Mehrheitsrechner für EU-Ratsentscheidungen
Beschlüsse werden in den Räten (Rat der Europäischen Union) per Mehrheitsentscheidung getroffen. Gestimmt wird mit "Ja" oder "Nein". Je nach Abstimmungsgegenstand können die Anforderungen an diese Mehrheit unterschiedlich sein.
Mit dem Mehrheitsrechner des BMWi können Sie sämtliche Abstimmungsvarianten durchspielen und erhalten sofort die unterschiedlichen Ergebnismöglichkeiten angezeigt.
Für die Nutzung des Mehrheitsrechners benötigen Sie ein Flash-Plugin, welches Sie hier kostenlos downloaden können.
Über die Anwendung:
Um die Mehrheiten im Rat zu bestimmen, klicken Sie einfach auf den "Ja"- oder "Nein"-Button des jeweiligen Landes. Wird bei einem Land keine Auswahl getroffen, so registriert der Rechner eine Enthaltung. Diese hat rechnerisch den gleichen Wert wie eine Nein-Stimme. Bereits während Ihrer Eingabe zeigen Ihnen die drei Ergebnisfelder an, ab wann welche Mehrheit erreicht bzw. nicht erreicht ist. Um Ihre Eingaben zu löschen, klicken Sie auf den Button „Werte zurücksetzen“.
In der Karte färben sich die Länder entsprechend der Stimmabgabe rot oder grün. Wenn Sie den Mauszeiger auf ein Land bewegen, öffnet sich ein Fenster mit Informationen zu diesem Land.
Die Mehrheiten im Rat
Ländermehrheit
Wenn im EG-Vertrag nichts anderes bestimmt ist, beschließt der Rat mit
der Mehrheit der Mitglieder also der Mitgliedstaaten. Bei 27 abstimmenden Staaten
sind für die einfache Mehrheit 14 Ja-Stimmen erforderlich, für eine
2/3-Mehrheit 18.
Stimmenmehrheit
Wird außerdem die Stimmenmehrheit verlangt, so gilt folgendes: In Abhängigkeit
von der Bevölkerungszahl hat jedes Land im Rat unterschiedlich viele Stimmen,
maximal 29, mindestens 3; insgesamt gibt es 345. Die einfache qualifizierte
Mehrheit ist erreicht, wenn die Mehrheit der Mitgliedstaaten zustimmt und diese
Mehrheit mindestens 255 Stimmen auf sich vereinigt. In anderen Fällen setzt
die qualifizierte Mehrheit voraus, dass zwei Drittel der Mitglieder zustimmen
und diese Mehrheit ebenfalls mindestens 255 Stimmen erreicht.
Bevölkerungsmehrheit
Auf Antrag eines Mitgliedes kann schließlich geprüft werden, ob die
Mitgliedstaaten, die die qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 62 % der
EU-Gesamtbevölkerung repräsentieren. Ist dies nicht der Fall, kommt
der Beschluss nicht zustande.