Europäische Energiepolitik
EU-Energieziele und -Maßnahmen
Unsere ehrgeizigen - nationalen wie europäischen - Energieziele können wir nicht ohne eine abgestimmte Energiepolitik auf EU-Ebene erreichen. Die Herausforderungen sind vielfältig: Die Endlichkeit fossiler Energieträger bei weltweit wachsender Nachfrage, Instabilität in wichtigen Weltregionen und die Auswirkungen des Klimawandels.
Mit dem Vertrag von Lissabon 2009 wurden die EU-Energiekompetenzen erstmalig in einer expliziten Energiekompetenznorm (Art. 194 AEUV) gebündelt. Insgesamt geht damit eine größere politische Bedeutung der europäischen Energiepolitik einher, die auch verstärkt in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird.
Energiepolitik in ihrer ganzen Breite wurde als europäisches Thema erstmals während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft etabliert. Im März 2007 beschlossen die Staats- und Regierungschefs einen Aktionsplan zur EU-Energiepolitik. Dieser enthielt auch die so genannten "20-20-20"-Ziele. Bis zum Jahr 2020 soll danach der Endenergieverbrauch zu 20 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, die Treibhausgase sollen um 20 Prozent reduziert und die Energieeffizienz in Richtung 20 Prozent gesteigert werden (jeweils gemessen an 1990).
In der Folge verabschiedeten der Energieministerrat und das Europäische Parlament Regelungen zu den zentralen Themen. 2009 waren das u.a. das Dritte Binnenmarktpaket Strom und Gas, das aktuell in den Mitgliedstaaten umgesetzt wird, das Klima- und Energiepaket sowie ein Gesetzespaket im Bereich der Krisenvorsorge und Energieeffizienz.
Im November 2010 schrieb die EU-Kommission den Energie-Aktionsplan von 2007 mit ihren Mitteilungen zur EU-Energiestrategie 2011-2020 und zum Energieinfrastrukturpaket 2020/2030 fort und legte damit ihre Vorstellungen von der zukünftigen Richtung der EU-Energiepolitik dar. Im Anschluss entschieden die Staats- und Regierungschefs im Februar 2011 bei einem Europäischen Rat zu Energiefragen über die künftigen Schwerpunkte. Aus deutscher Sicht sind die wichtigsten Ergebnisse des Energiegipfels, dass sich die Staats- und Regierungschefs zur zügigen Vollendung des EU-weiten Binnenmarktes für Strom und Gas einschließlich des notwendigen Infrastrukturausbaus bekannt, die tragende Rolle der Marktteilnehmer für Bau und Finanzierung des Netzausbaus betont und die Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz in allen Mitgliedstaaten unterstrichen haben.
Im Dezember 2011 legte die EU-Kommission nun ihren Energiefahrplan 2050 (Energy Roadmap 2050) vor. Er skizziert Elemente einer langfristigen Energiestrategie, mit deren Hilfe das von den EU-Staats- und Regierungschefs verkündete Ziel, bis zum Jahr 2050 gegenüber 1990 85-90% der Treibhausgasemissionen der EU einzusparen, für den Energiebereich erfüllt werden kann. Ausgangspunkt ist der Befund, dass eine Weiterverfolgung der derzeitigen Politik lediglich zu einer CO2-Emissionsreduktion von 40% bis 2050 gegenüber dem Jahr 1990 führen wird. Ziel des Energiefahrplans ist es, Grundzüge einer europäische Energiestrategie mit Wirkung über das Jahr 2020 hinaus aufzuzeigen. Dabei wird berücksichtigt, dass es für die Mitgliedstaaten eine Vielzahl an Wegen hin zu einer dekarbonisierten Energieversorgung geben kann und das Subsidiaritätsprinzip bei der Wahl des nationalen Energiemix gilt.
Folgende EU-Strategien und Maßnahmenpakete prägen die aktuelle Diskussion zur EU-Energiepolitik: