Stromversorgung
Versorgungssicherheit
In Deutschland ist die Versorgungssicherheit zusammen mit der Wirtschaftlichkeit und der Umweltverträglichkeit der Energieversorgung eines der zentralen energiepolitischen Ziele. Gemäß § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes gilt es, eine möglichst sichere, preisgünstige verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu gewährleisten.
Versorgungsengpässe kann sich ein so hoch entwickelter Industriestandort wie Deutschland nicht leisten. Dabei geht es um mehr als die Sorge um Licht und Komfort. Strom ist heute eine existentielle Voraussetzung unseres Lebens. Wie wichtig eine störungsfreie Stromversorgung für unsere Gesellschaft ist, zeigt sich, wenn plötzlich "die Lichter ausgehen". Zum Glück ist dies in der Vergangenheit in Deutschland nur selten vorgekommen. Die deutsche Stromversorgung ist im internationalen Vergleich sehr zuverlässig.
Vor allem ist sicherzustellen, dass stets ausreichende und angemessene Kapazitäten für die Stromerzeugung und -verteilung zur Verfügung stehen. Versorgungssicherheit wird also nicht nur durch einen ausgewogenen Energieträgermix, sondern auch durch ein stark vernetztes und zuverlässiges Stromnetz gewährleistet.
Während in den vergangenen Jahren im Kontext der Versorgungssicherheit die Stromerzeugung im Mittelpunkt stand, rücken zunehmend die Stromnetze in den Fokus (Systemsicherheit, Netzstabilität bei steigendem Anteil erneuerbarer Energien).
Die Gewährleistung eines sicheren Systembetriebs ist in Deutschland gem. § 12 Energiewirtschaftsgesetz die Aufgabe der Übertragungsnetzbetreiber. Die Übertragungsnetzbetreiber planen und warten das Höchstspannungsnetz, regeln den Netzbetrieb und stimmen Stromerzeugung und -nachfrage aufeinander ab.
Ein Maß für die Zuverlässigkeit der Stromversorgung ist die durchschnittliche Nichtverfügbarkeit, d. h. die Zeit des Jahres, während derer ein Letztverbraucher im Mittel nicht mit Elektrizität versorgt wird. Der Nichtverfügbarkeitswert für Deutschland (14,63 Minuten in 2009) belegt ein außergewöhnlich hohes Zuverlässigkeitsniveau.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie führt nach § 51 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) alle zwei Jahre ein Monitoring zur Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität durch. Dabei werden unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Marktgegebenheiten die bestehende Versorgungslage und deren Entwicklung untersucht und in einem Bericht dargestellt. Im Zentrum des Berichts steht die Frage, ob und inwieweit die Unternehmen im Bereich der Stromerzeugung sowie bei der Stromübertragung und -verteilung ausreichend Vorsorge getroffen haben, um die Nachfrage nach Strom heute und in Zukunft jederzeit auch in extremen Situationen sicher zu decken.
Der letzte Monitoringbericht wurde im Januar 2011 veröffentlicht, der nächste Monitoring-Bericht wird im Sommer 2012 vorgelegt.
Die "Energiedaten" sind eine Sammlung des BMWi mit aktuellen Daten zur Energieversorgung aus zuverlässigen heimischen und internationalen Quellen.