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Außenwirtschaftsrecht

Der Außenwirtschaftsverkehr, das heißt der Waren- und Dienstleistungs- sowie der Kapital- und Zahlungsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten ist grundsätzlich frei. Er unterliegt den Einschränkungen, die sich auf Grund des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung ergeben.

Embargos

Logo der Deutschen Bundesbank und des BAFA
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Zu den Regelungsgegenständen des Außenwirtschaftsrechts gehören u. a. Embargos. Dies sind Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs, die aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet werden. Es handelt sich dabei in aller Regel um die Umsetzung internationaler Wirtschafts- und Finanzsanktionen (z. B. Resolutionen des VN-Sicherheitsrats oder Gemeinsame Standpunkte der Europäischen Union), etwa gegen einzelne Länder oder Personen.

In erster Linie ist die Europäische Gemeinschaft für den Erlass der entsprechenden Rechtsverordnungen zuständig. Waffenembargos werden national durch Rechtsakte der Mitgliedstaaten umgesetzt. Im übrigen sind im nationalen Außenwirtschaftsrecht im wesentlichen Verfahrensfragen, Vorschriften zu Strafbarkeit und Ordnungswidrigkeiten geregelt.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle setzt Embargos administrativ um, soweit sie Güter, technische Hilfe und wirtschaftliche Ressourcen betreffen. Für die administrative Umsetzung betreffend Gelder, Finanzmittel und Finanzhilfe ist die Deutsche Bundesbank zuständig.

Aktuelle Informationen zu Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union bzw. der Europäischen Gemeinschaft werden auf der Homepage der Europäischen Union angeboten Der Internetauftritt beinhaltet insbesondere eine elektronische Datenbank ("Consolidated list of persons, groups and entities subject to EU financial sanctions") in der sanktionierte Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt sind.



Embargos

Zuständige Behörden/Wichtige Hinweise zu:

  • Ägypten
  • Belarus
  • Birma/Myanmar
  • Ehemaliges Jugoslawien/ICTY
  • Elfenbeinküste/Côte d'Ivoire
  • Eritrea
  • Guinea
  • Irak
  • Iran
  • Kongo
  • Libanon
  • Liberia
  • Libyen
  • Nordkorea
  • Simbabwe
  • Somalia
  • Sudan
  • Syrien
  • Tunesien
  • Terrorismus

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