Europäische Kohäsions- und Strukturpolitik
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Was versteht man eigentlich unter Strukturpolitik?
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Was sind Strukturfonds?
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Welche Aufgaben haben die beiden Strukturfonds EFRE und ESF?
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Wie lassen sich die Ziele der Strukturförderung beschreiben?
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Was hat sich mit Beginn der neuen Förderperiode 2007-2013 geändert?
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Welche Rolle spielen Bund und Länder bei den EU-Strukturfonds?
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Wie ist der finanzielle Rahmen bei den EU-Strukturfonds in Deutschland?
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Durchführung der Strukturfonds: Jahresberichte und Veröffentlichung der Begünstigten
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Die Evaluation der EU-Strukturförderung
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Was ist der Kohäsionsfonds?
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Was ist der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)?
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Allgemeine Informationen über die Europäische Strukturpolitik
Wie lassen sich die Ziele der Strukturförderung beschreiben?
Die grundlegenden Entscheidungen für die EU-Strukturpolitik für den Förderzeitraum 2007-2013 hat der Europäische Rat im Dezember 2005 in Brüssel getroffen. Die vertraglich verankerte Aufgabe, zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt beizutragen, wurde in zwei Zielen konkretisiert: Ziel "Konvergenz" und Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung". Im Einzelnen:
1) Das Ziel "Konvergenz" bezieht sich auf die Entwicklung und Strukturanpassung von Regionen mit Entwicklungsrückstand. Es betrifft Regionen mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt von weniger als 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts (auf Basis der EU-25) sowie Übergangsregionen. Übergangsregionen weisen ein Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt unterhalb von 82,19 % des Gemeinschaftsdurchschnitts (auf Basis der EU-25) auf, was 75 % des Durchschnitts der EU-15 gleichkommt. Das Konvergenz-Ziel entspricht dem Ziel 1 der vergangenen Förderperiode. Es umfasst 81,5 % des Budgets der EU-Strukturpolitik. In diesem Ziel förderfähig sind in Deutschland alle neuen Bundesländer sowie als Übergangsregion die Region Lüneburg in Niedersachsen.
2) Das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" betrifft alle übrigen Gebiete der Gemeinschaft unabhängig von strukturellen Problemen. Regionen, die nicht im "Konvergenz"-Ziel förderfähig sind, soll mit dieser Förderung ermöglicht werden, wirtschaftlichen und sozialen Umbrüchen zu begegnen sowie die Globalisierung und den Übergang zu einer wissensbasierten Gesellschaft zu meistern. Dieses Ziel entspricht dem ehemaligen Ziel 2 mit dem Unterschied, dass im Ziel 2 eine Begrenzung auf kleinräumige strukturschwache Fördergebiete bestand, während es im heutigen Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" den Mitgliedstaaten und Regionen überlassen ist, die zur Verfügung stehenden Mittel auf die jeweils bedürftigsten Gebiete zu konzentrieren. Dieses Ziel umfasst 16 % des Budgets der EU-Strukturpolitik. Förderfähig in diesem Ziel sind in Deutschland die alten Bundesländer (mit Ausnahme der niedersächsischen Region Lüneburg). Einige Bundesländer haben sich dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer EU-Strukturfondsmittel Gebieten mit Strukturproblemen (z.B. traditionellen Industriegebieten mit rückläufiger Industrieentwicklung, strukturschwachen ländlichen Gebieten, Gebieten im sozialen und wirtschaftlichen Wandel oder städtischen Problemgebieten) zur Verfügung zu stellen.
3) Das Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (ETZ) unterstützt die Zusammenarbeit der Regionen Europas mit EFRE-Mitteln. Es ist aus der seit 1990 existierenden Gemeinschaftsinitiative INTERREG hervorgegangen und umfasst jetzt 2,5 % des Budgets der EU-Strukturpolitik. Die Ausrichtungen dieser Förderung sind
die grenzübergreifende Zusammenarbeit (von Regionen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten im Grenzgebiet),
die transnationale Zusammenarbeit (von Regionen aus Mitgliedstaaten in großen Räumen, z.B. alle Ostseeanrainer, alle Alpenstaaten, etc.)
und die interregionale (EU-weite) Zusammenarbeit.
Die ETZ hat das Ziel, zu einer harmonischen, ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der Gemeinschaft beizutragen. Nationale Grenzen, die eine ausgewogene Entwicklung und Integration des europäischen Wirtschaftsraumes behindern, sollen mit dieser Förderung überwunden werden. In der Förderperiode 2007-2013 sollen sich die Maßnahmen im Rahmen der ETZ stärker an den Agenden von Lissabon (Wettbewerbsfähigkeit/wissensbasierte Wirtschaft) und Göteborg (wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit) ausrichten.
Die Förderung geschieht mittels Förderprogrammen, die von EU-Mitgliedstaaten und EU-Nachbarstaaten gemeinsam aufgestellt und von der EU-Kommission genehmigt wurden. Die Bundesrepublik Deutschland ist an 22 dieser Programme beteiligt. Der Schwerpunkt liegt in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Grenzregionen (z.B. Bayern-Tschechien, Brandenburg-Polen).
Innerhalb der 22 Programme geschieht die Förderung auf Projektbasis. Die EU-Mittel müssen dafür mit nationalen Mitteln kofinanziert werden. Die Höhe der maximalen Förderung ergibt sich im Einzelnen aus den jeweiligen Förderprogrammen und dem Förderbescheid und variiert zwischen 50% und 85% der förderfähigen Projektkosten.
(Weiterführende Informationen zur Europäischen Territorialen Zusammenarbeit finden Sie unter "Downloads".)