Direktlink:
Inhalt; Accesskey: 2 | Hauptnavigation; Accesskey: 3 | Servicenavigation; Accesskey: 4

Kohle

Kohle spielt im Energiemix der Bundesrepublik weiterhin eine wichtige Rolle. Über 20 % des Primärenergieverbrauches in der Bundesrepublik Deutschland basieren auf Kohle (Braunkohle - 10,8 %,
Steinkohle - 12,2 %). Kohle ist auch der wichtigste Energieträger in der Stromproduktion. Die Stromerzeugung erfolgt zu mehr als 40 % aus Kohle (Braunkohle - 23,2 %, Steinkohle - 18,8 %).

Steinkohle

Walzenschrämlader
Walzenschrämlader
© RAG Deutsche Steinkohle AG

Hauptverbraucher von Steinkohle sind in Deutschland die Kraftwerke und die Stahlindustrie; geringere Mengen werden im sonstigen produzierenden Gewerbe und für den Hausbrand sowie durch Kleinverbraucher verwendet. Im Jahre 2010 entfielen auf die Kraftwerke 69 % des Gesamtverbrauchs an Steinkohle, auf die Stahlindustrie 24 %, auf das sonstige produzierende Gewerbe 5 % und auf den Hausbrand und Kleinverbraucher etwa 2 %. Der Steinkohleneinsatz in den Kraftwerken, der Stahlindustrie und für den Hausbrand war in den letzten Jahren relativ stabil. Im sonstigen produzierenden Gewerbe geht der Steinkohleverbrauch bereits über einen langen Zeitraum deutlich zurück. Hier wird die Steinkohle bei der Wärmeerzeugung durch Erdgas verdrängt.

Angesichts sinkender Inlandserzeugung von Steinkohle haben die Einfuhren in wachsendem Maße zur Versorgung des deutschen Marktes mit Steinkohle beigetragen. Seit 1990 haben sich die deutschen Steinkohlenimporte mehr als vervierfacht. Sie beliefen sich im Jahre 2010 auf insgesamt 43 Mio. t. Hauptbezugsquellen für deutsche Steinkohleneinfuhren sind Russland, Kolumbien, Polen, die USA sowie Australien.

Der deutsche Steinkohlenbergbau befindet sich bereits seit Jahrzehnten in der Umstrukturierung. Die Zahl der Steinkohlezechen und der Beschäftigten sowie die Förderung von Steinkohle verringerten sich bisher wie folgt:

Jahr

Zahl der fördernden Bergwerke

Förderung, Mio. t v.F.

Beschäftigte

1960

146

142,3

490.190

1970

69

111,3

252.742

1980

39

86,6

186.822

1990

27

69,8

130.255

2000

12

33,3

92.578

2005

9

24,7

38.528
2010512,924.207

Quelle: Statistik der Kohlewirtschaft e.V.

Die Steinkohlenförderung in Deutschland ist international nicht wettbewerbsfähig. Steinkohle kann in Deutschland nur aus großen Tiefen gewonnen werden. Die Produktionskosten liegen weit über den Weltmarktpreisen für Steinkohle. Deshalb kann Steinkohle in Deutschland nur gefördert werden, wenn sie subventioniert wird. Die Subventionen sind ausschließlich dafür zu verwenden,

  • die Differenz zwischen Produktionskosten und Erlösen aus Verkäufen von Steinkohle an Elektrizitätsunternehmen und Stahlindustrie auszugleichen. Die Hilfen pro Tonne dürfen den Unterschied zwischen Produktionskosten und durchschnittlichen Drittlandskohlepreisen nicht überschreiten;
  • nachgewiesene Aufwendungen für Stilllegungen bei Rücknahme der Förderkapazitäten zu decken.

Nach Ablauf des Plafondjahres müssen die Bergbauunternehmen belegen, dass sie die zunächst pauschal gewährten Mittel ordnungsgemäß verwendet haben. Die Produktionskosten werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie unabhängige Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Prüfungen gewährleisten außerdem, dass nur die Kohlemenge von den Beihilfen profitiert, die nachweislich an Kraftwerke beziehungsweise Stahlunternehmen verkauft worden ist - und somit nicht in andere, nach dem Gesetz nicht beihilfefähige Absatzbereiche geliefert worden ist wie etwa den häuslichen und industriellen Wärmemarkt.

Am 7. Februar 2007 haben sich der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland sowie die RAG AG und die IG BCE darauf verständigt, die subventionierte Förderung der Steinkohle in Deutschland zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich zu beenden.

Mit dieser Entscheidung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der in hohem Maße subventionierte deutsche Steinkohlenbergbau nur noch in relativ geringem Umfang zur Energieversorgung Deutschlands beiträgt. Der seit Jahren rückläufige Versorgungsbeitrag der deutschen Steinkohle kann ohne Probleme durch Importe ersetzt werden.

Der Auslaufprozess wird durch die zwischen dem Bund, den Revierländern und der RAG AG am 14. August 2007 abgeschlossene Rahmenvereinbarung "Sozialverträgliche Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland" und durch ein Steinkohlefinanzierungsgesetz geregelt. Das Gesetz zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz) ist am 28. Dezember 2007 in Kraft getreten.
Das Gesetz legt die finanziellen Verpflichtungen des Bundes im Auslaufprozess fest. Auf der Grundlage des Steinkohlefinanzierungsgesetzes sind am
28. Dezember 2008 die Zuwendungsbescheide über die Absatz- und Stilllegungsbeihilfen für die Jahre 2009 bis 2012 und über die Hilfen für die nach der dauerhaften Einstellung des subventionierten Steinkohlenbergbaus der RAG AG weiter bestehenden Verpflichtungen erteilt worden. Danach belaufen sich die durch den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen bereitzustellenden Subventionen für die Jahre 2009 bis 2012 auf folgende Höchstbeträge
(in Mio. Euro):

    2009    2010    2011    2012
Bund1.6991.5501.5121.363
Land NRW      492468444420


Die RAG AG wird für diesen Zeitraum einen jährlichen Eigenbeitrag in Höhe von 170 Mio. Euro leisten.
Die ersten Zahlungen auf der Grundlage des Steinkohlefinanzierungsgesetzes und des Zuwendungsbescheides sind im Januar 2010 (nachschüssige Auszahlung der Beihilfen für das Jahr 2009) erfolgt. Das Steinkohlefinanzierungsgesetz sah zunächst eine Überprüfung des Ausstiegsbeschlusses durch den Deutschen Bundestag für das Jahr 2012 vor. Diese Revisionsklausel wurde durch die im Juli 2011 in Kraft getretene Änderung des Gesetzes gestrichen.

Die Rahmenvereinbarung regelt die finanzielle Lastenverteilung zwischen Bund, Revierländern und RAG AG. Bund und Revierländer werden danach die für den Zeitraum 2009 bis 2019 erforderlichen Finanzhilfen für Absatz, Stilllegungen und Altlasten gewähren. NRW beteiligt sich an den Absatzhilfen (für laufende Produktion) nach dem Jahr 2014 nicht mehr. Insgesamt trägt NRW in den Jahren 2009 bis 2019 bis zu 3,9 Mrd. Euro zur Finanzierung bei, der Bund gewährt Finanzhilfen im Umfang von bis zu 15,6 Mrd. Euro. Die RAG AG hat Eigenbeiträge auch über das Jahr 2012 hinaus zugesagt. Sie belaufen sich insgesamt von 2009 bis 2019 auf 965 Mio. Euro.

Staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau müssen durch die EU-Kommission genehmigt werden. Rechtsgrundlage war bis zum 31.12.2010 die Verordnung (EG) Nr. 1407/2002 des Rates vom 23. Juli 2002 über staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau. Mit der neuen EU-Steinkohlebeihilfenregelung, die am 10.12.2010 im Ministerrat beschlossen wurde, sind die Perspektiven für den deutschen Steinkohlenbergbau endgültig klar. Die Stilllegung der Bergwerke muss bis Ende 2018 abgeschlossen werden. Die Genehmigung der konkreten Beihilfebeträge muss bei der Europäischen Kommission beantragt werden

Zur Abwicklung des deutschen Steinkohlenbergbaus und zur Finanzierung der Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG AG wurde am 10. Juli 2007 die RAG-Stiftung gegründet. Die Stiftung ist Eigentümerin sowohl des Bergbauunternehmens RAG AG als auch der aus den am Markt tätigen ehemaligen RAG-Sparten Chemie, Energie und Immobilien hervorgegangenen Evonik Industries AG.

Durch die schrittweise Verwertung der Evonik-Anteile, die Anlage der Verwertungserlöse auf dem Kapitalmarkt und die angestrebte weitere Wertsteigerung der Evonik Industries AG wird der notwendige Kapitalstock bei der Stiftung aufgebaut, um die Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG AG nach dessen Beendigung auf Dauer finanzieren zu können. Zur Absicherung des Auslaufprozesses gewährleisten das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland die Finanzierung der Ewigkeitslasten für den Fall, dass das Stiftungsvermögen nicht ausreicht (Erblastenvertrag zwischen diesen beiden Ländern und der RAG-Stiftung). Mit den beiden Ländern ist vereinbart, dass sich der Bund mit einem Drittel beteiligt, falls sie aus der Gewährleistung in Anspruch genommen werden. Damit ist die Finanzierung der Ewigkeitslasten sichergestellt.



Energiedaten

Energiedaten - InhaltsverzeichnisDie "Energiedaten" sind eine Sammlung des BMWi mit aktuellen Daten zur Energieversorgung aus zuverlässigen heimischen und internationalen Quellen.

www.bmwi.de/go/energiedaten

Downloads

Beschluss (EU) Nr. 2010/787 des Rates vom 10.12.2010 über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke

PDF: 732,8 KB



BMWi im Überblick