Europäische Kohäsions- und Strukturpolitik
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Was versteht man eigentlich unter Strukturpolitik?
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Was sind Strukturfonds?
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Welche Aufgaben haben die beiden Strukturfonds EFRE und ESF?
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Wie lassen sich die Ziele der Strukturförderung beschreiben?
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Was hat sich mit Beginn der neuen Förderperiode 2007-2013 geändert?
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Welche Rolle spielen Bund und Länder bei den EU-Strukturfonds?
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Wie ist der finanzielle Rahmen bei den EU-Strukturfonds in Deutschland?
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Durchführung der Strukturfonds: Jahresberichte und Veröffentlichung der Begünstigten
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Die Evaluation der EU-Strukturförderung
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Was ist der Kohäsionsfonds?
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Was ist der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)?
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Allgemeine Informationen über die Europäische Strukturpolitik
Welche Rolle spielen Bund und Länder bei den EU-Strukturfonds?
Das BMWi als federführendes Bundesressort und Europaministerium koordiniert die beiden Strukturfonds EFRE und ESF, d.h. es stimmt die nationale Position bei Strukturfonds übergreifenden Fragen zwischen Bund und Ländern ab, bündelt die Interessen und vertritt sie bei den für die EU-Strukturpolitik zuständigen Gremien des Rates und der Europäischen Kommission in Brüssel. In Bezug auf den EFRE fungiert das BMWi als Koordinierungsstelle hinsichtlich den EFRE betreffender Fragen und steht sowohl den Ländern als auch der Kommission als Ansprechpartner auf nationaler Ebene zur Verfügung.
Weitere wichtige Bundesressorts für die EU-Strukturförderung sind
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - zuständiges Ressort für den ESF,
das Bundesministerium für Verkehr, Bauwesen und Stadtentwicklung (BMVBS) - zuständiges Ressort für das EFRE Bundesprogramm Verkehr,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) als zuständiges Ressort für Fragen der Finanzkontrolle
das Auswärtige Amt als weiteres Europaressort,
sowie die Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF), Umwelt (BMU) und Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die u.a. mitwirken bei der Berücksichtigung von Querschnittszielen, wie Forschung, Umwelt und Chancengleichheit.
Die Umsetzung der Strukturfondsförderung erfolgt auf der Grundlage von Operationellen Programmen (OPs), in denen die Förderstrategie der jeweiligen Region (OPs der Länder) bzw. bei den Bundesprogrammen in den Bereichen Verkehr und Humanressourcen beschrieben wird. In Deutschland wird es in der laufenden Periode 18 EFRE und 18 ESF OPs geben. Dabei handelt es sich um jeweils ein EFRE und ESF OP je Bundesland sowie ein zusätzliches EFRE und ESF OP für die Region Lüneburg in Niedersachsen. Hinzu kommen zwei Bundesprogramme, EFRE Verkehr und ESF Humanressourcen.
Neben den Länderprogrammen wird zur Förderung überregional bedeutsamen Verkehrswegeinvestitionen ein EFRE-kofinanziertes Bundesprogramm ebenso wie in der vergangenen Förderperiode aufgelegt. Damit sollen besonders geeignete Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan in den Konvergenz-Regionen beschleunigt realisiert werden. Das Bundesprogramm Verkehr ist mit EFRE-Mitteln in Höhe von 1,52 Mrd. ¤ ausgestattet. Hinzu kommt ein Bundesprogramm Humanressourcen, das als zielübergreifendes ESF-OP des Bundes sowohl für das Ziel "Konvergenz" als auch für das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" mit einer Mittelausstattung von 1,33 Mrd. ¤ konzipiert ist.
Entsprechend obliegt die Durchführung und Abwicklung der Länderprogramme der regionalen Ebene, in Deutschland den Bundesländern. Jedes OP hat einen Begleitausschuss, in dem Vertreter des jeweiligen Landes, des Bundes sowie der Wirtschafts-, Sozial- und sonstigen Partner und der Europäischen Kommission teilnehmen. Dieser Begleitausschuss übernimmt die in den maßgeblichen EU-Verordnungen vorgesehenen Aufgaben, die der effektiven und ordnungsgemäßen Durchführung des OPs dienen, z.B. die Billigung von Auswahlkriterien für Förderprojekte, Prüfung der Verwirklichung der Förderziele, Mitwirkung bei einer etwaigen Überarbeitung bzw. inhaltlichen Änderung des OPs etc.