, sie enthält aber keine quantifizierten Minderungsziele für einzelne Länder oder Ländergruppen. Festlegungen hierzu bleiben ausdrücklich den begonnenen Verhandlungen vorbehalten. So gelang es wegen des hartnäckigen Widerstands seitens verschiedener Länder nicht, einen mittelfristigen Zielkorridor der notwendigen Emissionsminderungen in den Industrieländern festzulegen (minus 25 bis 40 % bis 2020). Ebenso scheiterte die Festschreibung eines langfristigen globalen Minderungsziels (minus 50 % bis 2050); in der Ablehnung dieses Ziels trafen sich Vorbehalte der USA und der Entwicklungsländer. Ob die Entscheidungen eine tragfähige Grundlage für die Verhandlungen über ein internationales Klimaschutzregime für die Zeit nach 2012 darstellen, hängt daher maßgeblich vom Willen der Länder zu einer verstärkten und verbindlicheren Zusammenarbeit beim Klimaschutz ab.

Das Energie- und Klimapaket der EU-Kommission

Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs hatte bereits vor der Klimakonferenz auf Bali im März 2007 unter deutscher Ratspräsidentschaft ein Bündel ehrgeiziger Energie- und Klimaziele beschlossen. Da nach wird die EU ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30 % gegenüber 1990 reduzieren, sofern sich andere Industrieländer ihrerseits zu vergleichbaren Emissionsreduktionen und die Schwellenländer zu angemessenen Klimaschutzbeiträgen verpflichten. Solange es kein umfassendes internationales Klimaschutzabkommen gibt, verfolgt die EU verbindlich ein einseitiges Reduktionsziel von mindestens -20 % bis 2020. Die Umsetzung dieser Klimaziele soll auf der Grundlage einer fairen und transparenten Lastenteilung erfolgen, die unterschiedliche Minderungsbeiträge der einzelnen EU-Mitgliedstaaten entsprechend den jeweiligen nationalen Rahmenbedingungen vorsieht. Neben dem Treibhausgasminderungsziel hat der Europäische Rat weitere ehrgeizige Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien (Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien bis 2020 auf 20 % sowie des Anteils der Biokraftstoffe auf 10 %) und zur Verbesserung der Energieeffizienz (Verringerung des für 2020 prognostizierten Energieverbrauchs um 20 %) beschlossen. Die Europäische Kommission wurde aufgefordert, konkrete Wege zur Umsetzung der Energie- und Klimaziele der EU aufzuzeigen.

Mit der Veröffentlichung ihres Energie- und Klimapakets am 23. Januar 2008 ist die EU-Kommission dem Auf trag des Europäischen Rats nachgekommen. Das Paket enthält eine Reihe von Gesetzgebungsvorschlägen, die eng miteinander verbunden sind. Im Einzelnen sind dies der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über das EU-Emissionshandelssystem, der Vorschlag zur Verteilung des EU-Treibhausgasminderungsziels auf die einzelnen Mitgliedstaaten sowie der Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Daneben hat die EU-Kommission eine Richtlinie über die Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid zur Diskussion gestellt.

Die Vorschläge der EU-Kommission werden nun gleichzeitig im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament erörtert. Dabei wird angestrebt, das Gesamt paket noch in der laufenden Legislaturperiode des Parlaments, also bis Frühjahr 2009, zu verabschieden.

Änderung der Emissionshandels-Richtlinie und Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten

Dreh- und Angelpunkt des Klimapakets der EU-Kommission sind die Vorschläge für eine grundlegende Änderung der seit 2003 geltenden Emissionshandelsrichtlinie [13] und zur Aufteilung des EU-Treibhausminderungsziels auf die einzelnen Mitgliedstaaten [14]. Sie sollen die EU in die Lage versetzen, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 % zu reduzieren. Sobald ein internationales Klimaschutzabkommen abgeschlossen wurde, das anderen Ländern vergleichbar ambitionierte Minderungsziele vorgibt, soll das Reduktionsziel auf 30 % angehoben werden. Im Zeitraum 1990 bis 2005 sanken die Treibhausgasemissionen in der EU27 um 441 Mio. Tonnen, das entspricht einer Minderung um 7,8 %.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen die vom Emissionshandel erfassten Sektoren die Hauptlast der noch zu erbringenden Emissionsminderung tragen. Im Emissionshandelsbereich (einschließlich Flugverkehr) sollen die Emissionen EU-weit um 21 % gegenüber 2005 reduziert werden. Dagegen sollen die nicht unter das Emissionshandelssystem fallenden Bereiche (Verkehr, private Haushalte, Gebäudewärme, kleinere Energie- und Industrieanlagen, Landwirtschaft, Abfallentsorgung, Handel) ihre Emissionen EU-weit nur um 10 % unter das Niveau von 2005 reduzieren.Die EU-Kommission schlägt hier für jeden Mitgliedstaat einen bestimmten Zielwert vor, um den die Emissionen in diesen Sektoren bis 2020 verringert werden müssen bzw. - im Falle der neuen Beitrittsländer - steigen dürfen. Diese länderspezifischen Zielwerte schwanken zwischen -20 % und +20 % (siehe Grafik 2, Monatsbericht 04/08, S.17).

Die EU-Kommission schlägt ferner vor, den EU-weiten Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten zu harmonisieren. In das EU-Emissionshandelssystem, das Anfang 2005 eingeführt wurde, sind derzeit etwa 10.000 Anlagen der Stromwirtschaft und des produzierenden Gewerbes in der EU einbezogen (insbesondere Kraftwerke, Ölraffinerien und Stahlwerke). Das System erfasst über 40 % der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU und soll dazu beitragen, dass diese Emissionen möglichst kosteneffizient reduziert werden.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission wird es ab 2013 nicht mehr 27 verschiedene nationale Allokationspläne und unterschiedliche Zuteilungsregeln in den einzelnen Mitgliedstaaten geben, sondern nur noch eine EU-weit gültige Emissionsobergrenze und ein einheitliches Zuteilungsverfahren. Das BMWi begrüßt grundsätzlich beide Änderungen, weil sie einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU leisten können. Zudem erhöhen einheitliche Zuteilungsverfahren und die auf acht Jahre verlängerte Handelsperiode (2013-2020) die Rechts- und Planungssicherheit für die betroffene Wirtschaft.

Problematisch und für Deutschland mit überproportionalen Belastungen verbunden ist dagegen das von der EU-Kommission gewählte Basisjahr 2005. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission müssen die Emissionen des Emissionshandelssektors EU-weit bis 2020 um 21 % gegenüber 2005 reduziert werden. Das EU-weite Emissionsbudget für den Emissionshandelssektor wird zur Versteigerung auf die einzelnen Mitgliedstaaten verteilt. Dabei erhält jeder Mitgliedstaat Emissionszertifikate in der Höhe, wie es seinem Anteil an den gesamten EU-Treibhausgasemissionen im Jahr 2005 entspricht. Frühzeitige Klimaschutzanstrengungen und Fortschritte bei der Erreichung der bis 2012 vereinbarten Kyoto-Ziele werden bei diesem Verfahren nicht explizit berücksichtigt. Das trifft u.a. Deutschland hart, weil wir unserem Kyoto-Ziel (21 % bis 2012 gegenüber 1990) bereits sehr nahe sind (-18,7 % bis Ende 2005), während etliche Mitgliedstaaten auf diesem Weg kaum vorangekommen sind (siehe Grafik 3, Monatsbericht 04/08, S.19). Dass Vorleistungen nicht honoriert werden und säumige Mitgliedstaaten bei den künftigen Klimaschutzanstrengungen sogar noch entlastet werden, gefährdet die Glaubwürdigkeit der EU-Klimaschutzpolitik und unterminiert die Verbindlichkeit von internationalen Ziel vereinbarungen. Hinzu kommt, dass in dem von der EU-Kommission angewandten System auch den Mehremissionen nicht Rechnung getragen wurde, die in Deutschland zukünftig mit dem nach geltender Gesetzeslage zu vollziehenden Ausstieg aus der Nutzung der Kern energie verbunden sein werden (zum Vermeidungsbeitrag der Kernenergie siehe unten: "Klimaschutz und Kernenergie"). Eine faire Lastenteilung muss auch solche nationalen Sonderlasten angemessen abbilden und berücksichtigen.

Darüber hinaus hat die EU-Kommission vorgeschlagen, 10 % der Emissionsrechte für die Stromwirtschaft und das produzierende Gewerbe zwischen "armen" und "reichen" Mitgliedstaaten umzuverteilen. Länder mit einem unterdurchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen und hohen künftigen Wachstumsraten sollen deutlich entlastet werden. Im Grundsatz mag ein solcher Umverteilungsmechanismus unter dem Gesichtspunkt der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und der Fairness gegenüber weniger entwickelten Länder gerechtfertigt sein. Im Detail ist aber nicht verständlich, warum hiervon auch Länder profitieren sollen, die ihre Hausaufgaben in der Vergangenheit nicht gemacht haben. Nicht akzeptabel sind zudem die geplanten EU-recht lichen Vorgaben für die Verwendung der Erlöse aus der Versteigerung der Emissionszertifikate [16].

Vor diesem Hintergrund ist nicht nur genau zu prüfen, welche Sektoren neu in das CO2-Emissionhandelssystem einbezogen werden, sondern auch, in welchem Umfang die verschiedenen Sektoren an der geplanten Auktionierung von Emissionszertifikaten teilnehmen müssen. Der Richtlinienvorschlag gibt in dieser Hinsicht Anlass zur Sorge. Danach soll das gesamte produzierende Ge werbe in einem stufenweisen Verfahren ab dem Jahr 2020 sämtliche benötigten Emissionszertifikate erwerben müssen. Dies wäre eine mit erheblichen finanziellen Unwägbarkeiten verbundene Belastung. Wer weiß schon, wie sich die CO2-Preise bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus entwickeln werden? Das kann insbesondere für im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen zu einer existentiellen Frage werden: Denn ihre Wettbewerber in den anderen Ländern außerhalb der EU müssen für ihre Emissionen keinen Preis bezahlen und erlangen dadurch einen Vorteil im Wettbewerb auf den Märkten innerhalb und außerhalb der EU [17]. Das reduziert nicht nur die Absatzchancen der EU-Unternehmen auf den Auslandsmärkten sondern auch hier bei uns.

Eine vernünftige Klimaschutzpolitik muss daher der Standortsicherung einen wichtigen Platz einräumen. Der einfachste und vom BMWi eindeutig favorisierte Weg ist, dem produzierenden Gewerbe in der EU die benötigten Emissionszertifikate auf der Grundlage von Benchmarks auch weiterhin kostenlos zuzuteilen. Demgegenüber ist der von der EU-Kommission vorgeschlagene Weg nicht nur wesentlich bürokratischer, sondern auch mit Unsicherheiten und Risiken verbunden. Die EU-Kommission will erst im Jahr 2011 einen "Analysebericht" vorlegen, in dem die Situation in Bezug auf die energieintensiven Sektoren und Teilsektoren untersucht wird, für die ein erhebliches Risiko einer Verlagerung von Produktionsstätten und damit CO2-Emissionen aus der EU in Länder ohne vergleichbare Klimaschutzanstrengungen (sog. "leakage") besteht. Mit diesem Bericht will die EU-Kommission "geeignete" Vorschläge zur Verhinderung von "leakage" vorlegen. So lange dürfen wir nicht warten, sonst drohen bis dahin Rechtsunsicherheit und Investitionsattentismus. Die betroffenen Industrien brauchen langfristige Planungssicherheit. Die Höhe der Gratiszuteilung und der Kreis der Berechtigten muss daher frühzeitig festgelegt werden.

Auch die geplante Begrenzung der Nutzung von Emissionszertifikaten aus Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern (CDM) ist kontraproduktiv, denn sie dient nicht dem Klimaschutz. Ohne eine umfassende Nutzung von im Ausland erzielten Emissionszertifikaten würden sich die Kosten des Klimaschutzes für die EU annähernd verdoppeln. Damit würden wir Wachstumschancen im Inland vergeben: Das Risiko, dass Produktion und Be schäftigung ins Ausland verlagert werden, würde steigen. CDM-Zertifikate müssen stärker genutzt werden können, um den CO2-Preis induzierten Strompreisanstieg wirksam abzumildern.

Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Energien

Das vom Europäischen Rat beschlossene Ziel, den Anteil der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch der EU bis zum Jahr 2020 auf 20 % zu erhöhen, ist sehr ambitioniert: Der Anteil erneuerbarer Energien in der EU liegt heute bei 8,5 %. Um das Ziel zu erreichen, müssen alle Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene enorme Anstrengungen unternehmen. Die EU-Kommission hat daher eine verbindliche Aufteilung des EU-weiten Ziels auf die einzelnen Mitgliedstaaten vorgeschlagen [18]. Darüber hinaus enthält der RL-Vorschlag Regelungen für ein Instrument auf europäischer Ebene, das helfen soll, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen und die Erreichung der Ziele in den Mitgliedstaaten sicherzustellen.

Als Beitrag Deutschlands schlägt die EU-Kommission ein nationales Ausbauziel von 18 % vor, wobei die Verteilung auf die verschiedenen Bereiche den Mitgliedstaaten überlassen bleibt. Dies entspricht in der Summe den sektorbezogenen Ausbauzielen für Erneuerbare Energien, die die Bundesregierung bereits in ihrem Integrierten Energie- und Klimaprogramm vom August 2007 beschlossen hat: 25-30 % Stromanteil, 14 % Wärmeanteil, 17 % Bio kraftstoffanteil. Um einen Anteil der Erneuerbaren von 18 % am gesamten Endenergieverbrauch zu erreichen, müssen wir in Deutschland den im Jahr 2007 erreichten Anteil der Erneuerbaren Energien von knapp 9 % noch einmal mehr als verdoppeln. Das ist mit erhöhten Anstrengungen grundsätzlich erreichbar und zwischenzeitlich mit einem ersten Kabinettbeschluss zur Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms vom 5. Dezember 2007 bereits mit gesetzgeberischenMaßnahmen unterlegt, darunter eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und die erstmalige Regelung von Erneuerbaren-Nutzungspflichten im Bereich der Gebäudewärme durch das Erneuerbare-E nergien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG).

Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass mit einer solchen Geschwindigkeit des Ausbaus Erneuerbarer Energien die Grenze des Leistbaren in Deutschland erreicht wird. Denn Deutschland hat seit Einführung des EEG im Jahr 2000 die Erneuerbaren Energien im Strombereich bereits in hohem Tempo ausgebaut (von 4,8 % im Jahr 2000 auf 14,3 % in 2007) und dabei viele der kostengünstiger zu realisierenden Potentiale bereits erschlossen. Der beschleunigte weitere Ausbau führt z.B. in den Stromnetzen wegen der sehr volatil und zudem weit von den Verbrauchszentren anfallenden Windenergie zu erheblichem Investitionsbedarf in Stromnetze, Regelenergie und Speichertechnologien. Schon in der Vergangenheit wurden die Menschen in Deutschland für den Ausbau der Erneuerbaren Energien an Belastungsgrenzen geführt, sei es als un mittelbare Nachbarn von Windparks oder sei es als Strom verbraucher, die die hohen Kosten dieses Ausbaus zu tragen haben. Auch das muss bei der jetzt anstehenden Aufgabe berücksichtigt werden.

Der Richtlinienvorschlag der Kommission enthält neben der Festlegung des nationalen Ziels eine Fülle von Regelungen, die in den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Dazu gehört die Einführung nationaler Aktions pläne und deren Notifizierung, die Erweiterung der Herkunftszertifizierung erneuerbarer Energien, die Einrichtung einer zuständigen Stelle für Zertifizierung und Registerführung, die Einführung eines zweigliedrigen Handelssystems auf Mitgliedstaaten- und auf Unternehmensebene, Regelungen zum Stromnetzzugang, zum Bauplanungs- und zum Bauordnungsrecht und erstmals auf EU-Ebene Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Biomasse für den energetischen Einsatz.

Die Europäische Kommission hat bei der Vorlage ihres Entwurfs deutlich gemacht, dass damit die Entscheidung über die Teilnahme am Handel in der Hand der Mitgliedstaaten liege und dass die nationalen Fördersysteme unbeeinträchtigt blieben. Die Bundesregierung hat die Vorlage des Vorschlags ausdrücklich begrüßt, da damit einerseits Klarheit über die vor den Mitgliedstaaten liegende Aufgabe geschaffen werde, andererseits durch ein Flexibilisierungsinstrument die Mitgliedstaaten bei der Zielerreichung unterstützt werden.

Der vorgeschlagene Handel auf Unternehmensebene wirft dabei noch eine Reihe von Fragen auf. Sie betreffen vor allem das Verhältnis zu den nationalen Fördersystemen (in Deutschland zum EEG), zur Verantwortung der Mitgliedstaaten für die nationale Zielerreichung und zur Vermeidung von Überförderungen mit der Folge zusätzlicher Energiepreisbelastungen. Das Handelsmodell setzt offenkundig darauf, dass Betreiber von EE-Anlagen, die für ihre Energieerzeugung ausgestellten Zertifikate nicht eintauschen gegen Förderung nach dem nationalen System, sondern diese im Rahmen eines anderen nationalen Fördersystems einsetzen oder auf dem Markt für EE-Herkunfts nach weise ("Guarantees of Origin" - GoO) im freien Verkauf anbieten. Natürliche Folge ist, dass die Betreiber von Wind- und Solarparks sich das für sie günstigste europäische Fördersystem suchen werden, was im ersten Fall - wegen vergleichsweise niedriger Einspeisevergütungen - ein nationales Zertifikathandelssystem wäre, im zweiten Fall wegen hoher Einspeisevergütungen ein Einspeise system.

Zu den größten Problemen dürfte das Zusammentreffen freier Handelbarkeit auf Unternehmensebene und der uneingeschränkten Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten für ihre Zielerreichung führen. Jede Zertifikat menge, die für inländisch erzeugte erneuerbare Energie ausgestellt ist, ist nur dann auch auf die inländische Zielerreichung anrechenbar, wenn sich der Betreiber für die Nutzung des inländischen Fördersystems entscheidet. Nutzt er das attraktivere GoO-Kauf-Angebot eines anderen MS oder den Börsenhandel, entfällt die Menge bei der nationalen Zielanrechnung. Der Druck auf den ersten Mitgliedstaat wächst, nun noch attraktivere Konditionen anzubieten, um sich die zur Zielerreichung erforderlichen Mengen zu sichern: ein Subventionswettlauf wäre die Folge.

Die Kommission schlägt zur Abhilfe die Möglichkeit der Einschränkung des Handels vor, bis hin zum völligen Handelsausschluss. Die Mitgliedstaaten sollen sich - nach Notifizierung bei der Kommission - die Genehmigung von Geschäften auf Unternehmensebene vorbehalten können,wenn durch sonst uneingeschränkten Handel entweder die Energieversorgungssicherheit, die Umweltziele des nationalen Fördersystems oder die Zielerreichung gefährdet würden. Legt man diese Genemigungsvorbehalte binnenmarktfreundlich aus, bedarf es also begründeter Befürchtungen im Mitgliedstaat und die Handels ein schränkung muss ein geeignetes, erforderliches und verhältnismäßiges Mittel sein, diesen Gefahren zu begegnen. Dabei dürfte z.B. geprüft werden, ob die Gefahr für Netz stabilität und Ver sorgungssicher heit, die von einer übergroßen Zahl von z.B. Windkraft an lagen an einem Küstenstrich ausgehen könnte, nur durch ein Handelsverbot oder auch durch Netz verstärkung, zusätzliche Regelenergie oder entsprechende Einschränkungen der Flächennutzungsplanung abgewendet werden kann. Auf drohende Zielverfehlung können sich Mitgliedsstaaten wie Deutschland dagegen kaum berufen, weil sie das für 2012 vorgesehene Zwischenziel bereits heute erfüllen. Inwieweit das Aushöhlen eines nach Technologien differenzierenden Einspeisesystems durch ein europäisches Zertifikathandelsmodell mit einheitlichem Zertifikatpreis bereits als ausreichender Grund für Einschränkungen des freien Warenverkehrs anzusehen wäre, ist die entscheidende Frage, die letztlich in der Entscheidung des EuGH läge.

Wenn die Folge ein nicht einschränkbares Handelsmodell auf Unternehmensebene wäre, würde dies zu erheblichen Mitnahmeeffekten (sog. "windfall profits") in den Fördersystemen führen. Denn während in den Einspeisesystemen heute das Förderelement (Einspeisetarif minus Wert des eingespeisten Stroms) bei den "Volumenenergien" Wasser- und Windkraft (on shore) bei 2-4 Cent/kWh liegt, erreicht z.B. der britische Preis für Erneuerbarenzertifikate (ROC) rund 8 Cent (50£/MWh). Der einheitliche Zertifikatepreis wird dabei in "Green Certificate"-Systemen üblicherweise durch die spezifischen Erneuerbaren-Zusatzkosten des Grenzanbieters vorgegeben. Angesichts des sehr ambitionierten EU-Ziels dürften danach teure neue Volumenenergien wie die Offshore-Windkraft, Geothermie oder Biogasverstromung zur Ziel erreichung notwendig werden und zu GoO-Preisen von 10 Cent und mehr führen. Hiervon würden auch die wesentlich näher an der Wirtschaftlichkeit angesiedelten Technologien Onshore-Windkraft und Wasserkraft profitieren, deren Zubaupotential allerdings begrenzt ist und die zur Preissenkung wenig beitragen können.

Die Schlussfolgerung ist, dass für die Strom verbraucher im Falle eines GoO-Handels erhebliche Preissteigerun gen zu erwarten sind; dies vor allem durch höhere spezifische Förderkosten. Daher ist aus wirtschaftspolitischer Sicht Skepsis hinsichtlich des Handelsmodells angezeigt. Die Bundesregierung drängt daher darauf, zunächst die Flexibilisierung zwischen Mitgliedstaaten durch die Möglichkeit der Übertragung von Überschussmengen voranzutreiben. An einem solchen alternativen Handelsmodell kann auch die Unternehmensebene beteiligt werden.

Rechtsrahmen für die geologische Speicherung von Kohlendioxid

Die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (engl.: "Carbon dioxide Capture and Storage" - CCS) ist neben der weiteren Steigerung der Kraftwerkseffizienz eine Option zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei der energetischen Umwandlung fossiler Energierohstoffe (Kohle, Erdgas, Öl) in elektrische Energie und Wärme. Welchen Beitrag CCS-Technologien künftig zum Klimaschutz leisten können, wird davon abhängen, wann sie ihre technische Marktreife erlangen und welche zusätzlichen Kosten damit verbunden sind. Darüber hinaus bedarf es des Nachweises der Umweltverträglichkeit.

Insbesondere vor dem Hintergrund der in Deutschland und der weltweit existierenden weit reichenden Kohlevorkommen hält es die Bundesregierung für wichtig, eine Technologielinie voranzutreiben, die die Nutzung von Kohle mit den Erfordernissen des Klimaschutzes vereinbar macht. Ziel ist es deshalb, durch geeignete Rahmenbedingungen die Entwicklung und Erprobung von CCS-Technologien zu ermöglichen und bis 2020 zur Marktreife zu bringen. Im September 2007 stimmte die Bundesregierung einem Maßnahmepaket zu, das eine zügige Erarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen für CCS gewährleistet, die weitere Förderung von Forschung und Entwicklung vorsieht und die Pläne der deutschen Energiewirtschaft für Demonstrationsanlagen zum Nachweis der technischen, wirtschaftlichen und um weltverträglichen Machbarkeit der CCS-Technologielinie nachdrücklich unterstützt [19].

Die zügige Erarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen für CCS auf europäischer Ebene und eine schnelle Umsetzung auf nationaler Ebene ist eine wichtige Grundlage für diese Technologieentwicklung. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine "Richtlinie über die geologische Speicherung von Kohlendioxid" vom 23. Januar 2008 [20] ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für die technische Abscheidung und dauerhafte Speicherung von CO2 in geologischen Formationen und zur Beseitigung entgegenstehender rechtlicher Hindernisse im europäischen Abfallund Wasserrecht. Der Vorschlag zielt darauf ab, CCS-Technologien unter der Bedingung einer langfristig sicheren und umweltverträglichen CO2-Speicherung als Klimaschutzmaßnahmen nutzbar zu machen.

Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag der EUKommission. CCS-Technologien befinden sich in unterschiedlichen frühen Stadien der Forschung und Ent wicklung. Ab 2020 können die Technologien möglicherweise einen bedeutenden Beitrag zur Minderung der weltweiten CO2-Emissionen leisten. Deshalb ist es notwendig, die Erarbeitung eines europarechtlichen Rahmens für CCS zügig voranzubringen und dadurch die Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten bei der Erprobung und Entwicklung der CCS-Technologien zu erhöhen, die Realisierung von großtechnischen Demonstrationsprojekten zu befördern und den späteren kommerziellen Einsatz von CCS-Technologien zu beschleunigen. Parallel dazu muss das technisch nutzbare Speicherpotential in Deutschland und Europa detailliert analysiert und untersucht werden.

Die Bundesregierung unterstützt nachdrücklich, die Realisierung von mindestens zwei bis drei der bis zu zwölf EU-weit geplanten CCS-Demonstrationsprojekte in Deutsch land. Im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung dieser CCS-Demonstrationsprojekte durch die EU müssen entsprechende Möglichkeiten schnellstmöglich konkretisiert werden.

Das BMWi begrüßt sehr, dass die EU-Kommission entgegen ersten Überlegungen auf Vorschriften zur obligatorischen Einführung und Nutzung von CCS-Technologien z.B. bei der Stromerzeugung in Kohlekraftwerken verzichtet hat. Gleichwohl besteht in einigen wichtigen Punkten Änderungs- und Diskussionsbedarf. Dies betrifft z.B. Fragen der Haftung und der Nachsorgeverpflichtungen, die Definition der "capture ready"-Anforderungen [21] für neue Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen und die Befugnisse der EU-Kommission zur Vorabprüfung von Genehmigungsentwürfen von CO2-Speichern. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die geplante europäische Infrastruktur für den Transport und die Speicherung von CO2 allen potentiellen Nutzern diskriminierungsfrei zugänglich ist. Da CCS-Projekte wegen der Kostenintensität voraussichtlich auch auf öffentliche Mittel angewiesen sein werden, hat die EU-Kommission angekündigt, besondere Vorschriften über staatliche Beihilfen zur Abdeckung von zusätzlichen Kosten zur Entwicklung von CCS bei Kraftwerksprojekten zu erarbeiten. Dies spiegelt sich bereits in den überarbeiteten Leitlinien für staatliche Umwelt schutzbeihilfen [22] wider, die ebenfalls Bestandteil des Ener gie- und Klimapakets der EU-Kommission sind.

Die Kosten des Klimaschutzes: Ehrgeiziger Klimaschutz ist nicht umsonst zu haben; er kostet Wachstum, Jahr für Jahr

Um die gesamtwirtschaftlichen Kosten der ehrgeizigen Klimaschutzziele [23] abzuschätzen, hat das BMWi im Jahr 2005 ein Forschungsvorhaben vergeben. Der Endbericht wurde im November 2007 veröffentlicht [24] und ist auf der Internetseite des BMWi abrufbar [25]. Unter Nutzung des globalen, umweltökonomischen Modells GINFORS wurde berechnet, welche wirtschaftlichen Auswirkungen für die deutsche bzw. die europäischen Volkswirtschaften und andere wichtige Volkswirtschaften aus unterschiedlichen Ausgestaltungen des internationalen Klimaregimes in der mittleren Frist bis 2020 resultieren können.

Die Kosten der zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen werden durch die Abweichung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Vergleich zum Referenzszenario beschrieben, wobei sämtliche gesamtwirtschaftlichen und sektoralen Rückkopplungen, national wie international, enthalten sind. Das Referenzszenario geht davon aus, dass nach dem Auslaufen des Kyoto-Protokolls Ende 2012 keine zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen beschlossen und umgesetzt werden.

Die Modellrechnungen kommen zu dem Ergebnis [26], dass zur Erreichung des einseitigen Treibhausgasminderungsziels der EU - Minderung um - 20 % bis 2020 ggü. 1990 - der CO2-Preis im Emissionshandelssektor (Energiewirtschaft und große Industrieanlagen) auf 30 Euro je Tonne ansteigen muss, was umgerechnet etwa 10 Cent/l Heizöl entspricht. In den nicht vom Emissionshandel erfassten Bereichen (private Haushalte, Gebäude, Verkehr, Handel, Dienstleistungen) sind weitere Instrumente notwendig, die einem CO2-Preis von 100 Euro je Tonne in der EU15 bzw. von 50 Euro je Tonne in den neuen Bei trittsländern entsprechen. Dabei wurde unterstellt, dass alle Sek toren die gleichen prozentualen Minderungen erbringen müssen.

Ein Alleingang beim Klimaschutz würde die Volks wirtschaften der EU27 durch die höheren CO2-Vermeidungskosten erheblich belasten. Das BIP liegt im Jahr 2020 um 0,55 % oder 73 Mrd. Euro niedriger als im Referenz szenario. Der BIP-Verlust in der EU27 summiert sich im Zeitraum 2013-2020 auf rund 560 Mrd. Euro. Wesentlicher Grund ist die verschlechterte internationale Wettbewerbsfähigkeit, die zu sinkenden Exporten und trotz niedrigerer Energierohstoffimporte insgesamt zu steigenden Im porten führt. Klimaschutztechnologien, die die Ex portrückgänge ausgleichen könnten, werden im Fall des EU-Alleingangs außerhalb der EU nicht zusätzlich nachgefragt. Außerdem reduzieren die höheren Preise die inländische Nachfrage. Die Preise für Strom und Gas in der EU sind 15,7 % höher als im Referenzszenario, der Beschäftigungseffekt in der EU ist negativ (allein in Deutschland 36.000 Beschäftigte). Dagegen können die meisten Staaten außerhalb der EU ihre Wirtschaftsleistung steigern. Durch die CO2-preisbedingte Verlagerung emissionsintensiver Produktion in die G5-Staaten können vor allem China und Indien ihr BIP gegenüber dem Referenz szenario steigern.

Deutschland wäre bei einem EU-Alleingang deutlich überproportional belastet. Das BIP im Jahr 2020 liegt um 0,84 % oder 22 Mrd. Euro niedriger (die Exporte liegen um 1,5 % oder 22,6 Mrd. Euro niedriger); der BIP-Verlust summiert sich im Zeitraum 2013-2020 auf 123 Mrd. Euro. Der Grund dafür sind die hohe Exportorientierung der deutschen Volkswirtschaft und die im EU-Vergleich überdurchschnittliche CO2-Intensität der Stromerzeugung in Deutschland bei fortgesetztem Kernenergieausstieg in 2020 [27]. Eine Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke könnte die gesamtwirtschaftlichen Kosten des Klimaschutzes in Deutschland fast halbieren und zusätzlich die Emissionsminderung deutlich erhöhen [28]. Sollte Deutschland dagegen im Alleingang eine Minderung seiner Treibhausgasemissionen um 40 % bis 2020 anstreben, ohne dass andere Länder sich am Klimaregime beteiligen, könnten sich die Minderungskosten für Deutschland sogar verdoppeln [29].

Die Kosten des EU-Alleingangs dürften tatsächlich deutlich höher sein. Im Modellszenario wurde das EUMinderungsziel ausgehend von den für 2012 vereinbarten Kyoto-Zielen proportional auf die einzelnen Mitgliedsstaaten verteilt. Ferner wurde angenommen, dass alle Sektoren mit einer gleichmäßigen prozentualen Minderung zur Zielerreichung beitragen. Dagegen verteilt die EU-Kommission die zur Erreichung des -20 %-Ziels erforderlichen Emissionsminderungen überproportional auf die in den Emissionshandel einbezogenen Sektoren, die zukünftig einer gesamteuropäischen Emissionsobergrenze unterliegen sollen [30]. Dieses Vorgehen, das den Gesttaltungsbereich der EU gegenüber den Mitgliedstaaten ausweitet, könnte dem Ziel einer kosteneffizienten Klimaschutzstrategie widersprechen: Unter suchungen deuten darauf hin, dass die Grenzvermeidungskosten im produzierenden Gewerbe und in der Stromwirtschaft tendenziell höher sind als in den nicht vom Emissionshandelssystem erfassten Sektoren mit Ausnahme des Verkehrsbereichs [31]. Zusätzlich ist Kosteneffizienz auch von der Ausgestaltung des internationalen Klimaschutzregimes und der Beteiligung anderer Länder abhängig. Im Fall eines EU-Alleingangs führt eine überdurch schnittliche Belastung der energieintensiven, im internationalen Wettbewerb stehenden Wirtschaftszweige wegen Exportrückgängen zu höheren volkswirtschaftlichen Kosten, die in einem globalen Klimaschutzregime unter wirksamer Einbeziehung aller maßgeblichen Emittentenländer nicht auftreten würden [32]. Angesichts der größeren Bedeutung des Emis sionshandelssektors in Deutschland und der höheren Exportabhängigkeit der deutschen Industrie erhöhen sich dadurch auch die Klimaschutzkosten bei uns stärker als in anderen EU-Mitgliedstaaten. Zudem belastet die EU-Kommission "reiche" Mitgliedstaaten und damit auch Deutschland stärker, während die neuen Beitrittsländer und auch einzelne "alte" EU-Mitgliedstaaten [33] im Zeitraum 2005-2020 nur unterproportionale Minderungsbeiträge leisten müssen.

Dadurch ändert sich die wirtschaftliche Belastung der einzelnen Mitgliedstaaten deutlich [34]: Der CO2-Preis im Jahr 2020 steigt auf etwa 40 Euro je Tonne, der BIP-Verlust in Deutschland erhöht sich auf 1,22 % und die Beschäftigung liegt hier um 106.000 Personen niedriger; die Stundenlöhne steigen nur halb so stark wie die Lebenshaltungskosten. Im EU-Durchschnitt beträgt der BIP-Verlust 0,80 %, wobei die Spannweite der Wirkungen in den einzelnen Ländern aber von -0,2 % bis -1,6 % reicht. Die Kosten fallen deshalb so stark aus, weil sich für das produzierende Gewerbe als Folge der Klimaschutzmaßnahmen und der Versteigerung der Emissionszertifikate an die Stromwirt schaft die Stromkosten deutlich erhöhen, diese Kosten im internationalen Wettbewerb nicht (vollständig) weitergegeben werden können und letztlich die verschlechterte Wettbewerbsfähigkeit im Inland zu Produktions- und Beschäftigungsrückgängen führt. Besonders betroffen von diesem indirekten, CO2-bedingten Strompreiseffekt sind die energieintensiven Produktionszweige wie die Eisen- und Stahlindustrie und die Aluminiumindustrie.

Die volkswirtschaftlichen Kosten des EU-Alleingangs dürften bei 1:1-Umsetzung der Vorschläge der EU-Kommission sogar noch höher ausfallen, weil in den genannten Modellszenarien auch über 2012 hinaus von einer vollständig kostenlosen Zuteilung der Emissionszetifikate an das produzierende Gewerbe ausgegangen wurde. Dagegen will die EU-Kommission die Emissionszertifi kate schrittweise bis 2020 in vollem Umfang an das produzierende Gewerbe versteigern. Müssten die energieintensiven Produktionszweige ihre Emissionszertifikate tatsächlich in vollem Umfang ersteigern, würden sich die oben geschilderten Preis- und Wettbewerbseffekte zusätzlich verstärken. Die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Industriezweige wäre nachhaltig gefährdet. Bei vollständiger Auktionierung würde der BIP-Verlust in Deutschland im Jahr 2020 auf 1,7 % steigen, die Exporte würden um 2,6 % niedriger sein und die Beschäftigung wäre um 155.000 geringer [35]. Bei vollständiger Auktionierung würden sich die volkswirtschaftlichen Kosten stark erhöhen, ohne dass dies für die weltweite Emissionsentwicklung einen signifikanten Unterschied bedeuten würde: Die weltweiten Emissionen liegen im Jahr 2020 nur um 1,4 % bzw. um 1,5 % niedriger als im Referenzszenario. Ein Alleingang der EU wäre klimapolitisch "nur ein Tropfen auf den heißen Stein". Dieser kann nur der Glaubwürdigkeit in internationalen Verhandlungen dienen, um andere Staaten zu gemeinsamem Handeln zu bewegen.

Die Gefahren eines EU-Alleingangs im Klimaschutz für Wachstum, Produktion und Beschäftigung in Europa hat inzwischen auch die EU-Kommission erkannt. Sie hat daher vorgeschlagen, die besonders im internationalen Wettbewerb stehenden energieintensiven Industrien von der Versteigerung (teilweise) auszunehmen und ihnen die Emissionsrechte weiterhin kostenlos zuzuteilen. Allerdings will sie diese Ausnahmeregelung und den Kreis der betroffenen Unternehmen erst 2010/2011 konkretisieren. Ferner will sie in einem begrenzten Umfang zulassen, dass Emissionszertifikate aus Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern auf die Zielerreichung angerechnet werden. Hierdurch können die gesamtwirtschaftlichen Kosten abgemildert werden. Aus Sicht des BMWi sind die Vorschläge der EU-Kommission in diesen Punkten aber nicht weitgehend genug. Bis zum Abschluss eines umfassenden internationalen Klimaschutzabkommens sollte das produzierende Gewerbe ohne wenn und aber vollständig von der Versteigerung der Emissionszertifikate ausgenommen werden. Ferner sollten Emissionszertifika te aus Klimaschutzprojekten in Drittländern möglichst umfassend genutzt werden können.

Klimaschutz und Kernenergie

Klimaschutz ist eine wichtige, allerdings nicht die alleinige Zielsetzung der Energiepolitik. Ein modernes Industrieland wie Deutschland kann sich weder Lieferunterbrechungen noch hohe Energiepreise leisten, die eine wettbewerbsfähige Industrieproduktion verhindern und zu unangemessenen Lasten für die Bevölkerung führen. Die Kernenergie, die rund 50 % des Grundlaststromes liefert, kann sowohl zum Klimaschutz als auch zu einer langfristig sicheren und wirtschaftlich effizienten Energieversorgung beitragen. Mit dem im Jahr 2002 vereinbarten Ausstieg aus der Kernenergie verzichtet Deutschland aber aus politischen Gründen in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren vollständig auf eine kostengünstige klimapolitische Maßnahme.

Kernenergie erzeugt Strom ohne nennenswerte CO2-Emissionen. Dadurch wird die deutsche Treibhausgasbilanz gegenwärtig mit bis zu 150 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr entlastet (siehe Abbildung 5; im Vergleich zur Grundlast stromerzeugung mit Kohle). Dies ist nahezu ein Fünftel unserer gegenwärtigen energiebedingten CO2-Emissionen und entspricht dem CO2-Ausstoß des gesamten Straßenverkehrs in Deutschland. Ein Verzicht auf die Kernenergie würde uns zwingen, in großem Umfang zusätzliche Maßnahmen zur Treibhausgasminderung zu ergreifen, die vergleichsweise teuer sind. Können wir uns den Verzicht auf diesen bedeutenden Entlastungsbeitrag wirklich leisten?

Wenn Deutschland als Vorreiter im Klimaschutz agieren will, macht uns der Ausstieg aus der Kernenergie international unglaubwürdig. Wie können wir engagierte Beiträge anderer Staaten und insbesondere der Entwicklungs- und Schwellenländer einfordern, wenn wir auf eine so gewichtige Option zur CO2-Reduktion verzichten? Nicht nur in Frankreich, Großbritannien und vielen anderen EU-Ländern, sondern auch in Russland, China, Indien, Südafrika und Brasilien ist die Kernenergie auch künftig ein wichtiger Bestandteil der Energie- und Klimaschutzpolitik. Die Ergebnisse der Energieszenarien, die für den Energiegipfel gerechnet worden sind, belegen: Bei verlängerten Laufzeiten der Kernkraftwerke in Deutschland könnten die Treibhausgasemissionen unter den Szenarioannahmen bis 2020 sogar um 45 % gesenkt, günstigere Stromerzeugungskosten ermöglicht und gleichzeitig die Zusatzkosten für eine engagierte Klimaschutzpolitik substantiell verringert werden.

Die Struktur der Stromerzeugung in Deutschland muss in den nächsten Jahren massiv verändert werden. Die erneuerbaren Energien müssen dabei einen erheblich stärkeren Beitrag leisten. Es ist jedoch keine Selbstverständlichkeit, dass der massive Ausbau der Windenergie in Nord- und Ostsee einschließlich des notwendigen Netzausbaus in dem geplanten Maße bis 2020 gelingen wird.Auch ist zweifelhaft, ob der Beitrag der Biomasse zur Stromversorgung so gesteigert werden kann wie prognostiziert. Vielmehr ist zu erwarten, dass sich zukünftig das Problem der Nutzungskonkurrenzen zwischen der energetischen und stofflichen Verwendung von Biomasse auf nationaler und globaler Ebene deutlich verschärfen wird. Die Photovoltaik wird auch bis 2030 keinen nennenswerten Beitrag zur Stromversorgung liefern. Darüber, wie sich die Geothermie in der Stromversorgung entwickeln wird, lassen sich derzeit keine verlässlichen Aussagen treffen.

Ein Großteil der in den nächsten Jahren wegfallenden Stromerzeugung aus Kernenergie muss deshalb durch neue grundlastfähige Gas- und Kohlekraftwerke ersetzt werden. Die damit verbundenen vermehrten CO2-Emissio nen müssen in anderen Sektoren eingespart werden. Außerdem sind zusätzliche Importe von Erdgas unvermeidbar, einem Energieträger, der weltweit in zunehmendem Maße gefragt ist und der sich im Zuge der Ölpreissteigerungen der letzten Jahre ebenfalls massiv verteuert hat. Zwischen 1998 und 2007 haben sich die Gaspreise in Deutschland mehr als verdoppelt. Wenngleich deutsche Gasimportunternehmen langfristige Verträge mit den Lieferländern abgeschlossen haben, zeichnet sich für Europa insgesamt bei deutlich steigendem Gasverbrauch gegenwärtig noch eine rechnerische "Versorgungslücke" ab.

Bei Kernbrennstoffen ist dagegen in absehbarer Zeit kein Versorgungsengpass zu erwarten. Es gibt ausreichend Uranressourcen in politisch stabilen Regionen wie Kanada und Australien, um die Versorgung von Kernkraftwerken über mehr als 200 Jahre zu gewährleisten. Selbstverständlich sind Strahlenschutz und Sicherheit der Stromerzeugung aus Kernenergie Grundvoraussetzung für längere Laufzeiten der Kernenergie. Alle deutschen Kernkraftwer ke werden auf einem international sehr hohen Sicherheitsniveau betrieben und zählen zu den sichersten Anlagen der Welt. Auch die Endlagerung von radioaktiven Abfällen ist in Deutschland technisch sicher realisierbar.

Aus diesen Gründen sollte auf die Option Kernenergie bis 2020 nicht leichtfertig verzichtet werden. Längere Laufzeiten für sichere Kernenergieanlagen würden den Umbau des Energiemix und vor allem auch die Marktinte gration der erneuerbaren Energien erleichtern. Und sie ließen zeitlichen Spielraum für die Erforschung neuer Lösungen, z.B. zur Erreichung der Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien oder für die Entwicklung neuer Technologien wie CO2-Abscheidung und -Speicherung, Brennstoffzellen und Speichertechnologien für Strom aus Anlagen mit fluktuierender Erzeugung wie Wind- oder Sonnenenergie.

Kernenergie sorgt gemeinsam mit der Braunkohle da für, dass die Grundlast der Stromversorgung in Deutschland zu günstigen Erzeugungskosten abgedeckt wird. Das ist nicht nur wichtig, um eine Belieferung der deutschen Industrie zu wettbewerbsfähigen Konditionen zu ermöglichen. Auch die Verbraucher profitieren von einer wirtschaftlich effizienten Erzeugungsstruktur.

Der Ausstieg aus der Kernenergie beeinträchtigt diese Zielsetzung. Längere Laufzeiten für Kernkraftwerke machen auch deshalb Sinn, weil gegenwärtig nicht zuverlässig beurteilt werden kann, wie sich einerseits die Kraft werkskapazität und andererseits die Stromnachfrage in Deutschand langfristig entwickeln. Verschiebungen und Stornierungen von Kraftwerkszubauten haben sich in der letzten Zeit gehäuft. Gleichzeitig ist der Stromverbrauch in den letzten zehn Jahren entgegen mancher Erwartung nicht gesunken, sondern mit einer durchschnittlichen Wachstumsrate von 1,2 % pro Jahr angestiegen. Und auch wenn die im Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) vorgesehenen Sparmaßnahmen greifen, kann niemand ausschließen, dass langfristig völlig neue Absatz bereiche den Strombedarf ausweiten (Beispiele: Elektroauto, Klimaanlagen, Wärmepumpen). Die Schere zwischen Stromnachfrage und Stromangebot könnte sich auf diese Weise sehr rasch so weit öffnen, dass Versorgungsprobleme drohen.

Darüber hinaus könnten längere Laufzeiten eine realistische Perspektive für eine nahezu CO2-freie Stromversorgung ab etwa 2030 eröffnen: ein Drittel erneuerbare Energie, ein Drittel Kernenergie und ein Drittel Verstromung von Kohle und Gas mit CO2-Abscheidung und Lagerung. Damit könnte Deutschland auch international ein Zeichen setzen.

[11] Internationale Energieagentur: World Energy Outlook 2007.
[12] Ziesing, Hans-Joachim: Nach wie vor weltweit steigende CO2-Emissionen, in: Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 57. Jg. (2007), Heft 9, S. 58 - 68.
[13] www.ec.europa.eu/environment/climat/emission/pdf/com_2008_16_de.pdf
[14] www.eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2008:0017:FIN:DE:PDF
[16] Die Erlöse sollen nach dem Willen der EU-Kommission dazu eingesetzt werden, Innovationen auf Gebieten wie erneuerbare Energien, CO2-Abscheidung und -Speicherung und FuE zu fördern.Zudem soll ein Teil der Einnahmen auch in Entwicklungsländer fließen, um diese bei ihrer Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen.
[17] Siehe dazu ausführlicher unten im Abschnitt "Ehrgeiziger Klimaschutz ist nicht umsonst zu haben".
[18] www.eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2008:0019:FIN:DE:PDF
[19] Gemeinsamer Bericht des BMWi, BMU und BMBF "Entwicklungsstand und Perspektiven von CCS-Technologien in Deutschland" für die Bundesregierung, 19.09.2007 (http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/B/bericht-entwicklungsstand-
und-perspektiven-von-ccs-technologien-in-deutschland,property=pdf,
bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf)
[20] www.ec.europa.eu/environment/climat/ccs/pdf/com_2008_18.pdf
[21] Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollen Genehmigungen für neue Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen ab einer Leistung von 300 MW zukünftig nur dann erteilt werden, wenn für deren eventuelle spätere Nachrüstung mit CCS-Anlagen ausreichend Platz vorhanden ist und die technische Machbarkeit einer späteren CO2-Abscheidung und dessen geologischer Speicherung nachgewiesen ist.
[22] www.ec.europa.eu/comm/competition/state_aid/reform/
environmental_guidelines_de.pdf
[23] Weitere Ziele der EU wie eine Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien oder eine Erhöhung der Energieproduktivität sind nur unter dem Gesichtspunkt eines möglichst kostengünstigen Klimaschutzes in die Analyse einbezogen worden.
[24] Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH (GWS), Osnabrück, und Prognos AG, Basel: "Ökonomische Kriterien zur Bewertung alternativer Verhandlungslösungen für eine Weiterentwicklung des Klimaregimes nach 2012", Gutachten im Auftrag des BMWi, Endbericht, Oktober 2007 (GWS/Prognos 2007).
[25] www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=225176.html
[26] GWS/Prognos 2007, Szenario EU-1, S. 72 sowie Tab. 92, S. 205.
[27] Zu den Auswirkungen des Kernenergieausstiegs für Klimaschutz und Energiesicherheit siehe auch weiter unten.
[28] GWS/Prognos 2007, Szenario D-1, S. 97 f..
[29] GWS/Prognos 2007, Szenario D-3, S. 99.
[30] Die Emissionen im EU-Emissionshandelssektor sollen um 21 % ggü. 2005 reduziert werden, während die übrigen Sektoren EU-weit nur eine Minderung um 10 % beitragen sollen.
[31] McKinsey & Company: Kosten und Potenziale der Vermeidung von Treibhausgasemissionen in Deutschland, Studie im Auftrag von "BDI initiativ - Wirtschaft für Klimaschutz", September 2007 sowie GWS/Prognos (2007).
[32] Im Impact Assessment der EU-Kommission wird das Energiesystemmodell PRIMES zur Bestimmung der kosteneffizienten Verteilung eingesetzt, das außenwirtschaftliche Rückkopplungen nicht erfasst.
[33] Einzelne "alte" Mitgliedstaaten müssen im Jahr 2020 noch nicht einmal ihre für 2012 vereinbarten Kyoto-Ziele erreichen.
[34] Lutz, Christian und Meyer, Bernd: Kurzevaluation des Energie- und Klimapakets der EU-Kommission vom 23. Januar 2008, GWS Discussion Paper 2008/1, Osnabrück, 30.01.2008 (Lutz/Meyer 2008), www.gws-os.de/downloads/gws-paper08-1.pdf.
[35] GWS/Prognos 2007, Szenario EU-6, S. 89 ff..



Weiterführende Informationen

Downloads

Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

Monatsbericht 04/2008 PDF: 3,7 MB

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