Direktlink:
Inhalt; Accesskey: 2 | Hauptnavigation; Accesskey: 3 | Servicenavigation; Accesskey: 4
4.3.2010

Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

Monatsbericht März 2010

Vorwort des Ministers

Rainer Brüderle
Rainer Brüderle, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

Zur Diskussion über die Finanzierung des Sozialstaates


Am 9. Februar hat das Bundesverfassungsgericht Teile der Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt. Die Richter haben mehr Transparenz bei der Berechnung angemahnt, insbesondere bei den Kinderregelsätzen. Die Höhe der Harz-IV-Leistungen wurde dagegen nicht moniert. Gleichwohl entfachte sich im Zuge dieses Urteils ein öffentlicher Disput darüber, welche Leistungen in der Grundsicherung angemessen sind. Ich begrüße eine offene und faire Diskussion, die zum Nachdenken darüber anregt, wie wir den Betroffenen wirkungsvoll helfen können, ohne unseren Sozialstaat zu überfordern. 

Der Sozialstaat hilft denjenigen Bürgern, die sich aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit oder unglücklicher Lebensumstände nicht selber versorgen können - in Fällen von Krankheit, unverschuldeter Erwerbslosigkeit oder auch im Alter. Der Grundgedanke der Subsidiarität muss dabei gewahrt bleiben: Wer Hilfe bekommt, bleibt in der Pflicht, so weit wie möglich eigene Beiträge für seinen Lebensunterhalt zu leisten. Das sorgt zugleich dafür, dass diejenigen, die diese Sozialleistungen finanzieren, nicht überfordert werden. Es gibt zunehmend Anzeichen dafür, dass diese für unseren Sozialstaat lebenswichtige Balance verloren geht. 

Die Zahl der Menschen, die von staatlichen Sozialleistungen abhängig sind, wächst seit Jahren. Nur noch eine Minderheit in der Bevölkerung gibt die eigene Erwerbstätigkeit als die wichtigste Unterhaltsquelle an. Auch in der vergangenen Legislaturperiode wurden die Sozialleistungen noch einmal deutlich ausgeweitet: Ost-West-Angleichung der Hartz-IV Sätze und Erhöhung der Kindersätze, erhöhtes Wohngeld, ausgeweiteter Kinderzuschlag, Kombilöhne für Schwervermittelbare usw. Doch ein reines Draufsatteln bei den Sozialtransfers dürfte nur wenig helfen, tatsächliche Armut zu überwinden. Höhere finanzielle Transfers zu gewähren, fällt zwar politisch leichter. Dies ist aber auf Dauer keine Lösung des Problems, weil es nicht an den Ursachen ansetzt. Es besteht vielmehr die Gefahr, die Leistungsbereitschaft weiter zu untergraben. 

Vielmehr müssen wir staatliche Sozialleistungen treffgenauer ausgestalten und den Subsidiaritätsgedanken wieder stärken. Es sind - neben den Arbeitgebern - vor allem die Arbeitnehmer, die über ihre Beiträge und Steuern die steigenden Lasten zusätzlicher Sozialleistungen tragen müssen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass auch langfristig ihre Interessen gewahrt bleiben und dass der Staat sie nicht mit Steuer- und Abgabenwünschen überfordert. Deshalb hat sich die Koalition für diese Legislaturperiode im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt: "Arbeit und Leistung müssen sich lohnen. Für uns gilt: Wenn man arbeitet, muss man mehr haben als wenn man nicht arbeitet." 

Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, im Marktprozess eigenes Einkommen zu erzielen. Um das zu gewährleisten, ist der soziale Ausgleich so zu gestalten, dass das Lohnabstandsgebot gewahrt bleibt. Dies ist eine höchst komplexe Aufgabe, denn es geht darum, Bedürftige und vor allem Kinder zu fördern, ohne dabei Eigeninitiative und Selbstverantwortung der Leistungsempfänger zu untergraben.


Rainer Brüderle
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie





BMWi im Überblick