Europäische Mittelstandspolitik
Ziele der europäischen Mittelstandspolitik
99,8% aller Unternehmen in der EU sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten. Die Bundesregierung setzt sich daher auch auf europäischer Ebene dafür ein, dass alle Politikbereiche mittelstandsfreundlich gestaltet werden. Die zentrale Bedeutung der KMU für die Wettbewerbsfähigkeit Europas wurde bereits im Jahr 2000 von den Europäischen Räten in Lissabon und Feira hervorgehoben. Aktuell verfolgt die EU mit der "Europa 2020"-Strategie und dem Small Business Act (SBA) folgende übergeordnete Ziele der Mittelstandspolitik:
- KMU-freundlichere Gestaltung des wirtschaftlichen Umfeldes,
- Förderung unternehmerischer Initiative und aktive Politik der "zweiten Chance",
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands in der Informationsgesellschaft,
- Erleichterung der Zugangsmöglichkeiten mittelständischer Unternehmen zu Finanzierungsquellen, insbesondere zu Risikokapital, Kleinstkrediten und Mezzaninkapital,
- stärkere Ausrichtung von EU-Förderprogrammen auf KMU,
- Bereitstellung von Unterstützungsnetzwerken für KMU insbesondere zur Nutzung des Binnenmarktes,
- Stärkung des Forschungs-, Innovations- und Entwicklungspotenzials von KMU,
- Erleichterung der Teilnahme von KMU an öffentlichen Ausschreibungen sowie
- Abbau bürokratischer Hürden für KMU ("Vorfahrt für KMU"); Modernisierung und Vereinfachung bestehender EU-Rechtsvorschriften.