Glos: "Europa muss sich auf die Kernaufgaben beschränken"
In einer ersten Reaktion auf die Vorschläge der EU-Kommissarin Reding zur Überarbeitung des europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation fordert Bundesminister Glos eine Konzentration auf die zentralen inhaltlichen Fragen.
"Im Mittelpunkt der Diskussion muss die Fortentwicklung des Wettbewerbs auf den europäischen Kommunikationsmärkten stehen und nicht eine Aufgabenerweiterung der Bürokratie in Brüssel", so Glos.
Im Vordergrund der politischen Diskussion sollten die materiellen Fragen der Regulierung stehen. "Wir müssen uns über die dem Rechtsrahmen zugrunde liegende Wettbewerbskonzeption ebenso unterhalten wie über das Verhältnis von Innovation und Regulierung und auch über die ökonomischen, rechtlichen und technischen Implikationen einer stärker marktorientierten Frequenzpolitik."
Entschieden wendet sich Glos gegen eine Zentralisierung der Kompetenzen in Brüssel: "Was wir brauchen, ist eine vernünftige Aufgabenverteilung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten bzw. den nationalen Regulierungsbehörden. Eine Kooperation der Regulierer etwa im Rahmen der Europäischen Regulierer Gruppe trägt dem Prinzip der Subsidiarität besser Rechnung als ein zentraler Regulierer, der die Unterschiede der europäischen Kommunikationsmärkte nicht hinreichend berücksichtigen kann", so Glos.
Der Vorschlag der Kommission, die Frequenzpolitik einer stärkeren Marktorientierung zu unterwerfen ist nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministers sinnvoll und entspricht auch weitgehend dem in Deutschland bereits implementierten System der Frequenzordnung, das etwa auch den Handel mit Frequenzen ermöglicht. Der Aufbau einer neuen Bürokratie, nämlich einer Europäischen Frequenzagentur sei mit Blick auf bereits existierende Strukturen und Einrichtungen dagegen auf absehbare Zeit nicht erforderlich.
Positive Ansätze sieht Glos im Vorschlag zur Entschlackung der Verfahren zur Festlegung der zu regulierenden Märkte (sog. Artikel-7-Verfahren). Diese Ansätze sollten nun im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu den Kommissionsvorschlägen weiter entwickelt werden. "Die Kommission sollte sich darauf beschränken, Leitlinien für die Marktanalyse vorzugeben; Vetorechte sind allenfalls im Bereich paneuropäischer, nicht aber mit Blick auf nationale Märkte erforderlich", so Glos.
Zu den Äußerungen im Hinblick auf den Entwurf des Telekommunikationsgesetzes zur Regulierung neuer Märkte hob Glos hervor, dass dieser sich innerhalb des europäischen Rechtsrahmens bewege und damit lediglich die Regulierung neuer Märkte gesetzlich vorstrukturiert werde. Eine Präjudizierung der Regulierung konkreter Märkte erfolge also ausdrücklich nicht.