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Energieeinsparung

Für Details zu den Informations-, Beratungs- und Förderungsangeboten des BMWi im Bereich Energieeinsparung klicken Sie bitte auf eine der nachfolgenden Rubriken:

Energieverbrauchskennzeichnung von Pkw

1. Überblick zum neuen Pkw-Label

Die Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ist abgeschlossen. Die Verordnung wurde am 1. September 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I S. 1756) (sie ist in der rechten Spalte einzusehen) und tritt am 1. Dezember 2011 in Kraft. Die nichtamtliche Lesefassung vom 03.08.2011 entspricht der ab 01.12.2011 gültigen Verordnung.

Mit der Novelle wird die gegenwärtige Form der Verbrauchskennzeichnung von Neufahrzeugen erweitert und an neue Entwicklungen, wie insbesondere im Bereich Elektromobilität, angepasst.

Das Pkw-Label informiert den Verbraucher hierzu - wie bereits bisher - über die absoluten Verbrauchswerte des Fahrzeugs. Zudem gibt die neue farbige CO2-Effizienzskala dem Verbraucher in übersichtlicher und optisch gut wahrnehmbarer Form Auskunft darüber, wie effizient das Fahrzeug verglichen mit anderen Modellen ist. Die Ermittlung der CO2-Effizienz erfolgt hierbei auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Fahrzeugmasse.

Neu aufgenommen werden auf dem Label zudem Angaben zum Stromverbrauch, um so den aktuellen Entwicklungen im Bereich Elektromobilität Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus erhält der Kunde künftig auch Informationen zur Jahressteuer und zu den durchschnittlichen jährlichen Energieträgerkosten (Kraftstoff und Strom), so dass er auch die langfristigen Betriebskosten in seine Kaufentscheidung einbeziehen kann.

Die Berechnung der jährlichen Energieträgerkosten (Kraftstoff und Strom) erfolgt hierbei auf der Grundlage der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger jeweils aktuell veröffentlichten Kraftstoffpreisliste (abrufbar in der rechten Spalte unter "Downloads").

Neufahrzeug-Vergleichsdaten für Endverbraucher über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch finden sich im aktuellen
DAT-Leitfaden der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (abrufbar in der rechten Spalte unter "Weiterführende Informationen").


2. Einführungsplattform zum neuen Pkw-Label

Unter www.pkw-label.de stellt die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) eine Ausfüllhilfe und weitergehende Informationen zum neuen Pkw-Label und den Pflichten für Hersteller, Händler und Leasingunternehmen zur Verfügung. Im Einzelnen können Sie hier unter anderen folgende Informationen abrufen:

  • Hinweise zum Ausfüllen des neuen Pkw-Labels,
  • Muster des Pkw-Labels,
  • Fragen und Antworten zum neuen Pkw-Label.


Die Einführungsplattform zum neuen Pkw-Label ist eine Initiative der dena und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert.



Video

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Vorstellung des 6. Energieforschungsprogramms sowie des neuen Pkw-Labels

Zu weiteren Videoformaten

Pkw-Energieverbrauchs-kennzeichnungsverordnung

Erste Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchs-
kennzeichnungsverordnung
(BGBl. I S. 1756)
Auf der Webseite des Bundesanzeiger Verlages
PDF: 99,4 KB

Verordnung zur Änderung der
Pkw-Energieverbrauchs-
kennzeichnungsverordnung
Nichtamtliche Lesefassung,
Stand: 03.08.2011
PDF: 553,5 KB

Verordnung zur Änderung der
Pkw-Energieverbrauchs-
kennzeichnungsverordnung
Entwurf mit Begründung,
Stand: 18.05.2011
PDF: 595,2 KB

Downloads

Bekanntmachung zur Pkw-Energieverbrauchs-
kennzeichnungsverordnung (Kraftstoffpreisliste)
Stand: 29.08.2011 (Das Dokument wurde vom Bundesanzeiger zur Verfügung gestellt.)
PDF: 41 KB



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