Außenwirtschaftsrecht
Der Außenwirtschaftsverkehr, das heißt der Waren- und Dienstleistungs- sowie der Kapital- und Zahlungsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten ist grundsätzlich frei. Er unterliegt den Einschränkungen, die sich auf Grund des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung ergeben.
Dual-Use-Güter
Auch in Bezug auf Dual-Use-Güter betreibt die Bundesregierung auf der Basis eines parteiübergreifenden politischen Grundkonsenses seit jeher eine restriktive Exportkontrollpolitik. Sie ist auf die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen ebenso gerichtet wie darauf, nicht zu einer Anhäufung von konventionellen Rüstungsgütern in Krisengebieten beizutragen. Genehmigungspflichtige Ausfuhren in bestimmte Länder, insbesondere Embargo-Länder und solche Länder, die Proliferationsprogramme haben, werden deshalb sehr kritisch geprüft und bei möglicher politischer Relevanz erst nach Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Auswärtigen Amt vom BAFA entschieden. Entscheidend sind dabei außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitische Erwägungen.