Glos zur Einigung über die Beendigung des subventionierten Kohlebergbaus
Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen, das Saarland, die RAG AG und die IGBCE haben sich gestern in Berlin auf die sozialverträgliche Beendigung des Steinkohlenbergbaus bis zum Jahr 2018 geeinigt.
Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen, das Saarland, die RAG AG und die IGBCE haben sich gestern in Berlin auf die sozialverträgliche Beendigung des Steinkohlenbergbaus bis zum Jahr 2018 geeinigt.
Dazu der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Es ist uns gelungen, eine Grundsatzeinigung über die Zukunft des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus zu treffen. Mit dieser grundlegenden Weichenstellung haben die Beschäftigten des Bergbaus jetzt die nötige Sicherheit. Gleichzeitig wird damit der Weg frei, um mit einem zukunftsträchtigen RAG-Konzern weitere moderne Strukturen in Nordrhein-Westfalen zu schaffen."
Kernpunkte der Einigung sind:
- Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) und das Saarland haben sich darauf verständigt, die subventionierte Förderung der Steinkohle in Deutschland zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich zu beenden. Die RAG AG und die IGBCE haben dies auf der Grundlage der in den Eckpunkten vereinbarten Regelungen akzeptiert.
- Der Deutsche Bundestag wird im Jahre 2012 die Vereinbarung zur Beendigung der subventionierten Förderung der Steinkohle auf der Grundlage eines gemeinsamen Berichts der Bundesregierung mit den Landesregierungen von NRW und Saarland unter Beachtung der Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit, der Sicherung der Energieversorgung und der übrigen energiepolitischen Ziele überprüfen.
- Das Auslaufen der subventionierten Steinkohleförderung wird sozialverträglich ausgestaltet. Alle Beteiligten wirken daran mit, dass es bis zur Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus nicht zu betriebsbedingten Kündigungen kommt.
Der Bund, das Land NRW und das Saarland werden über die Einzelheiten der Finanzierung des Stilllegungsprozesses sowie der Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG AG und über die vollständige Einbeziehung des Beteiligungsvermögens der RAG AG in die Finanzierung unverzüglich Verhandlungen aufnehmen.
Der vollständige Text der Eckpunkte kann unter "Downloads" als PDF-Datei herunter geladen werden.