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Europäische Aktivitäten

EU-Flagge; Quelle: Colourbox.com
© Colourbox.com

Drittes EU-Binnenmarktpaket

Der Aus- und Umbau der Stromnetze ist auch eine zentrale Voraussetzung für einen funktionsfähigen europäischen Energiebinnenmarkt. Mit dem in 2009 verabschiedeten Dritten EU-Binnenmarktpaket für Strom und Gas sollen vor allem die Wettbewerbsbedingungen auf den Energiemärkten verbessert und die Integration der Märkte in Europa unterstützt werden.

Für ein europäisches Stromnetz muss zuallererst der Ausbau von Grenzkuppelstellen vorangetrieben werden. Je weniger Engpässe in den Stromnetzen zum Beispiel an den deutschen Grenzen und innerhalb Deutschlands bestehen, desto effizienter können Strommengen zur Befriedigung der Nachfrage eingesetzt werden - zum Vorteil von Versorgungssicherheit und Wettbewerb in Deutschland und Europa.

Auf dem Weg zu einem europäischen Stromnetz ist auch eine europäische Regulierung notwendig. Das Dritte Binnenmarktpaket legt dafür die Grundlage: die neue europäische Energieregulierungsagentur, ACER, ist für die Zusammenarbeit mit den nationalen Energieregulierungsbehörden zuständig.

Das 3. Binnenmarktpaket besteht aus insgesamt fünf Richtlinien und Verordnungen. Die Richtlinien und Verordnungen enthalten Regelungen, die den gesamten europäischen Energiemarkt betreffen. Sie regeln u. a. Verbraucherschutzrechte, Entflechtung der Energieversorgungsunternehmen und Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden sowie grenzüberschreitenden Stromhandel.

Außerdem beinhaltet das Gesetzespaket:

  • den Auftrag an die Kommission, verbindliche Netzkodizes zu verabschieden, z. B. für Notfallsituationen;
  • die Etablierung eines Europäischen Netzes der Übertragungsnetzbetreiber für Strom (ENTSO-E) und Gas (ENTSO-G);
  • die Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber, jedes Jahr den nationalen Regulierungsbehörden einen "zehnjährigen Netzentwicklungsplan" vorzulegen;
  • Maßnahmen, um die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene zwischen den verschiedenen nationalen Regulierern zu verbessern;
  • Maßnahmen, um die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden zu stärken.

Die nationale Umsetzung der europäischen Regelungen erfolgt u.a. durch eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes.





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