Staatssekretär Pfaffenbach: "Keine pauschalen Regulierungsferien zugunsten der Deutschen Telekom AG"
Das novellierte Telekommunikationsgesetz schafft entgegen der Behauptung der EU-Kommissarin Reding einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der notwendigen Stärkung des Wettbewerbs und den Anliegen investitionswilliger Unternehmen.
Die Regelung des § 9a TKG sieht keine spezielle Behandlung des Glasfaser-DSL-Netzes der Deutschen Telekom AG vor, sondern behandelt abstrakt die Frage der Regulierung bzw. Nicht-Regulierung neuer Märkte.
Staatssekretär Dr. Bernd Pfaffenbach: "Von einer Aushebelung des Wettbewerbs kann keine Rede sein."
Die Vorschrift ist technologieneutral formuliert und orientiert sich sehr eng an europäischen Vorgaben. Die konkrete Entscheidung, ob ein bestimmter Markt - z.B. das VDSL-Netz der Deutschen Telekom - der Regulierung unterliegt, wird nicht auf gesetzlicher Ebene, sondern von der Bundesnetzagentur durch das vorgesehene Regulierungsverfahren, d.h. in Abstimmung mit der europäischen Kommission, geklärt.
Die Bundesregierung ist deshalb der Auffassung, dass die Regelung des § 9a TKG europarechtskonform ist.