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Pressemitteilung
17.5.2006

Stellungnahme der Bundesregierung zu den Sondergutachten der Monopolkommission und zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur

Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegte Stellungnahme zu den Sondergutachten der Monopolkommission und zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur für die Jahre 2004/2005 beschlossen.

Die Bundesregierung misst den Sondergutachten der Monopolkommission wie auch dem Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur eine hohe Bedeutung zu. Der Tätigkeitsbericht verschafft einen aktuellen Überblick über die Arbeit der Behörde in den zwei vergangenen Jahren. Die Sondergutachten "Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2005: Dynamik unter neuen Rahmenbedingungen - Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2005: Beharren auf alten Privilegien" leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer objektiven Bewertung der Regulierungs- und der Post- und Telekommunikationspolitik in Deutschland.

Beim Mobilfunk stimmt die Bundesregierung mit der Monopolkommission überein, dass eine weitere Absenkung der Terminierungsentgelte notwendig ist. Die Bundesregierung begrüßt daher die Aktivitäten der Bundesnetzagentur, die auf weitere Absenkungsschritte im Rahmen eines angemessenen Gleitpfades drängt.

Anders als die Monopolkommission sieht die Bundesregierung jedoch keinen grundsätzlichen Konflikt zwischen den Zielen der Wettbewerbsintensivierung und der Innovationsförderung. Vielmehr sieht sie Innovation als wesentliche Voraussetzung für die Entstehung neuer Märkte und somit auch für Wettbewerb in neuen Feldern. Deshalb plädiert die Bundesregierung für eine Wettbewerbskonzeption, die neben Preis- und Kosteneffizienz zunehmend auch dynamische Aspekte berücksichtigt. Diese Position wird von der Bundesregierung auch in die Debatte um die neue europäische Richtlinie eingebracht werden. Das Ziel ist es dabei, die Wettbewerbskonzeption des europäischen Rechtsrahmens klarer zu fassen.

Im Postbereich hat die Monopolkommission erneut die Exklusivlizenz der Deutschen Post AG als das zentrale Wettbewerbshemmnis identifiziert. Im Interesse der Rechtssicherheit erachtet die Bundesregierung weder ein Vorziehen des Auslaufens der Exklusivlizenz vor dem 31.12.2007 noch eine Verlängerung dieser Exklusivrechte als sachdienlich.

Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Der Postmarkt hat sich auf die Liberalisierung zum 1. Januar 2008 eingestellt. Wir wollen an diesem Zeitplan festhalten." Die Bundesregierung sieht sich dabei auch im Einklang mit anderen wichtigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wie Großbritannien und den Niederlanden. Mit der Marktöffnung in Deutschland und den bis zum 01.01.2008 ebenfalls liberalisierten Postmärkten in Großbritannien, Niederlanden, Schweden und Finnland werden über 60 Prozent des europäischen Marktvolumens für den Wettbewerb geöffnet.

Bundesminister Glos weiter: "Dies sollte die Liberalisierungsentscheidung anderer Länder beflügeln. Ich bin überzeugt davon, dass eine wettbewerbliche Organisation des Postmarktes die beste Gewähr dafür bietet, die vorhandenen Wachstums- und Beschäftigungspotenziale auszuschöpfen."

Dem von der Monopolkommission erhobenen Vorwurf, die Monopolmacht der Deutschen Post AG werde durch die Price-Cap-Entscheidungen der Bundesnetzagentur nicht hinreichend beschränkt, hält die Bundesregierung entgegen, dass durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur im Herbst 2005 das Entgeltniveau für lizenzpflichtige Briefdienstleistungen zum 01. Januar 2006 bereits zum vierten Mal in Folge gesenkt wurde.

Den Vorschlag der steuerlichen Gleichbehandlung von Postdienstleistern bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen grundsätzlich positiv. Angesichts des Mahnschreibens der Kommission vom 10. April 2006 und unter Berücksichtigung einer veränderten Rechtslage nach Wegfall der Exklusivlizenz wird sie die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über die Mehrwertsteuer auf Postdienstleistungen nochmals eingehend prüfen.




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