Schlaglichter der Wirtschaftspolitik
Monatsbericht Januar 2010
I. Aktuelle Themen und Analysen
2. Arbeit stärken durch eine Reform der Hinzuverdienste
Intro
Mittlerweile stocken 1,3 Millionen Menschen ihr Arbeitslosengeld II durch zusätzliche Verdienste auf. Sie erzielen dadurch ein Einkommen, das oberhalb der gesetzlichen Bedürftigkeitsgrenze liegt. Der Umfang der (legalen) Erwerbstätigkeit ist jedoch meist so gering, dass kaum Brücken in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entstehen. Der folgende Artikel soll einen kurzen Überblick über aktuelle Modelle zur Reform der Hinzuverdienste geben. Alle Modelle haben zum Ziel, die Arbeitsanreize in der Grundsicherung zu stärken, um so die Hilfebedürftigkeit zu senken.
Die Hartz-Reformen haben die Strukturen auf dem deutschen Arbeitsmarkt grundlegend verändert. Kern der Reform war der Grundsatz des "Forderns und Förderns". Die Arbeitsanreize wurden verstärkt, was mit dazu beitrug, dass im vergangenen Aufschwung 1,5 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze - auch im Niedriglohnbereich - geschaffen werden konnten. Die Sockelarbeitslosigkeit nahm erstmals seit 30 Jahren ab. Teil der Arbeitsmarktreformen war auch eine Ausweitung der Hinzuverdienstmöglichkeiten. Ziel war es, die Anreize für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) zu erhöhen, eine Beschäftigung aufzunehmen und dadurch ihre Hilfebedürftigkeit zu senken.
In der Folge ist die Zahl der so genannten "Aufstocker", d. h. der erwerbstätigen Hilfebedürftigen, deutlich gestiegen. Dies hat allerdings nichts daran geändert, dass im Bereich der Grundsicherung die Arbeitslosigkeit weiterhin stark verfestigt ist. Vor allem Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose sind hiervon besonders betroffen. Während in den skandinavischen Ländern, der Schweiz oder Großbritannien rund zwei Drittel der Geringqualifizierten beschäftigt sind, sind es mit 54 Prozent in Deutschland nur etwas mehr als die Hälfte.
Vor diesem Hintergrund steht eine Reform der Hinzuverdienste auf der arbeitsmarktpolitischen Agenda der Bundesregierung. Das Bundeskabinett hat auf seiner Klausurtagung am 17./18. November 2009 in Meseberg beschlossen, dass eine Arbeitsgruppe auf Fachebene unter Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und unter Beteiligung der beiden Querschnittsressorts für Finanzen (BMF) und für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sowie der für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialversicherungsbeiträge zuständigen Ressorts (BMVBS, BMFSFJ und BMG) einzurichten. Diese Arbeitsgruppe soll einen Vorschlag erarbeiten, um durch eine Änderung der Hinzuverdienstregeln die "Arbeitsanreize hin zu einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erhöhen".