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Außenwirtschaftsrecht

Der Außenwirtschaftsverkehr, das heißt der Waren- und Dienstleistungs- sowie der Kapital- und Zahlungsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten ist grundsätzlich frei. Er unterliegt den Einschränkungen, die sich auf Grund des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung ergeben.

Rüstungsexportpolitik

Rüstungsexportpolitik
Rüstungsexportpolitik
© Colourbox.com

Die Bundesregierung verfolgt eine verantwortungsvolle Rüstungsexportkontrollpolitik. Sie legt dabei auch zum Teil strengere Kriterien an, als dies vom Gemeinsamen Standpunkt der EU für Waffenausfuhren gefordert wird.

Die Herstellung, der Handel oder die Vermittlung sowie die Ausfuhr von Kriegswaffen unterliegen den strengen Bestimmungen des KWKG. In diesem Gesetz wird ausdrücklich festgestellt, dass niemand einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung hat. Verstöße gegen das KWKG werden in der Regel mit hohen Freiheitsstrafen geahndet.

Anträge zur Genehmigung der Ausfuhr von Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungsgütern werden auf Grundlage der Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 19. Januar 2000 entschieden. Im Unterschied zu einer Reihe anderer Staaten ist die Rüstungsexportpolitik für die Bundesregierung kein Instrument ihrer Außenpolitik. Entscheidungen über Rüstungsexportvorhaben werden nach einer sorgfältigen Abwägung der jeweiligen außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischen Argumente getroffen. Bei unterschiedlichen Auffassungen der am Entscheidungsfindungsprozess beteiligten Ressorts entscheidet in der Regel abschließend der Bundessicherheitsrat über die Erteilung oder Versagung von Ausfuhrgenehmigungen.

Jährlicher Rüstungsexportbericht der Bundesregierung

Auf der Grundlage der Politischen Grundsätze legt die Bundesregierung jährlich einen Rüstungsexportbericht vor, in dem die Umsetzung der Grundsätze der deutschen Rüstungsexportpolitik im abgelaufenen Kalenderjahr aufgezeigt sowie die von der Bundesregierung erteilten Exportgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufgeschlüsselt werden.



Downloads

Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern

PDF: 90,1 KB



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