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Beihilfenkontrollpolitik

Euro-Münzen
© Bundesbildstelle

Gleiche Wettbewerbsbedingungen

Das Funktionieren des gemeinsamen Binnenmarktes hängt maßgeblich von gleichen Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsakteure ab. Beihilfen (Subventionen), die ein Mitgliedstaat der EU einzelnen Unternehmen gewährt, können den freien Wettbewerb im besonderen Maße verfälschen. Unter Beihilfen sind nicht nur direkte finanzielle Zuwendungen an Unternehmen, Schuldenerlasse oder verbilligte Darlehen zu verstehen, sondern auch Bürgschaften, Steuervergünstigungen oder die Bereitstellung von Grundstücken, Waren und Dienstleistungen zu Sonderkonditionen. Um einen fairen Wettbewerb in Europa zu garantieren, haben sich die Mitgliedstaaten der EU strenge Regeln gegeben, unter welchen Voraussetzungen Beihilfen zulässig sind und wann nicht.



Downloads

Arbeitshilfe "Häufig gestellte Fragen zur Berücksichtigung des EU-Beihilfenrechts bei der Kulturförderung"

Stand: 06.05.2011 PDF: 176,9 KB

Förderung des Breitbandausbaus: Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung ("Bundesrahmenregelung Leerrohre") - Geänderte Fassung von Juni 2011

Stand: 8.6.2011 PDF: 66,1 KB



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